Petition updateSchutz der Streunerkatzen um Katzenleid zu begrenzenInfoblatt Katzenelend und § 13 b Tierschutzgesetz
Margit MayrAugsburg, Germany
Oct 9, 2016
Liebe Unterstützer, bitte geben Sie das Infoblatt unseres Tierschutzkollegen an interessierte Tierfreunde weiter. Bei Bedarf kann das Original gerne bei margitmayr@gmx.de angefordert werden. Herzliche Grüße Margit Mayr Hier das Infoblatt : Mitleid ist nicht genug, wir benötigen ihre Hilfe! Geboren worden um zu sterben? Infoblatt zum Katzenelend in Deutschland „Aber in unserem Lande gibt es doch ein Tierschutzgesetz, das dieses verhindert,“ werden Sie sagen. Leider ist aber für die Umsetzung und Kostenübernahme die Kommunalpolitik verantwortlich und daran scheitert es meistens, denn aus Gleichgültigkeit, Unkenntnis oder der Befürchtung hohe Kosten übernehmen zu müssen versucht man sich vor der Verantwortung zu drücken. Es ist ja auch sehr einfach, denn nach § 13b Tierschutzgesetz müssten Tierfreunde oder Tierschützer bei streunenden und an Krankheit leidenden Katzen zunächst nachweisen, dass diese Katzen in keinem Obhutsverhältnis stehen. Also es sich um verwilderte Hauskatzen handelt, die keinen Eigentümer haben, ferner das die Verelendung durch Krankheiten oder Verletzungen ausschließlich auf die hohe unkontrollierte Population zurückzuführen ist und letztlich muss auch noch genau detailliert aufgeführt werden, welches Gebiet davon betroffen ist (Hof, Fabrikgelände, Campingplatz, usw.). Weiterhin müssen bei den Katzen erhebliche Leiden Schmerzen, Leiden oder Schäden nachgewiesen werden (wobei die Erheblichkeit wiederum von den Behörden subjektiv bemessen wird). Nur dann könnte die Kommunalpolitik eine regionale Verordnung für das betroffene Gebiet erlassen. Alles in allem eine formalistische Sisyphusarbeit die nicht zum Erfolg führt. Wundert es da, dass der § 13b Tierschutzgesetz seit seinem Bestehen im Jahre 2013, in Bayern bislang noch nie zur Anwendung kam? Tierschützer und Tierfreunde die sich hier engagieren und sich Unterstützung von den Behörden erhoffen werden schnell enttäuscht und resignieren. Die Tiere müssen weiter leiden. Hauskatzen in menschlicher Obhut erreichen normalerweise ein Alter von ca. 15 bis 20 Jahren, verwilderte Hauskatzen haben eine Lebenserwartung von gerade mal 1 bis 4 Jahren. Um den Elend Einhalt zu gebieten, fordern wir eine bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ohne „wenn“ und „aber“. - Katzenhalter (mit Ausnahmen von Züchtern, etc.) dürfen ihren unkastrierten und nicht registrierten Tieren keinen Freigang gestatten. - Eine bundesweit gültige Kastrations- und Registrierungspflicht für < Katzen ohne die Unterscheidung zwischen Tiere die in einem Obhutsverhältnis stehen und herrenlosen Tieren. - Keine Nachweispflicht gegenüber den Behörden über die Erheblichkeit von Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere, als auch einer eingegrenzten Region. - Entsprechende behördliche Verordnungen ohne „juristische Schlupflöcher“ - Bei herrenlosen Tieren volle Kostenübernahme durch die Behörden. Nur so ließe sich das Katzenelend einschränken. Bitte unterstützen Sie uns und unterzeichnen Sie die Online - Petition unter: https://www.change.org/p/schutz-der-streunerkatzen-um-katzenleid-zu-begrenzen Danke für Ihre Unterschrift im Namen der leidenden Katzen. Gesetzliche Verbesserungen zum Katzenschutz sind seit langem überfällig! Herzlichen Dank im Namen der Tiere.
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