Schluss mit dem Zuparken der Geh- und Radwege


Schluss mit dem Zuparken der Geh- und Radwege
Das Problem
Die Gehwege in vielen Münchner Wohngegenden sind chronisch zugeparkt. Sie werden von Lieferwagen und Falschparkern belagert. Radfahren gleicht einem Slalomparcours bei dem oft auch noch knapp überholt wird. Werden abgesenkte Bordsteinkanten zugeparkt, ist für Menschen mit Rollstühlen kein Überqueren der Straße möglich. Trotzdem werden in München solche Verstöße kaum geahndet.
Die Gesetzeslage regelt klar wo Parken erlaubt ist. Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie vor abgesenkten Querungen ist verboten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss bei Überholvorgängen von Fahrrädern eingehalten werden. Seit 2020 macht der Gesetzgeber mit erhöhten Geldbußen deutlich, dass die Schutzzonen des Fuß- und Radverkehrs dringend einzuhalten sind. Trotz eindeutiger Gesetzeslage wird die Münchner Polizei nur selten aktiv. Ausreden wie „Personalmangel“, „Ermessensspielraum“ und „Sollen sich die Autos auflösen?” werden als Gründe genannt.
Es kann nicht sein, dass die Behörde rechtswidrige Zustände stillschweigend duldet. Die Polizei darf nicht eigenmächtig in einem Kfz-freundlichen Ermessensspielraum die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden (Kinder, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Mobilitätseingeschränkte und Sehbehinderte) aufs Spiel setzen.
Die Sicherheit für Fuß- und Radverkehr muss dringend besser überwacht werden!
3.303
Das Problem
Die Gehwege in vielen Münchner Wohngegenden sind chronisch zugeparkt. Sie werden von Lieferwagen und Falschparkern belagert. Radfahren gleicht einem Slalomparcours bei dem oft auch noch knapp überholt wird. Werden abgesenkte Bordsteinkanten zugeparkt, ist für Menschen mit Rollstühlen kein Überqueren der Straße möglich. Trotzdem werden in München solche Verstöße kaum geahndet.
Die Gesetzeslage regelt klar wo Parken erlaubt ist. Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie vor abgesenkten Querungen ist verboten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss bei Überholvorgängen von Fahrrädern eingehalten werden. Seit 2020 macht der Gesetzgeber mit erhöhten Geldbußen deutlich, dass die Schutzzonen des Fuß- und Radverkehrs dringend einzuhalten sind. Trotz eindeutiger Gesetzeslage wird die Münchner Polizei nur selten aktiv. Ausreden wie „Personalmangel“, „Ermessensspielraum“ und „Sollen sich die Autos auflösen?” werden als Gründe genannt.
Es kann nicht sein, dass die Behörde rechtswidrige Zustände stillschweigend duldet. Die Polizei darf nicht eigenmächtig in einem Kfz-freundlichen Ermessensspielraum die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden (Kinder, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Mobilitätseingeschränkte und Sehbehinderte) aufs Spiel setzen.
Die Sicherheit für Fuß- und Radverkehr muss dringend besser überwacht werden!
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Petition am 8. April 2024 erstellt