

Ermäßigte Rundfunkgebühren für Menschen mit geringem Einkommen
Das Anliegen
Für Menschen mit geringem Einkommen besteht eine Gesetzeslücke bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags.
Befreit werden von der Gebühr nur Personen mit Grundsicherung/Sozialhilfe oder bestimmten Behinderungen und besonderen Voraussetzungen.
Personen, die Wohngeld beziehen, mit wenig Einkommen und Sozialpässen der Städte, werden nicht berücksichtigt. (Ggf. müssen sie eine Bescheinigung des Sozialamtes vorlegen, dass sie freiwillig auf Leistungen verzichten, was eine entwürdigende Hürde darstellen kann)
Diese Personengruppe müsste zumindest eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr bekommen (wie z.B. auch Betriebe Staffelbeiträge zahlen, je nach Anzahl der Mitarbeiter)
Wir bitten die zuständigen Behörden, im Sinne finanzieller Gerechtigkeit, ermäßigte RundfunkBeiträge einzuführen, für Menschen mit geringem Einkommen, die auch in anderen Bereichen des kulturellen Lebens im Sinne der Teilhabe Ermäßigungen erhalten.

Petition geschlossen.
Das Anliegen
Für Menschen mit geringem Einkommen besteht eine Gesetzeslücke bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags.
Befreit werden von der Gebühr nur Personen mit Grundsicherung/Sozialhilfe oder bestimmten Behinderungen und besonderen Voraussetzungen.
Personen, die Wohngeld beziehen, mit wenig Einkommen und Sozialpässen der Städte, werden nicht berücksichtigt. (Ggf. müssen sie eine Bescheinigung des Sozialamtes vorlegen, dass sie freiwillig auf Leistungen verzichten, was eine entwürdigende Hürde darstellen kann)
Diese Personengruppe müsste zumindest eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr bekommen (wie z.B. auch Betriebe Staffelbeiträge zahlen, je nach Anzahl der Mitarbeiter)
Wir bitten die zuständigen Behörden, im Sinne finanzieller Gerechtigkeit, ermäßigte RundfunkBeiträge einzuführen, für Menschen mit geringem Einkommen, die auch in anderen Bereichen des kulturellen Lebens im Sinne der Teilhabe Ermäßigungen erhalten.

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Petition am 25. August 2019 erstellt