

Rentenreform 2026 – Neugründer und kleine innovative Projekte schützen
Das Problem
Betreff: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige – keine Mindestbeiträge für Neugründer und kleine innovative Projekte
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie wegen der diskutierten Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auf Selbstständige.
Das Ziel, Altersarmut zu vermeiden und Sicherungslücken zu schließen, ist nachvollziehbar. Die geplante Ausgestaltung darf aber nicht dazu führen, dass Neugründungen, kleine digitale Projekte und innovative Einzelentwicklungen bereits im Ansatz erstickt werden.
Gerade im digitalen Bereich entstehen viele Ideen nicht als fertig durchfinanzierte Unternehmensgründung mit Investoren, Businessplan und sicheren Umsätzen. Oft entsteht eine App, ein Tool, ein technisches Produkt oder eine Software zunächst aus Eigeninitiative, Experiment, Fachwissen oder persönlichem Interesse. Ob daraus später ein tragfähiges Produkt wird, weiß am Anfang niemand.
Genau solche Entwicklungen wären durch starre Mindestbeiträge massiv gefährdet. Wer gerade erst beginnt, hat oft noch keine oder nur sehr geringe Einnahmen. Ein fixer Rentenbeitrag von mehreren hundert Euro monatlich würde viele Menschen davon abhalten, ihr Produkt überhaupt anzubieten. Damit würde nicht nur die einzelne Gründung belastet, sondern ein ganzer Bereich möglicher Innovation im Keim erstickt.
Deutschland beklagt seit Jahren zu wenig Gründergeist, zu wenig digitale Innovation und zu wenig Menschen, die eigene Ideen in Produkte verwandeln. Eine Reform, die bereits vor den ersten relevanten Einnahmen hohe Pflichtbeiträge auslöst, verschärft genau dieses Problem.
Es ist etwas völlig anderes, ob jemand seit mehreren Jahren stabil hohe Gewinne erzielt oder ob jemand erstmals versucht, ein eigenes Produkt auf den Markt zu bringen. Von einem etablierten Selbstständigen mit dauerhaft hohen Gewinnen kann man eine stärkere Pflichtabsicherung verlangen. Von einem Neugründer ohne nennenswerte Einnahmen dagegen nicht.
Ich halte deshalb folgende Punkte für zwingend notwendig:
Keine starren Mindestbeiträge für Neugründer in den ersten Jahren.
Beiträge nur einkommensbezogen nach tatsächlichem Gewinn.
Keine Rentenversicherungspflicht bei geringfügigen oder sehr niedrigen selbstständigen Gewinnen.
Ein echter Freibetrag beziehungsweise eine großzügige Schonphase für neue Tätigkeiten.
Keine Gleichbehandlung von Kleinstgründern mit etablierten Selbstständigen.
Besondere Rücksicht auf digitale Produkte, bei denen Einnahmen unsicher, unregelmäßig und anfangs oft sehr niedrig sind.
Erst ab dauerhaft tragfähigen Gewinnen sollte eine volle Pflichtbelastung greifen.
Ein mögliches Modell wäre: In den ersten drei bis fünf Jahren nach Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit keine fixen Mindestbeiträge, sondern ausschließlich einkommensbezogene Beiträge. Eine volle Beitragspflicht sollte erst greifen, wenn über mehrere Jahre hinweg ein tragfähiges Einkommen erzielt wird, zum Beispiel bei dauerhaft deutlich höheren Gewinnen.
Wer über Jahre hinweg 60.000 Euro oder mehr Gewinn im Jahr erzielt, ist nicht mit jemandem vergleichbar, der eine erste App, ein digitales Werkzeug oder ein kleines technisches Produkt mit ungewissem Erfolg veröffentlicht.
Eine Rentenreform darf nicht dazu führen, dass nur noch Menschen mit Kapital, Rücklagen oder Investoren gründen können. Innovation entsteht oft gerade dort, wo jemand eine Idee trotz schwieriger Umstände verfolgt. Wenn diese Menschen schon vor dem ersten echten Erfolg mit hohen Fixbeiträgen belastet werden, verliert Deutschland genau die Projekte, die später wichtig werden könnten.
Ich bitte Sie daher, bei der Reform sicherzustellen, dass Neugründer, Kleinstselbstständige und Entwickler digitaler Produkte nicht durch Mindestbeiträge abgeschreckt oder wirtschaftlich überfordert werden.
Eine Absicherungspflicht darf nicht innovationsfeindlich ausgestaltet werden. Sie muss sich an realen Gewinnen orientieren, nicht an theoretischen Regelbeiträgen.
Mit freundlichen Grüßen

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Das Problem
Betreff: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige – keine Mindestbeiträge für Neugründer und kleine innovative Projekte
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie wegen der diskutierten Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auf Selbstständige.
Das Ziel, Altersarmut zu vermeiden und Sicherungslücken zu schließen, ist nachvollziehbar. Die geplante Ausgestaltung darf aber nicht dazu führen, dass Neugründungen, kleine digitale Projekte und innovative Einzelentwicklungen bereits im Ansatz erstickt werden.
Gerade im digitalen Bereich entstehen viele Ideen nicht als fertig durchfinanzierte Unternehmensgründung mit Investoren, Businessplan und sicheren Umsätzen. Oft entsteht eine App, ein Tool, ein technisches Produkt oder eine Software zunächst aus Eigeninitiative, Experiment, Fachwissen oder persönlichem Interesse. Ob daraus später ein tragfähiges Produkt wird, weiß am Anfang niemand.
Genau solche Entwicklungen wären durch starre Mindestbeiträge massiv gefährdet. Wer gerade erst beginnt, hat oft noch keine oder nur sehr geringe Einnahmen. Ein fixer Rentenbeitrag von mehreren hundert Euro monatlich würde viele Menschen davon abhalten, ihr Produkt überhaupt anzubieten. Damit würde nicht nur die einzelne Gründung belastet, sondern ein ganzer Bereich möglicher Innovation im Keim erstickt.
Deutschland beklagt seit Jahren zu wenig Gründergeist, zu wenig digitale Innovation und zu wenig Menschen, die eigene Ideen in Produkte verwandeln. Eine Reform, die bereits vor den ersten relevanten Einnahmen hohe Pflichtbeiträge auslöst, verschärft genau dieses Problem.
Es ist etwas völlig anderes, ob jemand seit mehreren Jahren stabil hohe Gewinne erzielt oder ob jemand erstmals versucht, ein eigenes Produkt auf den Markt zu bringen. Von einem etablierten Selbstständigen mit dauerhaft hohen Gewinnen kann man eine stärkere Pflichtabsicherung verlangen. Von einem Neugründer ohne nennenswerte Einnahmen dagegen nicht.
Ich halte deshalb folgende Punkte für zwingend notwendig:
Keine starren Mindestbeiträge für Neugründer in den ersten Jahren.
Beiträge nur einkommensbezogen nach tatsächlichem Gewinn.
Keine Rentenversicherungspflicht bei geringfügigen oder sehr niedrigen selbstständigen Gewinnen.
Ein echter Freibetrag beziehungsweise eine großzügige Schonphase für neue Tätigkeiten.
Keine Gleichbehandlung von Kleinstgründern mit etablierten Selbstständigen.
Besondere Rücksicht auf digitale Produkte, bei denen Einnahmen unsicher, unregelmäßig und anfangs oft sehr niedrig sind.
Erst ab dauerhaft tragfähigen Gewinnen sollte eine volle Pflichtbelastung greifen.
Ein mögliches Modell wäre: In den ersten drei bis fünf Jahren nach Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit keine fixen Mindestbeiträge, sondern ausschließlich einkommensbezogene Beiträge. Eine volle Beitragspflicht sollte erst greifen, wenn über mehrere Jahre hinweg ein tragfähiges Einkommen erzielt wird, zum Beispiel bei dauerhaft deutlich höheren Gewinnen.
Wer über Jahre hinweg 60.000 Euro oder mehr Gewinn im Jahr erzielt, ist nicht mit jemandem vergleichbar, der eine erste App, ein digitales Werkzeug oder ein kleines technisches Produkt mit ungewissem Erfolg veröffentlicht.
Eine Rentenreform darf nicht dazu führen, dass nur noch Menschen mit Kapital, Rücklagen oder Investoren gründen können. Innovation entsteht oft gerade dort, wo jemand eine Idee trotz schwieriger Umstände verfolgt. Wenn diese Menschen schon vor dem ersten echten Erfolg mit hohen Fixbeiträgen belastet werden, verliert Deutschland genau die Projekte, die später wichtig werden könnten.
Ich bitte Sie daher, bei der Reform sicherzustellen, dass Neugründer, Kleinstselbstständige und Entwickler digitaler Produkte nicht durch Mindestbeiträge abgeschreckt oder wirtschaftlich überfordert werden.
Eine Absicherungspflicht darf nicht innovationsfeindlich ausgestaltet werden. Sie muss sich an realen Gewinnen orientieren, nicht an theoretischen Regelbeiträgen.
Mit freundlichen Grüßen

Die Entscheidungsträger*innen


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Petition am 23. Juni 2026 erstellt