Rentenbesteuerung – Steuervorauszahlungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Carsten Munk und 10 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Während des gesamten Berufslebens müssen Erwerbstätige die Einkommensteuer erst dann bezahlen, wenn Einnahmen vorliegen. 

Die Bezieher von Renten jedoch sind aufgefordert die Steuer jeweils drei Monate im Voraus zu bezahlen.

Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner dem Finanzamt fortlaufend einen ZINSLOSEN KREDIT in der Höhe der vierteljährigen Steuerschuld gewähren müssen – und dieses BIS AN IHR LEBENSENDE. 

Rentenempfängern entsteht durch die vierteljährlichen Vorauszahlungen sowohl eine deutliche Einschränkung bei der Verfügbarkeit der Bezüge als auch ein Zinsnachteil.

Vorauszahlungen der Steuer bei Renten sind eine eindeutige Ungleichbehandlung und Benachteiligung von Rentenbeziehern gegenüber Erwerbstätigen und stehen somit im Widerspruch zum Grundgesetz (GG) Artikel 3.

GG Präambel:

…Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.

GG Artikel 3: 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das Grundgesetz definiert eindeutig, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. 

Das bedeutet zwingend, dass auch die Steuergesetze für Berufstätige und Rentenbezieher gleichmäßig angewendet werden müssen und steuerliche Ausnahmen nicht zulässig sind.

Das Grundgesetz ist allen anderen Gesetzen übergeordnet und somit hier anzuwenden!

Nachgelagerte Gesetze dürfen das Grundgesetz nicht aushebeln !

Ich fordere, dass die Einkommensteuer auf Renten nicht mehr vierteljährlich im Voraus bezahlt werden muss sondern monatlich, wenn die Rentenzahlungen erfolgen. 

Falls die Finanzbehörden weiter auf die Vorauszahlungen bestehen, fordere ich die Verzinsung der im Voraus zu bezahlenden Steuer zu marktüblichen Zinsen.

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Gerhard FiegerPetitionsstarter*in

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Während des gesamten Berufslebens müssen Erwerbstätige die Einkommensteuer erst dann bezahlen, wenn Einnahmen vorliegen. 

Die Bezieher von Renten jedoch sind aufgefordert die Steuer jeweils drei Monate im Voraus zu bezahlen.

Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner dem Finanzamt fortlaufend einen ZINSLOSEN KREDIT in der Höhe der vierteljährigen Steuerschuld gewähren müssen – und dieses BIS AN IHR LEBENSENDE. 

Rentenempfängern entsteht durch die vierteljährlichen Vorauszahlungen sowohl eine deutliche Einschränkung bei der Verfügbarkeit der Bezüge als auch ein Zinsnachteil.

Vorauszahlungen der Steuer bei Renten sind eine eindeutige Ungleichbehandlung und Benachteiligung von Rentenbeziehern gegenüber Erwerbstätigen und stehen somit im Widerspruch zum Grundgesetz (GG) Artikel 3.

GG Präambel:

…Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.

GG Artikel 3: 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das Grundgesetz definiert eindeutig, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. 

Das bedeutet zwingend, dass auch die Steuergesetze für Berufstätige und Rentenbezieher gleichmäßig angewendet werden müssen und steuerliche Ausnahmen nicht zulässig sind.

Das Grundgesetz ist allen anderen Gesetzen übergeordnet und somit hier anzuwenden!

Nachgelagerte Gesetze dürfen das Grundgesetz nicht aushebeln !

Ich fordere, dass die Einkommensteuer auf Renten nicht mehr vierteljährlich im Voraus bezahlt werden muss sondern monatlich, wenn die Rentenzahlungen erfolgen. 

Falls die Finanzbehörden weiter auf die Vorauszahlungen bestehen, fordere ich die Verzinsung der im Voraus zu bezahlenden Steuer zu marktüblichen Zinsen.

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