Schaffen Sie einen generalpräventiven Straftatbestand für Unterhaltshinterziehung


Schaffen Sie einen generalpräventiven Straftatbestand für Unterhaltshinterziehung
Das Problem
Unterhalt ist Ehrensache, liebe Justiz, liebe Regierung!
Auf dem Alexanderplatz sprach mich ein ehemaliger Staatsanwalt an und betonte, wie wichtig das Anliegen sei, für das wir kämpfen. Er wies darauf hin, dass es im Strafgesetzbuch bisher keinen Paragrafen gäbe, der Unterhaltspflichtige verpflichte, auch nachträglich zur Zahlung heranzuziehen, wenn sie nach einem Erbe, einem Lottogewinn oder auf andere Weise zu Vermögen gelangen.
Derzeit können Unterhaltshinterzieher straffrei ihrer Finanzierungspflicht den Kindern gegenüber entkommen. Diese offene Flanke der Justiz ermöglicht es, dass Kinder weiterhin leiden und wichtige finanzielle Unterstützungen für Familien ausbleiben. Dieser Zustand ist nicht tragbar und bedarf dringender gesetzlicher Anpassungen. Nicht nur das, sie sollten auch nach mehr als 30 Jahren belangt werden können.
Wir fordern Justizministerin Stefanie Hubig auf, einen generalpräventiven Straftatbestand für Unterhaltshinterzieher im Strafgesetzbuch zu etablieren. Dies ist erforderlich, um die Gerechtigkeit zu wahren und sicherzustellen, dass jeder, der sich seiner Verantwortung entzieht, auch nach Jahrzehnten zur Rechenschaft gezogen wird. Lassen Sie uns verhindern, dass sich schuldhafte Unterhaltspflichtverletzungen weiterhin in der Grauzone des Gesetzes verstecken können.
Mit einer solchen gesetzlichen Änderung wird nicht nur eine klare Botschaft an die Verantwortlichen gesendet, sondern es wird auch das Vertrauen in unser Rechtssystem gestärkt. Es kann nicht sein, dass Unterhaltspflichthinterziehende ihre Verantwortung einfach ignorieren können, während Familien darunter leiden.
Ein Führerscheinentzug ist für 3,2 Milliarden Euro zinsloser Darlehen, für vorgestreckten Unterhaltsvorschuss, allein im Jahr 2024, eine Verhöhnung der Bürger. Er ist den betroffenen Familien und den Steuerzahlern zu wenig Strafe, für so viel Geld!
Im Bund betrug das zinslos vorgestreckte Darlehen „Unterhaltsvorschuss“, für Unterhaltspflichtige Eltern im Jahr 2024, insgesamt 3,2 Milliarden Euro. Hiervon wird je Bundesland 60 % und vom Bund 40 % getragen. In Berlin sind sogar ca. 32 % aller Familien alleinerziehend. Hier betrifft es jede dritte Familie und ca. 48.201 Kinder, die diesen zinslosen Unterhaltsvorschuss von ihren Schuldnern, den Unterhaltspflichtigen Eltern, in Höhe von 186.100.000,-- Euro bekamen, so berichtet die BZ am 20. Mai 2025. Hiervon trägt der Bund 74.440.000,-- Euro und Berlin 111.660.000,-- Euro. Davon wurden 14 % zurückgeholt, das sind 26.054.000,-- €! Angeblich weil es nicht möglich sei, die Schuldner zu belangen. Im Einzelnen heißt das, dass im Jahr 2024, in Berlin, 96.027.600,-- Euro dem Steuersäckel entgangen sind! Damit könnte man z. B. 10 Schulen, Kitas, Unis á 10 Millionen Euro oder 40 Millionen Taurus-Drohnen á 2 Millionen Euro, für Selenskyj, bauen!
Die Bezirke in Berlin, seien sich nicht einig, ob man die Gesamtsumme zentral oder bezirksmäßig einholen lassen solle. Mein Credo wäre hier: „Nicht quatschen - machen!“ Versuchen Sie das mal der BVG zu sagen. Sie fahren drei Mal ohne gültigen Fahrschein mit den Öffis, werden drei Mal erwischt und fahren für 180,00 Euro ein Jahr in die Vollzugsanstalt ein, wenn Sie das Bußgeld in Höhe von je 60 € nicht zahlen! Wie kann es daher sein, dass zu 90 % Papis, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro Unterhalt hinterziehen und dem Steuerzahler in der Bundesrepublik schulden, nicht sofort im Vollzug landen? Wie kommt man als Politiker auf den Gedanken, dass es reicht, den Führerschein zu entziehen? Dabei sollte doch gerade der Unterhalt Ehrensache sein. Während die unterhaltsabhängigen Eltern mit ihren Kindern, teils alptraumhaft zu überleben versuchen und dem Geld, das dem Kind zusteht, hinterherjagen müssen, können diese Personen unbehelligt nicht als Straftäter geahndet werden, warum? Warum gibt es keinen StGB-Paragrafen, der es ermöglicht, im Erbfall oder beim Lottogewinn eines Unterhaltshinterziehers, auf den geschuldeten Betrag zurückzugreifen? Warum gibt es noch nicht einmal den Begriff „Unterhaltshinterzieher“ im StGB und im allgemeinen Sprachgebrauch? Ich fordere diesen Begriff und den Paragrafen für Unterhaltshinterziehung ein! Am besten im § 218 StGB, als Ersetzung des Absatz (2), denn die Strafe muss die Seite wechseln!
Bitte unterstützen Sie uns in dieser wichtigen Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Wendula Strube
Unterzeichnen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der rechtlichen Verfolgung von Unterhaltshinterziehung. Jede Stimme zählt, um unser Ziel zu erreichen!
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Das Problem
Unterhalt ist Ehrensache, liebe Justiz, liebe Regierung!
Auf dem Alexanderplatz sprach mich ein ehemaliger Staatsanwalt an und betonte, wie wichtig das Anliegen sei, für das wir kämpfen. Er wies darauf hin, dass es im Strafgesetzbuch bisher keinen Paragrafen gäbe, der Unterhaltspflichtige verpflichte, auch nachträglich zur Zahlung heranzuziehen, wenn sie nach einem Erbe, einem Lottogewinn oder auf andere Weise zu Vermögen gelangen.
Derzeit können Unterhaltshinterzieher straffrei ihrer Finanzierungspflicht den Kindern gegenüber entkommen. Diese offene Flanke der Justiz ermöglicht es, dass Kinder weiterhin leiden und wichtige finanzielle Unterstützungen für Familien ausbleiben. Dieser Zustand ist nicht tragbar und bedarf dringender gesetzlicher Anpassungen. Nicht nur das, sie sollten auch nach mehr als 30 Jahren belangt werden können.
Wir fordern Justizministerin Stefanie Hubig auf, einen generalpräventiven Straftatbestand für Unterhaltshinterzieher im Strafgesetzbuch zu etablieren. Dies ist erforderlich, um die Gerechtigkeit zu wahren und sicherzustellen, dass jeder, der sich seiner Verantwortung entzieht, auch nach Jahrzehnten zur Rechenschaft gezogen wird. Lassen Sie uns verhindern, dass sich schuldhafte Unterhaltspflichtverletzungen weiterhin in der Grauzone des Gesetzes verstecken können.
Mit einer solchen gesetzlichen Änderung wird nicht nur eine klare Botschaft an die Verantwortlichen gesendet, sondern es wird auch das Vertrauen in unser Rechtssystem gestärkt. Es kann nicht sein, dass Unterhaltspflichthinterziehende ihre Verantwortung einfach ignorieren können, während Familien darunter leiden.
Ein Führerscheinentzug ist für 3,2 Milliarden Euro zinsloser Darlehen, für vorgestreckten Unterhaltsvorschuss, allein im Jahr 2024, eine Verhöhnung der Bürger. Er ist den betroffenen Familien und den Steuerzahlern zu wenig Strafe, für so viel Geld!
Im Bund betrug das zinslos vorgestreckte Darlehen „Unterhaltsvorschuss“, für Unterhaltspflichtige Eltern im Jahr 2024, insgesamt 3,2 Milliarden Euro. Hiervon wird je Bundesland 60 % und vom Bund 40 % getragen. In Berlin sind sogar ca. 32 % aller Familien alleinerziehend. Hier betrifft es jede dritte Familie und ca. 48.201 Kinder, die diesen zinslosen Unterhaltsvorschuss von ihren Schuldnern, den Unterhaltspflichtigen Eltern, in Höhe von 186.100.000,-- Euro bekamen, so berichtet die BZ am 20. Mai 2025. Hiervon trägt der Bund 74.440.000,-- Euro und Berlin 111.660.000,-- Euro. Davon wurden 14 % zurückgeholt, das sind 26.054.000,-- €! Angeblich weil es nicht möglich sei, die Schuldner zu belangen. Im Einzelnen heißt das, dass im Jahr 2024, in Berlin, 96.027.600,-- Euro dem Steuersäckel entgangen sind! Damit könnte man z. B. 10 Schulen, Kitas, Unis á 10 Millionen Euro oder 40 Millionen Taurus-Drohnen á 2 Millionen Euro, für Selenskyj, bauen!
Die Bezirke in Berlin, seien sich nicht einig, ob man die Gesamtsumme zentral oder bezirksmäßig einholen lassen solle. Mein Credo wäre hier: „Nicht quatschen - machen!“ Versuchen Sie das mal der BVG zu sagen. Sie fahren drei Mal ohne gültigen Fahrschein mit den Öffis, werden drei Mal erwischt und fahren für 180,00 Euro ein Jahr in die Vollzugsanstalt ein, wenn Sie das Bußgeld in Höhe von je 60 € nicht zahlen! Wie kann es daher sein, dass zu 90 % Papis, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro Unterhalt hinterziehen und dem Steuerzahler in der Bundesrepublik schulden, nicht sofort im Vollzug landen? Wie kommt man als Politiker auf den Gedanken, dass es reicht, den Führerschein zu entziehen? Dabei sollte doch gerade der Unterhalt Ehrensache sein. Während die unterhaltsabhängigen Eltern mit ihren Kindern, teils alptraumhaft zu überleben versuchen und dem Geld, das dem Kind zusteht, hinterherjagen müssen, können diese Personen unbehelligt nicht als Straftäter geahndet werden, warum? Warum gibt es keinen StGB-Paragrafen, der es ermöglicht, im Erbfall oder beim Lottogewinn eines Unterhaltshinterziehers, auf den geschuldeten Betrag zurückzugreifen? Warum gibt es noch nicht einmal den Begriff „Unterhaltshinterzieher“ im StGB und im allgemeinen Sprachgebrauch? Ich fordere diesen Begriff und den Paragrafen für Unterhaltshinterziehung ein! Am besten im § 218 StGB, als Ersetzung des Absatz (2), denn die Strafe muss die Seite wechseln!
Bitte unterstützen Sie uns in dieser wichtigen Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Wendula Strube
Unterzeichnen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der rechtlichen Verfolgung von Unterhaltshinterziehung. Jede Stimme zählt, um unser Ziel zu erreichen!
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Petition am 24. Oktober 2025 erstellt