

Liebe Unterstützer*innen,
die heute vorgestellte Dunkelfeldstudie Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) belegt, dass Frauen und Männer sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen sind. Auch sind Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit weit verbreitet. Jede zweite befragte Person berichtet von körperlicher Gewalt durch Erziehungsberechtigte, jede dritte befragte Person von psychischer Gewalt. (BMI, Pressemitteilung vom 10.02.2026; BKA, Ergebnisse und Publikationen)
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sagt dazu: »Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz.« (BMI, aaO.)
Allerdings wissen wir, dass das Gewalthilfegesetz viele Kinder und insbesondere Männer ausschließt.
Auch die Bundesfamilienministerin müsste wissen, dass das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz unvereinbar sein und der EU-Richtlinie 2024/1385 widersprechen dürfte. Reparaturbemühungen sind derzeit nicht offiziell bekannt. Die Aussage von Karin Prien ist bemerkenswert.
Jedenfalls wird der Gesetzgeber im Lichte der LeSuBiA-Studie nicht mehr umhinkommen, das Gewalthilfegesetz zu vervollständigen – damit alle Kinder und alle Geschlechter einen Schutzanspruch erhalten.
Der Paritätische Gesamtverband fordert jetzt »dringend einen massiven Ausbau von Schutzhäusern und Beratungsstellen für alle Betroffenen, unabhängig vom Geschlecht.« Einzelne Regionalvereine des VAfK sind Mitglieder im jeweiligen Landesverband des Paritätischen.
Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) appelliert auch an die Bundesländer: »Die LeSuBiA-Ergebnisse unterstreichen klar die Verpflichtungen Deutschlands aus der EU-Gewaltschutzrichtlinie: Beratungsstellen und Schutzunterkünfte müssen bedarfsgerecht für alle Geschlechter ausgebaut werden. LeSuBiA zeigt einen erheblichen ungedeckten Bedarf auch bei männlichen Betroffenen. Das bestehende Hilfesystem reicht nicht aus – die Länder müssen jetzt gezielt Bedarfsanalysen vornehmen und Angebote auf Menschen aller Geschlechter erweitern, denn die Umsetzung der Richtlinie ist bis 2027 verbindlich.«
Der VAfK-Kreisverein Frankfurt am Main thematisiert das grundsätzliche Problem von Falschbeschuldigungen (vgl. LeSuBiA-Studie, S. 68) in kindschaftsrechtlichen Verfahren (siehe auch VAfK Bund, 06.09.2024) und appelliert insbesondere an die Gemeinden: »Gewalt kennt kein Geschlecht, ist niederträchtig und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Schutzräume [für] von Gewalt betroffene Menschen sind von städtischer bzw. gemeindlicher Seite zur Verfügung zu stellen«.
Schwulissimo macht auf die Betroffenheit von LGBTIQ+-Personen aufmerksam: »Ebenso besonders stark betroffen von Gewalt sind auch im Generellen homosexuelle und queere Menschen, wie die Studie weiter festhält.«
Demgegenüber entsteht der Eindruck, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, die SPD-Bundestagsfraktion, die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Bundestagsfraktion Die Linke und Weitere wären um eine eher einseitige, lediglich Frauen betreffende Deutung der Ergebnisse der LeSuBiA-Studie bemüht.
Zwar ist unstrittig, dass Frauen meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Dies rechtfertigt jedoch nicht, die Gewaltbetroffenheit aller übrigen Opfer zu verschweigen oder zu marginalisieren.
Vielmehr verbietet es sich, die Gewaltbetroffenheit der Geschlechter gegeneinander aufzuwiegen oder die Geschlechter gegeneinander auszuspielen. Eine gegebenenfalls ungleich verteilte Betroffenheit könnte sich bei einer Mittelverteilung, nicht aber beim ‚Ob‘ widerspiegeln.
Herzliche Grüße
Christoph Köpernick
Mitglied des Bundesvorstandes des Väteraufbruch für Kinder e.V.