Petition updateSchutz der Streunerkatzen um Katzenleid zu begrenzenTrauerspiel Katzenschutz und Politik

Margit MayrAugsburg, Germany
Feb 6, 2016
Trauerspiel Katzenschutz und Politik.
Antwort Bundesministerium zu meiner Nachricht vom 17.01.2016.
Liebe Unterstützer, ein riesengroßes Dankeschön an Euch ist überfällig!!!
Herzlichst Ihre Margit Mayr
Kurze Zusammenfassung der Antwort von Bundesminister Christian Schmidt.
MEINE ANTWORT DAZU IN GROSSBUCHSTABEN.
Bundesminister Schmidt teilt unsere Auffassung, dass Tierheimen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssen. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann der Bund nur moderierend zwischen Tierschutz- und kommunalen Spitzenverbänden tätig werden.
2010 und 2011 verliefen Gespräche zwischen den o.g. Verbänden und dem Bundesmini-sterium ergebnislos. FAZIT: SEIT JAHRZEHNTEN SIND TIERSCHUTZVEREINE DIENSTLEISTER FÜR DIE TIERSCHUTZPFLICHTEN DER LÄNDER, STÄDTE UND GEMEINDEN. DIESE SPAREN SICH DADURCH SEHR VIEL GELD. DETAILLIERTE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUM KATZENSCHUTZ UND ZUR ENTLASTUNG DER TIERSCHUTZVEREINE SIND ÜBERFÄLLIG!
2016 soll es einen weiteren runden Tisch mit Tierschutz- und kommunalen Spitzenverbänden geben. FAZIT: VERGEUDETE ZEIT. OHNE DETAILLIERTE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUM KATZENSCHUTZ UND VERWILDERTEN AUFGEFUNDENEN KATZEN, DRÜCKEN SICH LÄNDER UND KOMMUNEN WEITERHIN VON IHREN TIERSCHUTZPFLICHTEN!
Bundesminister Schmidt erwartet durch die Rechtsprechung zur Abgrenzung von Fundtieren und herrenlosen Tieren, eine Entlastung der Tierheime. FAZIT: RECHTSPRECHUNGEN WERDEN VON VIELEN KOMMUNEN IGNORIERT. HERRENLOSE HAUSKATZEN GIBT ES NICHT. ES GIBT NUR VERWILDERTE HAUSKATZEN, VERURSACHT DURCH VERANTWORTUNGSLOSE TIERHALTUNG! SEIT 2002 IST DER TIERSCHUTZ STAATSZIEL. NACH ART. 20 a GRUNDGESETZ IST DER BEGRIFF HERRENLOS ETHISCH NICHT MEHR VERTRETBAR UND ZU STREICHEN. DETAILLIERTE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUM SCHUTZ UNSERER KATZEN UND ZUR FINANZIELLEN ENTLASTUNG UNSERER TIERHEIME SIND ÜBERFÄLLIG!
Daneben verfolgt das Bundesministerium mit § 13 b Tierschutzgesetz eine indirekte Entlastung der Tierheime. FAZIT: § 13 b TIERSCHUTZGESETZ HAT LETZTENDLICH NUR EINEN PLACEBOEFFEKT. DIE URSACHE VON KATZENELEND WIRD DAMIT NICHT BEKÄMPFT!
SEHR GEEHRTER HERR BUNDESMINISTER SCHMIDT!
WENN ES IHNEN TATSÄCHLICH ERNST DAMIT IST, UNSEREN KATZEN UND TIERSCHUTZVEREINEN ZU HELFEN, BITTE ICH SIE
a) EINE KATZENSCHUTZVERORDNUNG IN DAS TIERSCHUTZGESETZ AUFZUNEHMEN.
b) DETAILLIERTE GESETZLICHE REGELUNGEN ZU FUNDKATZEN UND ZUR ENTLASTUNG DER TIERSCHUTZVEREINE IN DAS FUNDTIERGESETZ AUFZUNEHMEN.
c) STELLEN SIE TIERSCHUTZVEREINEN IN BUNDESLÄNDERN OHNE VERORDNETE KASTRATIONSPFLICHT, MITARBEITER IHRES BUNDESMINISTERIUMS ZUR VERFÜGUNG. WENN DIE FRÜHJAHRS- UND HERBSTKATZEN DA SIND, HABEN SIE DIE STATISTIK ZUM KATZENELEND
Vielen Dank im Namen der leidenden Katzen!
Herrn Bundesminster Schmidt mit der Bitte um Stellungnahme.
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