Schutz für alle: Gewalthilfegesetz für ALLE Kinder und alle Geschlechter – JETZT!

Das Problem

🚩 Problem: Das aktuelle Gewalthilfegesetz diskriminiert viele Kinder und insbesondere Männer!

Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert.

Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen.

Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 GG) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz in dieser Form verabschiedet und ausgefertigt. Es wurde weiterhin nicht repariert. Der Koalitionsvertrag 2025 (Z. 3269-3273) enthält auch keine konkrete Reparaturzusage.

Bewegen sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD nicht, gibt es keine Mehrheit für ein diskriminierungsfreies Gewalthilfegesetz.

Aber das Bundesverfassungsgericht könnte abhelfen und eine Reparatur des Gewalthilfegesetzes durchsetzen.

Um das Bundesverfassungsgericht anzurufen reichen 25 % der Abgeordneten des Bundestages – egal welcher Parteien!

🔑 Lösung: Abgeordnete sollen abstrakte Normenkontrolle des Gewalthilfegesetzes einleiten!

Wir appellieren an die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages, eine abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unverzüglich auf den Weg zu bringen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. BVerfGG).

Nur so kann verbindlich geklärt werden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist; bevor es spätestens nach Inkrafttreten des einseitigen Schutzanspruchs zu erfolgreichen Individualverfassungsbeschwerden kommt.

Jetzt ist noch Zeit, das Gewalthilfegesetz frühzeitig nachzubessern und Strukturen für ALLE aufzubauen.

🌏 Warum das notwendig ist:

  • Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten – insbesondere Schutzlücken bei Kindern schließen.
  • EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden.
  • Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken statt gesellschaftliche Spaltung vertiefen.

Ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Familienkonstellation ausschließt, schürt Konflikte, politische Verdrossenheit und radikalisiert Ränder.

Wir betonen: »Gewalt kennt kein Geschlecht. Unser Rechtsstaat darf keine Betroffenen zu Opfern zweiter Klasse machen und die Hälfte der Menschen vergessen.«

📚 Quellen:

  • Offener Brief an den Bundespräsidenten vom 24.02.2025
  • Antwort vom 26.02.2025
    »Dem Bundespräsidenten ist auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben.«
  • Gemeinsamer Appell vom 10.03.2025
    »Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes«
  • BFKM, Positionspapiere zum Gewalthilfegesetz und den Umsetzungen in den Bundesländern vom 23.06.2025
  • Volke, FamRZ 2025, 1768-1771
    »Ob sich der Gesetzgeber Gedanken dazu gemacht hat, wie die geschlechtsabhängig unterschiedliche Behandlung von gewaltbetroffenen Personen mit Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar sein soll („Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden“), ergibt sich nicht aus den einsehbaren Unterlagen. Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich das BVerfG nicht früher oder später mit dieser Frage befassen muss. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung muss die Einschränkung schon allein deshalb kritisiert werden, weil knapp 50 % der innerfamiliären Gewaltopfer und 20 % der partnerschaftlichen Gewaltopfer männlich sind.«
  • BMBFSFJ, Pressemitteilung vom 21.11.2025
    »Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich.«
  • RiffReporter, Beitrag vom 10.12.2025
    »Anfang dieses Jahres hat der Bundestag das neue Gewalthilfegesetz verabschiedet. Es soll Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen. Doch es hat einen Schwachpunkt: Trans Frauen und Männer kommen darin nicht vor.«
  • SWR Kultur, Audiobeitrag vom 13.12.2025
    »Väter als Gewaltbetroffene, die Unterstützung für sich und ihre Kinder suchen, sind in den Hilfesystemen in Deutschland so gut wie nicht oder noch nicht vorgesehen. Das wird deutlich am Gewalthilfegesetz, das der Bundestag Anfang 2025 verabschiedet hat. Das Gesetz hat ausdrücklich nur Frauen und Mütter im Fokus. Heinz Kindler [Psychologie-Professor, Leiter einer Fachgruppe am DJI] vermutet, dass wenn die Gewalt aber ausschließlich von der Mutter ausgeht… [Kindler:] es für den betroffenen Vater schwieriger sein könnte, Hilfe zu finden, weil unser ganzes Hilfesystem eher auf den umgekehrten Fall ausgerichtet ist. Manchmal vielleicht auch Scham da noch eine größere Rolle spielt, als das ohnehin schon der Fall ist, was möglicherweise zu verlängerten Verläufen führt, also dass Hilfe nicht so schnell einsetzt.«
  • LeSuBiA-Studie, Pressemitteilung vom 10.02.2026
    »Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. [..] Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben.«
  • Deutscher Verein, Empfehlungen vom 25.03.2026
    »Das GewHG begrenzt in seiner geltenden Fassung den Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei häuslicher Gewalt auf Frauen und (mit)betroffene Kinder und schließt somit männliche Opfer häuslicher Gewalt sowie oft trans*, inter* und nicht-binäre Personen aus. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen werden jedoch gemäß Art. 4 der IK als schutzwürdig definiert und die EU-Gewaltschutzrichtlinie sieht auch Schutz- und Beratungsangebote für männliche Betroffene vor. Vor diesem Hintergrund sollte der gesetzliche Regelungsbedarf geprüft werden.« (S. 6, Fn. 14)
    »Der Deutsche Verein empfiehlt den Ländern, dringend darauf hinzuwirken, dass Schutzlücken im GewHG gegenüber direkt von Gewalt betroffenen Kindern oder Kindern, die Gewalt gegen eine ihnen nahestehende nicht-weibliche Person (mit) erlebt haben, schnellstmöglich geschlossen werden.« (S. 10)

🤝 Erstunterzeichnende:

📢 Unterschreibe jetzt und teile die Petition, damit gehandelt werden muss!

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Väteraufbruch für Kinder e​.​V.Petitionsstarter*inDer VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.

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Das Problem

🚩 Problem: Das aktuelle Gewalthilfegesetz diskriminiert viele Kinder und insbesondere Männer!

Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert.

Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen.

Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 GG) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz in dieser Form verabschiedet und ausgefertigt. Es wurde weiterhin nicht repariert. Der Koalitionsvertrag 2025 (Z. 3269-3273) enthält auch keine konkrete Reparaturzusage.

Bewegen sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD nicht, gibt es keine Mehrheit für ein diskriminierungsfreies Gewalthilfegesetz.

Aber das Bundesverfassungsgericht könnte abhelfen und eine Reparatur des Gewalthilfegesetzes durchsetzen.

Um das Bundesverfassungsgericht anzurufen reichen 25 % der Abgeordneten des Bundestages – egal welcher Parteien!

🔑 Lösung: Abgeordnete sollen abstrakte Normenkontrolle des Gewalthilfegesetzes einleiten!

Wir appellieren an die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages, eine abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unverzüglich auf den Weg zu bringen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. BVerfGG).

Nur so kann verbindlich geklärt werden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist; bevor es spätestens nach Inkrafttreten des einseitigen Schutzanspruchs zu erfolgreichen Individualverfassungsbeschwerden kommt.

Jetzt ist noch Zeit, das Gewalthilfegesetz frühzeitig nachzubessern und Strukturen für ALLE aufzubauen.

🌏 Warum das notwendig ist:

  • Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten – insbesondere Schutzlücken bei Kindern schließen.
  • EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden.
  • Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken statt gesellschaftliche Spaltung vertiefen.

Ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Familienkonstellation ausschließt, schürt Konflikte, politische Verdrossenheit und radikalisiert Ränder.

Wir betonen: »Gewalt kennt kein Geschlecht. Unser Rechtsstaat darf keine Betroffenen zu Opfern zweiter Klasse machen und die Hälfte der Menschen vergessen.«

📚 Quellen:

  • Offener Brief an den Bundespräsidenten vom 24.02.2025
  • Antwort vom 26.02.2025
    »Dem Bundespräsidenten ist auch der Schutz derjenigen Opfer von Gewalt wichtig, die keinen Schutzanspruch nach dem Gewalthilfegesetz haben.«
  • Gemeinsamer Appell vom 10.03.2025
    »Verbände fordern Reparatur des Gewalthilfegesetzes«
  • BFKM, Positionspapiere zum Gewalthilfegesetz und den Umsetzungen in den Bundesländern vom 23.06.2025
  • Volke, FamRZ 2025, 1768-1771
    »Ob sich der Gesetzgeber Gedanken dazu gemacht hat, wie die geschlechtsabhängig unterschiedliche Behandlung von gewaltbetroffenen Personen mit Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar sein soll („Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden“), ergibt sich nicht aus den einsehbaren Unterlagen. Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich das BVerfG nicht früher oder später mit dieser Frage befassen muss. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung muss die Einschränkung schon allein deshalb kritisiert werden, weil knapp 50 % der innerfamiliären Gewaltopfer und 20 % der partnerschaftlichen Gewaltopfer männlich sind.«
  • BMBFSFJ, Pressemitteilung vom 21.11.2025
    »Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich.«
  • RiffReporter, Beitrag vom 10.12.2025
    »Anfang dieses Jahres hat der Bundestag das neue Gewalthilfegesetz verabschiedet. Es soll Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen. Doch es hat einen Schwachpunkt: Trans Frauen und Männer kommen darin nicht vor.«
  • SWR Kultur, Audiobeitrag vom 13.12.2025
    »Väter als Gewaltbetroffene, die Unterstützung für sich und ihre Kinder suchen, sind in den Hilfesystemen in Deutschland so gut wie nicht oder noch nicht vorgesehen. Das wird deutlich am Gewalthilfegesetz, das der Bundestag Anfang 2025 verabschiedet hat. Das Gesetz hat ausdrücklich nur Frauen und Mütter im Fokus. Heinz Kindler [Psychologie-Professor, Leiter einer Fachgruppe am DJI] vermutet, dass wenn die Gewalt aber ausschließlich von der Mutter ausgeht… [Kindler:] es für den betroffenen Vater schwieriger sein könnte, Hilfe zu finden, weil unser ganzes Hilfesystem eher auf den umgekehrten Fall ausgerichtet ist. Manchmal vielleicht auch Scham da noch eine größere Rolle spielt, als das ohnehin schon der Fall ist, was möglicherweise zu verlängerten Verläufen führt, also dass Hilfe nicht so schnell einsetzt.«
  • LeSuBiA-Studie, Pressemitteilung vom 10.02.2026
    »Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. [..] Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben.«
  • Deutscher Verein, Empfehlungen vom 25.03.2026
    »Das GewHG begrenzt in seiner geltenden Fassung den Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei häuslicher Gewalt auf Frauen und (mit)betroffene Kinder und schließt somit männliche Opfer häuslicher Gewalt sowie oft trans*, inter* und nicht-binäre Personen aus. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen werden jedoch gemäß Art. 4 der IK als schutzwürdig definiert und die EU-Gewaltschutzrichtlinie sieht auch Schutz- und Beratungsangebote für männliche Betroffene vor. Vor diesem Hintergrund sollte der gesetzliche Regelungsbedarf geprüft werden.« (S. 6, Fn. 14)
    »Der Deutsche Verein empfiehlt den Ländern, dringend darauf hinzuwirken, dass Schutzlücken im GewHG gegenüber direkt von Gewalt betroffenen Kindern oder Kindern, die Gewalt gegen eine ihnen nahestehende nicht-weibliche Person (mit) erlebt haben, schnellstmöglich geschlossen werden.« (S. 10)

🤝 Erstunterzeichnende:

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Väteraufbruch für Kinder e​.​V.Petitionsstarter*inDer VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.

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