Ermäßigte Rundfunkgebühren für Menschen mit geringem Einkommen

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Das Anliegen

Für Menschen mit geringem Einkommen besteht eine Gesetzeslücke bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags.
Befreit werden von der Gebühr nur Personen mit Grundsicherung/Sozialhilfe oder bestimmten Behinderungen und besonderen Voraussetzungen.
Personen, die Wohngeld beziehen, mit wenig Einkommen und Sozialpässen der Städte, werden nicht berücksichtigt. (Ggf. müssen sie eine Bescheinigung des Sozialamtes vorlegen, dass sie freiwillig auf Leistungen verzichten, was eine  entwürdigende Hürde darstellen kann)
Diese Personengruppe müsste zumindest eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr bekommen (wie z.B. auch Betriebe Staffelbeiträge zahlen, je nach Anzahl der Mitarbeiter)
Wir bitten die zuständigen Behörden, im Sinne finanzieller Gerechtigkeit, ermäßigte RundfunkBeiträge einzuführen, für Menschen mit geringem Einkommen, die auch in anderen Bereichen des kulturellen Lebens im Sinne der Teilhabe Ermäßigungen erhalten.

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Charlotte MeldePetitionsstarterin/Petitionsstarter

Die Entscheidungsträger

Ministerium für Soziales
Rundfunkkommission der Länder KEF
ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO Rundfunkbeitragsservice

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