

Liebe Unterstützer*innen,
während wir in der Bevölkerung und in den Medien ein zunehmendes Bewusstsein für die Gewaltbetroffenheit aller Geschlechter sehen, so konzentriert sich das Bundesjustizministerium (BMJV) weiterhin auf Gewalt durch Männer gegen Frauen.
Hör- und Leseempfehlungen aus den Medien:
- WDR, Audiobeitrag vom 14.01.2026
»Gewalt in der Beziehung - Wie oft trifft es Männer?« - Stuttgarter Zeitung, Interview mit Sozialwissenschaftlerin Anne Maria Möller-Leimkühler vom 15.01.2026
»Es wird aber viel zu wenig berücksichtigt, dass Männer und Jungen ebenfalls substanziell Gewalt erfahren.«
Demgegenüber schrieb eine Ministerialdirigentin des BMJV im Vorwort der Januarausgabe des FamRZ-Newsletters »Täter waren die Ex-Partner« und »Frauen müssen besser geschützt werden«. Zudem wünschte sie, dass Maßnahmen, wie die »Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz«, dazu beitragen, »das Leben für Frauen (überlebens)sicherer zu machen«.
Am 21.01.2026 schrieb der Stern: »Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Frauen besser vor partnerschaftlicher Gewalt schützen – mit Fußfesseln für auffällige Männer und härteren Strafen für Täter.«
Während Gewalt gegen Frauen ein wichtiges Thema ist, so würde man sich wünschen, dass die Juristinnen im BMJV den Artikel 2 (»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit«) und den Artikel 3 (»Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich«) Grundgesetz im Blick behalten, zumal es im Koalitionsvertrag heißt »Gewaltfreiheit ist ein Menschenrecht« (Z 3269).
Dazu gehört die Gewaltbetroffenheit aller Geschlechter anzuerkennen, sowohl männliche Opfer als auch weibliche Täterinnen zu sehen, und dazu beizutragen, das Leben für alle Menschen »(überlebens)sicherer zu machen«.
Erst auf LinkedIn versuchte die Social-Media-Redaktion des BMJV zu beschwichtigen: »Sie haben Recht: Auch Männer können betroffen sein – und Scham sowie gesellschaftliche Rollenbilder können es erschweren, Hilfe zu suchen. Es gilt für alle Betroffenen: Wer Gewalt erlebt, soll Unterstützung bekommen« (LinkedIn) und »Das bedeutet nicht, dass andere Betroffene weniger Anspruch auf Schutz und Unterstützung haben.« (LinkedIn)
Auf die Frage, wann das Gewalthilfegesetz dahin gehend repariert wird, antwortete man indes nicht. (LinkedIn)
Jedenfalls darf die mit dem Gewalthilfegesetz verbundene Diskriminierung nicht zur Blaupause für weitere Vorhaben werden.
Im Land Brandenburg beschweren sich Frauenrechtsorganisationen verständlicherweise über verzögerte Förderbescheide (SZ, Artikel vom 26.01.2026). Dabei wird jedoch vergessen, dass es im Land Brandenburg keine einzige Schutzwohnung für gewaltbetroffene Männer und auch keine spezialisierten Beratungsstellen gibt (BFKM).
MANNdat hat sich einmal kritisch mit der aktuellen Geschlechterpolitik auseinandergesetzt.
Dem VAfK macht die zunehmende Vermischung von Familienrecht und Strafrecht Sorgen. FSI hat ähnliche Bedenken. Auch der Deutsche Richterbund sieht es als problematisch an, die Anordnungskompetenz einer elektronischen Fußfessel bei den Familiengerichten zu verorten. Interessanterweise hat auch die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen ähnliche Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit der Familiengerichte.
Der Bundesrat hat zwar einzelne verfassungsrechtliche Bedenken, wünscht aber die Zuständigkeit der Familiengerichte. Darüber hinaus möchte er die materielle Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzanordnung nicht mehr durch Strafgerichte prüfen lassen.
Das ist äußerst bedenklich, da insbesondere die elektronische Fußfessel dem Strafrecht zuzuordnen wäre. Würde man auch noch die lediglich nachträgliche Kontrollmöglichkeit der Strafgerichte streichen, so bestünde das Risiko einer systemfremden Machtkonzentration bei den Familiengerichten.
Am 10.02.2026 ist Tag der Kinderhospizarbeit.
Herzliche Grüße
Christoph Köpernick
Mitglied des Bundesvorstandes des Väteraufbruch für Kinder e.V.