Schluss mit der Benachteiligung - Straßenbahn selber fahren auch mit Farbsinnesstörung


Schluss mit der Benachteiligung - Straßenbahn selber fahren auch mit Farbsinnesstörung
Das Problem
Schluss mit der Benachteiligung - Straßenbahnfahren auch mit Farbsinnesstörung wie z. b. einer Rot-Grün Schwäche durch praxisbasierte Tests anstatt Konventionelle Ishihara-Tafeln und Anomaloskop Tests.
In Deutschland dürfen Menschen mit einer Farbsinnesstörung Bus fahren nach Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) bzw. nach Straßenbahn Sondersignalen, aber keine Straßenbahn steuern - obwohl beide im Straßenverkehr nach denselben Ampeln fahren müssen!.
Das ist unlogisch.
Besonders absurd: Noch vor wenigen Jahren war es teilweise erlaubt, trotz Störung des Farbsinnes Straßenbahn zu fahren. Erst durch strengere Auslegung der Tauglichkeitsvorschriften wurden Betroffene pauschal ausgeschlossen durch änderung der BOStrab.
Wir fordern deshalb:
Schluss mit pauschalen Ausschlüssen!
Einführung von differenzierten Tests, die eine individuelle Feststellung der Praktischen Eignung ermöglichen.
Statt pauschaler Ausschlüsse soll die Möglichkeit einer individuellen Feststellung der Tauglichkeit geschaffen werden. Dies erfordert eine entsprechende Änderung der BOStrab, durch die Betriebsärzt:innen ermächtigt werden, praxisnahe Prüfungen zur Eignung anzuordnen.
Ein geeignetes Instrument hierfür könnte ein Fahrsimulator-Test sein die es auch meist in den Fahrschulen zur Praxisvorbereitung schon gibt, in dem realistische Situationen des Straßenbahnverkehrs nachgestellt werden. Auf diese Weise kann individuell überprüft werden, ob Bewerber:innen trotz einer Farbsinnstörung in der Lage sind, Ampeln, Straßenbahnsignale, Beschilderungen und Hinweise aus der Oberleitung sicher zu erkennen, da sie ja bei jedem Individuell ausgeprägt ist.
So würde nicht die bloße Diagnose einer Farbsinnstörung über den Ausschluss entscheiden, sondern die tatsächliche praktische Fähigkeit im Fahralltag. Eine solche Regelung stellt sicher, dass die Vorschriften bundesweit gerecht, inklusiv und realistisch angewendet werden – ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.
Findet ihr, dass stattdessen praktische Eignungstests statt Farbsinn-Tests eingesetzt werden sollten?
Wie seht ihr den Vergleich: Busfahrer:innen dürfen mit einer Farbsinnesstörung fahren, Straßenbahnfahrer:innen nicht - ist das gerecht?
3
Das Problem
Schluss mit der Benachteiligung - Straßenbahnfahren auch mit Farbsinnesstörung wie z. b. einer Rot-Grün Schwäche durch praxisbasierte Tests anstatt Konventionelle Ishihara-Tafeln und Anomaloskop Tests.
In Deutschland dürfen Menschen mit einer Farbsinnesstörung Bus fahren nach Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) bzw. nach Straßenbahn Sondersignalen, aber keine Straßenbahn steuern - obwohl beide im Straßenverkehr nach denselben Ampeln fahren müssen!.
Das ist unlogisch.
Besonders absurd: Noch vor wenigen Jahren war es teilweise erlaubt, trotz Störung des Farbsinnes Straßenbahn zu fahren. Erst durch strengere Auslegung der Tauglichkeitsvorschriften wurden Betroffene pauschal ausgeschlossen durch änderung der BOStrab.
Wir fordern deshalb:
Schluss mit pauschalen Ausschlüssen!
Einführung von differenzierten Tests, die eine individuelle Feststellung der Praktischen Eignung ermöglichen.
Statt pauschaler Ausschlüsse soll die Möglichkeit einer individuellen Feststellung der Tauglichkeit geschaffen werden. Dies erfordert eine entsprechende Änderung der BOStrab, durch die Betriebsärzt:innen ermächtigt werden, praxisnahe Prüfungen zur Eignung anzuordnen.
Ein geeignetes Instrument hierfür könnte ein Fahrsimulator-Test sein die es auch meist in den Fahrschulen zur Praxisvorbereitung schon gibt, in dem realistische Situationen des Straßenbahnverkehrs nachgestellt werden. Auf diese Weise kann individuell überprüft werden, ob Bewerber:innen trotz einer Farbsinnstörung in der Lage sind, Ampeln, Straßenbahnsignale, Beschilderungen und Hinweise aus der Oberleitung sicher zu erkennen, da sie ja bei jedem Individuell ausgeprägt ist.
So würde nicht die bloße Diagnose einer Farbsinnstörung über den Ausschluss entscheiden, sondern die tatsächliche praktische Fähigkeit im Fahralltag. Eine solche Regelung stellt sicher, dass die Vorschriften bundesweit gerecht, inklusiv und realistisch angewendet werden – ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.
Findet ihr, dass stattdessen praktische Eignungstests statt Farbsinn-Tests eingesetzt werden sollten?
Wie seht ihr den Vergleich: Busfahrer:innen dürfen mit einer Farbsinnesstörung fahren, Straßenbahnfahrer:innen nicht - ist das gerecht?
3
Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 22. August 2025 erstellt