Schaffen Sie einen integrierten Jura-Bachelor für alle Studierenden


Schaffen Sie einen integrierten Jura-Bachelor für alle Studierenden
Das Problem
Das Studium der Rechtswissenschaften ist anspruchsvoll. Die Regelstudienzeit liegt bei 10 Semestern. Es erfordert über Jahre hinweg Disziplin, Ausdauer und enormes Engagement. Dennoch besteht nicht jeder Studierende die erste juristische Staatsprüfung auf Anhieb (Durchfallquote 20-30 %). Es gibt Studierende, die nach jahrelanger intensiver Vorbereitung bedauerlicherweise endgültig scheitern (unter 5 %), die Anforderungen für die Zulassung gar nicht erreicht haben oder nach gescheiterten Versuchen nicht erneut antreten.
In vielen Bundesländern gibt es bereits einen integrierten Bachelor im Studium der Rechtswissenschaften. Dieser wird Studierenden verliehen, sobald sie alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Staatsexamen erfüllt haben. Leider ist dies nicht überall der Fall. Insbesondere in Bayern stehen Studierende nach mehrjährigem erfolgreichen Studium mit leeren Händen da, wenn es im Staatsexamen nicht geklappt hat.
WARUM EIN INTEGRIERTER JURA BACHELOR NOTWENDIG IST
1. Anerkennung erbrachter Leistungen
Ein integrierter Bachelor ist die faire Anerkennung erfolgreich absolvierter Studienleistungen. Hierzu gehören in Bayern unter anderem:
Vorlesungsabschlussklausuren: Grundkurs Bürgerliches Recht I (Allgemeiner Teil), Grundkurs Bürgerliches Recht II (Recht der Schuldverhältnisse), Grundkurs Strafrecht I (Allgemeiner Teil), Grundkurs Strafrecht III (Besonderer Teil, Teil II), Grundkurs Öffentliches Recht II (Organisationsrecht von Staat und EU), Grundkurs Öffentliches Recht IV (Europarecht), Anfängerhausarbeit. Zwischenprüfungen: Rechtsgeschichte I, Grundkurs Bürgerliches Recht III (Sachenrecht), Grundkurs Strafrecht II (Besonderer Teil, Teil I), Grundkurs Öffentliches Recht III (Verwaltungsrecht). Übungen für Fortgeschrittene: Hausarbeit für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Klausur für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Hausarbeit für Fortgeschrittene im Strafrecht, Klausur für Fortgeschrittene im Strafrecht, Hausarbeit für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht, Klausur für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht. Universitätsprüfung (Schwerpunkt): Propädeutische Seminararbeit, Seminararbeit für Fortgeschrittene, Klausur, Universitätsprüfung. Weitere Voraussetzungen: Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung und drei Monate praktische Studienzeit. (ggf. Schlüsselqualifikation Mediation)
Zusammenfassend: 14 Klausuren, insgesamt 6 Hausarbeiten und Seminararbeiten sowie drei Monate Praktikum.
Wer die Voraussetzungen zur Examenszulassung erreicht, hat bewiesen, dass sie oder er wissenschaftlich arbeiten und juristisch denken kann. Ein akademischer Abschluss ist konsequent.
2. Reduzierung von Druck
Der immense psychische Druck im Jurastudium ist hinreichend bekannt und wird sowohl in Erfahrungsberichten von Studierenden als auch in wissenschaftlichen Untersuchungen regelmäßig thematisiert. Insbesondere die starke Fokussierung auf das Staatsexamen als nahezu allein maßgebliche Leistungsbewertung führt dazu, dass sich der Prüfungserfolg für viele Studierende als existenzentscheidend darstellt.
Würde die Examensvorbereitung mit dem Wissen begonnen, bereits einen Bachelorabschluss zu haben, könnte dies potenziell leistungsfördernd wirken. Ein solcher Abschluss würde eine formale Absicherung darstellen und damit das Risiko subjektiv relativieren, im Falle eines nicht bestandenen Examens vollständig ohne verwertbaren Abschluss dazustehen. Die psychologische
Entlastung könnte dazu beitragen, Prüfungsangst zu reduzieren und kognitive Ressourcen stärker auf die inhaltliche Vorbereitung zu konzentrieren.
Gleichwohl ist zu betonen, dass der Leistungsdruck auch unter diesen Bedingungen weiterhin hoch bliebe, da das Staatsexamen für die ursprünglich angestrebten beruflichen Perspektiven notwendig ist und starke Notengrenzen für zahlreiche Berufe existieren. Ein Bachelorabschluss würde den Druck somit nicht aufheben, sondern lediglich in seiner Zuspitzung abschwächen.
3. Motivation statt Stigmatisierung
Es ist nicht hinnehmbar, dass engagierte Studierende trotz jahrelanger Investition ohne Abschluss dastehen und als gescheitert gelten. Ein integrierter Bachelorabschluss würde die erbrachten Leistungen institutionell anerkennen, ein Zeichen der Wertschätzung setzen sowie Motivation und Selbstbewusstsein stärken.
4. Neue Perspektiven eröffnen
Ein Bachelorabschluss schafft Möglichkeiten für weiterführende Studiengänge, für den Einstieg in andere Berufsfelder oder für eine bewusste Neuorientierung. Er fungiert als wichtiges Auffangnetz und verhindert akademische Sackgassen.
Schaffen Sie daher einen integrierten Bachelor für alle Studierenden der Rechtswissenschaften.
Wenn Sie dieses Anliegen teilen, schließen Sie sich an und unterschreiben die Petition. Gemeinsam können wir eine gerechtere und wertschätzendere Studienstruktur schaffen.
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Das Problem
Das Studium der Rechtswissenschaften ist anspruchsvoll. Die Regelstudienzeit liegt bei 10 Semestern. Es erfordert über Jahre hinweg Disziplin, Ausdauer und enormes Engagement. Dennoch besteht nicht jeder Studierende die erste juristische Staatsprüfung auf Anhieb (Durchfallquote 20-30 %). Es gibt Studierende, die nach jahrelanger intensiver Vorbereitung bedauerlicherweise endgültig scheitern (unter 5 %), die Anforderungen für die Zulassung gar nicht erreicht haben oder nach gescheiterten Versuchen nicht erneut antreten.
In vielen Bundesländern gibt es bereits einen integrierten Bachelor im Studium der Rechtswissenschaften. Dieser wird Studierenden verliehen, sobald sie alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Staatsexamen erfüllt haben. Leider ist dies nicht überall der Fall. Insbesondere in Bayern stehen Studierende nach mehrjährigem erfolgreichen Studium mit leeren Händen da, wenn es im Staatsexamen nicht geklappt hat.
WARUM EIN INTEGRIERTER JURA BACHELOR NOTWENDIG IST
1. Anerkennung erbrachter Leistungen
Ein integrierter Bachelor ist die faire Anerkennung erfolgreich absolvierter Studienleistungen. Hierzu gehören in Bayern unter anderem:
Vorlesungsabschlussklausuren: Grundkurs Bürgerliches Recht I (Allgemeiner Teil), Grundkurs Bürgerliches Recht II (Recht der Schuldverhältnisse), Grundkurs Strafrecht I (Allgemeiner Teil), Grundkurs Strafrecht III (Besonderer Teil, Teil II), Grundkurs Öffentliches Recht II (Organisationsrecht von Staat und EU), Grundkurs Öffentliches Recht IV (Europarecht), Anfängerhausarbeit. Zwischenprüfungen: Rechtsgeschichte I, Grundkurs Bürgerliches Recht III (Sachenrecht), Grundkurs Strafrecht II (Besonderer Teil, Teil I), Grundkurs Öffentliches Recht III (Verwaltungsrecht). Übungen für Fortgeschrittene: Hausarbeit für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Klausur für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Hausarbeit für Fortgeschrittene im Strafrecht, Klausur für Fortgeschrittene im Strafrecht, Hausarbeit für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht, Klausur für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht. Universitätsprüfung (Schwerpunkt): Propädeutische Seminararbeit, Seminararbeit für Fortgeschrittene, Klausur, Universitätsprüfung. Weitere Voraussetzungen: Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung und drei Monate praktische Studienzeit. (ggf. Schlüsselqualifikation Mediation)
Zusammenfassend: 14 Klausuren, insgesamt 6 Hausarbeiten und Seminararbeiten sowie drei Monate Praktikum.
Wer die Voraussetzungen zur Examenszulassung erreicht, hat bewiesen, dass sie oder er wissenschaftlich arbeiten und juristisch denken kann. Ein akademischer Abschluss ist konsequent.
2. Reduzierung von Druck
Der immense psychische Druck im Jurastudium ist hinreichend bekannt und wird sowohl in Erfahrungsberichten von Studierenden als auch in wissenschaftlichen Untersuchungen regelmäßig thematisiert. Insbesondere die starke Fokussierung auf das Staatsexamen als nahezu allein maßgebliche Leistungsbewertung führt dazu, dass sich der Prüfungserfolg für viele Studierende als existenzentscheidend darstellt.
Würde die Examensvorbereitung mit dem Wissen begonnen, bereits einen Bachelorabschluss zu haben, könnte dies potenziell leistungsfördernd wirken. Ein solcher Abschluss würde eine formale Absicherung darstellen und damit das Risiko subjektiv relativieren, im Falle eines nicht bestandenen Examens vollständig ohne verwertbaren Abschluss dazustehen. Die psychologische
Entlastung könnte dazu beitragen, Prüfungsangst zu reduzieren und kognitive Ressourcen stärker auf die inhaltliche Vorbereitung zu konzentrieren.
Gleichwohl ist zu betonen, dass der Leistungsdruck auch unter diesen Bedingungen weiterhin hoch bliebe, da das Staatsexamen für die ursprünglich angestrebten beruflichen Perspektiven notwendig ist und starke Notengrenzen für zahlreiche Berufe existieren. Ein Bachelorabschluss würde den Druck somit nicht aufheben, sondern lediglich in seiner Zuspitzung abschwächen.
3. Motivation statt Stigmatisierung
Es ist nicht hinnehmbar, dass engagierte Studierende trotz jahrelanger Investition ohne Abschluss dastehen und als gescheitert gelten. Ein integrierter Bachelorabschluss würde die erbrachten Leistungen institutionell anerkennen, ein Zeichen der Wertschätzung setzen sowie Motivation und Selbstbewusstsein stärken.
4. Neue Perspektiven eröffnen
Ein Bachelorabschluss schafft Möglichkeiten für weiterführende Studiengänge, für den Einstieg in andere Berufsfelder oder für eine bewusste Neuorientierung. Er fungiert als wichtiges Auffangnetz und verhindert akademische Sackgassen.
Schaffen Sie daher einen integrierten Bachelor für alle Studierenden der Rechtswissenschaften.
Wenn Sie dieses Anliegen teilen, schließen Sie sich an und unterschreiben die Petition. Gemeinsam können wir eine gerechtere und wertschätzendere Studienstruktur schaffen.
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Petition am 26. Februar 2026 erstellt