Der DGB-Rechtsschutz hat Klage beim Arbeitsgericht München gegen die Münchener Verkehrs Gesellschaft (MVG) eingereicht.
Das klare Ziel:
Das Vorgehen gegen einen der Trambahnfahrer, die sich weigern, die Bundeswehrtram zu fahren. muss vom Tisch!
Die schriftliche Ermahnung, in der ein "schwerer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag" unterstellt wird, muss aus der Personal-Akte entfernt werden!
Denn die Trambahnfahrer machen nur, was ihnen ihr Gewissen sagt.
Sie bleiben dabei:
"Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren."
Lest die ganze Begründung in der Petition.
Unterstützt und verbreitet sie!
Denn:
Unsere Stärke ist unsere Solidarität.
Sagt mit uns´ NEIN! zur Bundeswehrtram!´
Sobald der Verhandlungstermin am Münchener Arbeitsgericht bekannt ist, werden wir Euch informieren.
Initiativgruppe
´Sagt mit uns NEIN! ZUR BUNDESWEHRTRAM´

