Schaffen Sie psychologische Gutachten und Zwangstherapie zumindest bei Bartepilation ab


Schaffen Sie psychologische Gutachten und Zwangstherapie zumindest bei Bartepilation ab
Das Problem
Epilation bei Mann-zu-Frau-Transsexualität wird EBM-Leistung - so lautet die Überschrift der Meldung des Berufsverbands der deutschen Dermatologen e.V. vom 08.08.2017 (Quelle: https://www.bvdd.de/aktuelles-presse/newsroom/alle-nachrichten/details/epilation-bei-mann-zu-frau-transsexualitaet-wird-ebm-leistung/
Hallo, mein Name ist Eva, ich bin 50 Jahre alt und unterstütze eine Freundin auf ihrem Weg. So bin ich in dieses Thema reingeraten und ich bin empört, was Transmenschen von unserer Gesellschaft für Steine in den Weg gelegt werden. Was sie durchmachen müssen, nur um als der Mensch wahrgenommen zu werden, der sie eigentlich von Geburt an sind - nur eben mit dem falschen Geschlecht. Und ich denke, dass keiner bei Ungerechtigkeiten wegschauen sollte und jeder das tun sollte, was für ihn möglich ist. Und deshalb bitte ich Euch um Unterstützung.
Der GKV-Spitzenverband muss handeln und seine Vorgaben anpassen.
Hier mein Anliegen:
So gibt es für die Bartepilation mittels Lasertechnik bei transidenten Menschen seit dem 01.10.2017 ganz normale Abrechungsnummern bei den gesetzlichen Krankenkassen. Im Wortlaut für die Vorraussetzung heißt es: "Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen 02327 und 02328 setzt eine Begutachtung voraus, aus der hervorgeht, dass die medizinische Indikation zur Durchführung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10-GM: F64.0) besteht." Warum eine Begutachtung? Es sollte die Diagnose "Transsexualismus" reichen. Mehr braucht es nicht. Wer als Frau eben durch männliche Geschlechtsmerkmale, wie z.B. der Bartwuchs nicht als solche erkannt wird, hat einen Leidensdruck, dazu braucht es weder ein Gutachten, noch eine Therapie. Trotzdem wird weiterhin eine sogenannte Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen a 50 Minuten vom medizinischen Dienst gefordert. Erfüllt man diese Bedingungen nicht, wird die Epilation nicht bezahlt. Eine Epilation ist allerdings in meinen Augen ein sehr wichtiger Schritt um in der Gesellschaft als Frau wahrgenommen zu werden. Da nun das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht wurde und so schon mal diese absolut diskriminierende psychologische Begutachtung zur Änderung des Namens und des Geschlechtseintrages wegfallen soll ist es selbstredend genauso wichtig und richtig diese Art von Begutachtung auch für die Laserepilation wegfallen zu lassen. Die Fragen, die dort teilweise gestellt werden haben absolut gar nichts mit dem empfundenen Geschlecht zu tun. Ich bin eine CIS-Frau und habe das Glück oder Privileg, je nachdem, wie man es sieht, im für mich richtigen Körper zu leben. Sollte ich an zu starkem Bartwuchs leiden und ein psychologisches Gutachten zur Epilation benötigen, werde ich weder nach meinen sexuellen Vorlieben gefragt, noch danach, wie oft ich mich wann selbst befriedige. Solche Fragen müssen sich Transmenschen aber gefallen lassen. Warum? Diese Frage konnte mir bisher keiner beantworten. Ganz davon abgesehen kostet so eine Kurzzeittherapie, die für die Epilation Voraussetzung ist, unnötig Geld, das die Krankenkassen bezahlen müssen. Eine Krankenkasse muss laut Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch aber wirtschaftlich und sparsam arbeiten und darf keine unnötigen Kosten verursachen. Hier widerspricht sich einfach alles. Selbst die Bundes-Psychotherapeuten-Kammer fordert in ihrer Pressemitteilung vom 20.04.2021: "Keine Zwang-Psychotherapie bei Transsexuellen" (Quelle: https://www.bptk.de/keine-zwangs-psychotherapie-bei-transsexuellen/
Es ist an der Zeit, dass wir den nächsten Schritt gehen. Jetzt und nicht irgendwann. Es mag zwar nur ein kleiner Schritt sein, aber jeder Schritt nach vorne zählt und wir dürfen nicht mehr warten und hoffen, dass sich das irgendwann von selbst regelt. Das wird es nicht!
Seit dem 01.01.2022 kann die neue ICD11 von allen Mitgliedstaaten angewandt werden (Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/_node.html Hier wird die transgeschlechtliche Lebensweise endlich nicht mehr als psychische Störung eingestuft. Wann die ICD10 in Deutschland von der ICD11 abgelöst wird, steht noch nicht fest. Das könnte noch Jahre dauern und vorher wird der Medizinische Dienst seine Richtlinien wahrscheinlich auch nicht ändern. So ist es nun an den Krankenkassen die Laserepilation bei Mann-zu-Frau-Transsexualität ohne weitere Vorraussetungen, wie Zwangspsychotherapie oder weitere Begutachtung zu bezahlen. Es sollte die Empfehlung des behandelnden Arztes bzw. die Überweisung zu einem Hautarzt reichen.
Ich denke, dass jeder Mensch die Behandlung von seiner Krankenkasse bezahlt bekommen sollte, die er braucht und die ihm zusteht. Und eine Bartepilation sollte hier genauso selbstverständlich sein, wie eine Hormonbehandlung.
Bitte helft mir, gemeinsam können wir was bewegen!

Das Problem
Epilation bei Mann-zu-Frau-Transsexualität wird EBM-Leistung - so lautet die Überschrift der Meldung des Berufsverbands der deutschen Dermatologen e.V. vom 08.08.2017 (Quelle: https://www.bvdd.de/aktuelles-presse/newsroom/alle-nachrichten/details/epilation-bei-mann-zu-frau-transsexualitaet-wird-ebm-leistung/
Hallo, mein Name ist Eva, ich bin 50 Jahre alt und unterstütze eine Freundin auf ihrem Weg. So bin ich in dieses Thema reingeraten und ich bin empört, was Transmenschen von unserer Gesellschaft für Steine in den Weg gelegt werden. Was sie durchmachen müssen, nur um als der Mensch wahrgenommen zu werden, der sie eigentlich von Geburt an sind - nur eben mit dem falschen Geschlecht. Und ich denke, dass keiner bei Ungerechtigkeiten wegschauen sollte und jeder das tun sollte, was für ihn möglich ist. Und deshalb bitte ich Euch um Unterstützung.
Der GKV-Spitzenverband muss handeln und seine Vorgaben anpassen.
Hier mein Anliegen:
So gibt es für die Bartepilation mittels Lasertechnik bei transidenten Menschen seit dem 01.10.2017 ganz normale Abrechungsnummern bei den gesetzlichen Krankenkassen. Im Wortlaut für die Vorraussetzung heißt es: "Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen 02327 und 02328 setzt eine Begutachtung voraus, aus der hervorgeht, dass die medizinische Indikation zur Durchführung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10-GM: F64.0) besteht." Warum eine Begutachtung? Es sollte die Diagnose "Transsexualismus" reichen. Mehr braucht es nicht. Wer als Frau eben durch männliche Geschlechtsmerkmale, wie z.B. der Bartwuchs nicht als solche erkannt wird, hat einen Leidensdruck, dazu braucht es weder ein Gutachten, noch eine Therapie. Trotzdem wird weiterhin eine sogenannte Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen a 50 Minuten vom medizinischen Dienst gefordert. Erfüllt man diese Bedingungen nicht, wird die Epilation nicht bezahlt. Eine Epilation ist allerdings in meinen Augen ein sehr wichtiger Schritt um in der Gesellschaft als Frau wahrgenommen zu werden. Da nun das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht wurde und so schon mal diese absolut diskriminierende psychologische Begutachtung zur Änderung des Namens und des Geschlechtseintrages wegfallen soll ist es selbstredend genauso wichtig und richtig diese Art von Begutachtung auch für die Laserepilation wegfallen zu lassen. Die Fragen, die dort teilweise gestellt werden haben absolut gar nichts mit dem empfundenen Geschlecht zu tun. Ich bin eine CIS-Frau und habe das Glück oder Privileg, je nachdem, wie man es sieht, im für mich richtigen Körper zu leben. Sollte ich an zu starkem Bartwuchs leiden und ein psychologisches Gutachten zur Epilation benötigen, werde ich weder nach meinen sexuellen Vorlieben gefragt, noch danach, wie oft ich mich wann selbst befriedige. Solche Fragen müssen sich Transmenschen aber gefallen lassen. Warum? Diese Frage konnte mir bisher keiner beantworten. Ganz davon abgesehen kostet so eine Kurzzeittherapie, die für die Epilation Voraussetzung ist, unnötig Geld, das die Krankenkassen bezahlen müssen. Eine Krankenkasse muss laut Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch aber wirtschaftlich und sparsam arbeiten und darf keine unnötigen Kosten verursachen. Hier widerspricht sich einfach alles. Selbst die Bundes-Psychotherapeuten-Kammer fordert in ihrer Pressemitteilung vom 20.04.2021: "Keine Zwang-Psychotherapie bei Transsexuellen" (Quelle: https://www.bptk.de/keine-zwangs-psychotherapie-bei-transsexuellen/
Es ist an der Zeit, dass wir den nächsten Schritt gehen. Jetzt und nicht irgendwann. Es mag zwar nur ein kleiner Schritt sein, aber jeder Schritt nach vorne zählt und wir dürfen nicht mehr warten und hoffen, dass sich das irgendwann von selbst regelt. Das wird es nicht!
Seit dem 01.01.2022 kann die neue ICD11 von allen Mitgliedstaaten angewandt werden (Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/_node.html Hier wird die transgeschlechtliche Lebensweise endlich nicht mehr als psychische Störung eingestuft. Wann die ICD10 in Deutschland von der ICD11 abgelöst wird, steht noch nicht fest. Das könnte noch Jahre dauern und vorher wird der Medizinische Dienst seine Richtlinien wahrscheinlich auch nicht ändern. So ist es nun an den Krankenkassen die Laserepilation bei Mann-zu-Frau-Transsexualität ohne weitere Vorraussetungen, wie Zwangspsychotherapie oder weitere Begutachtung zu bezahlen. Es sollte die Empfehlung des behandelnden Arztes bzw. die Überweisung zu einem Hautarzt reichen.
Ich denke, dass jeder Mensch die Behandlung von seiner Krankenkasse bezahlt bekommen sollte, die er braucht und die ihm zusteht. Und eine Bartepilation sollte hier genauso selbstverständlich sein, wie eine Hormonbehandlung.
Bitte helft mir, gemeinsam können wir was bewegen!

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Petition am 3. November 2022 erstellt