Reform des Familienrechtssystems zum Schutz von Kindern und Elternteilen

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Isabelle Mai und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Gegenstand der Petition

Wir fordern eine umfassende Reform des deutschen Familienrechtssystems, um Kinder und schutzbedürftige Elternteile wirksam vor dem Missbrauch von Gerichtsverfahren durch hochtoxische, manipulative oder narzisstisch gestörte Ex-Partner zu schützen, insbesondere vor Coercive Control  (Zwangskontrolle), Nachtrennungsgewalt  ("Post-Separation Abuse") und Litigation Abuse (Verfahrensmissbrauch als Gewaltform).

 

Begründung

Das deutsche Familienrechtssystem basiert auf Grundannahmen, die bei hochkonflikthaften Trennungen mit einem toxischen Elternteil nicht zutreffen:

  • dass beide Eltern das Beste für das Kind wollen;
  • dass beide Eltern grundsätzlich kooperationsfähig sind;
  • dass Konflikte durch Kommunikation und Mediation lösbar sind und
  • dass beide Elternteile gleichermaßen erziehungsfähig sind.

Bei Trennungen, in denen ein Elternteil unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leidet oder gezielt Macht und Kontrolle ausübt, versagen diese Annahmen. International anerkannte Phänomene wie Coercive Control  (fortgesetzte Kontrolle und Unterdrückung), Post-Separation Abuse  (Nachtrennungsgewalt) und Litigation Abuse (Missbrauch von Gerichtsverfahren als Waffe) werden im deutschen Familienrecht bislang nicht systematisch erkannt und berücksichtigt.

 

Die Folgen sind gravierend:

 

Empathische Elternteile werden unter Druck gesetzt, mit einem nicht kooperationsfähigen Partner zu "kommunizieren" und "Kompromisse" einzugehen – obwohl echte Kooperation Ehrlichkeit und Empathie beider Seiten voraussetzt.


Vor Gericht gewinnt oft nicht der ehrlichere, sondern der strategisch geschicktere Elternteil – derjenige, der ruhiger, rhetorisch gewandter und skrupelloser auftreten kann.


Psychologische Gutachten haben dagegen eine unverhältnismäßig große Beweiskraft, obwohl sie nicht unabhängig kontrolliert werden, methodisch häufig fehlerhaft sind und immense Kosten für die Elternteile verursachen (oft 10.000–20.000 €).


Gerichtsverfahren können unbegrenzt als Waffe eingesetzt werden – durch ständig neue Anträge (Umgangsrecht, Sorgerecht, Ordnungsgeld, Gutachten, Beschwerdeverfahren) wird der empathische Elternteil finanziell und psychisch zermürbt.


Im Ergebnis gewinnt im aktuellen System nicht der für das Kind bessere  Elternteil, sondern der konfliktstärkere.

Die wahren Leidtragenden sind die Kinder, die in diesen Konflikten aufwachsen und langfristige psychische Schäden davontragen.

 

Unsere Forderungen

1. Verpflichtende Fortbildung aller Verfahrensbeteiligten in Coercive Control

Alle Richterinnen und Richter, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Verfahrensbeistände müssen verpflichtend in der Erkennung von Coercive Control, Post-Separation Abuse und Litigation Abuse geschult werden.

2. Gesetzliche Anerkennung von Post-Separation Abuse (Nachtrennungsgewalt)

Das Phänomen des fortgesetzten Missbrauchs nach der Trennung muss im deutschen Recht benannt und als eigenständiger Tatbestand anerkannt werden – wie es bereits in England, Australien und anderen Ländern der Fall ist.

 

3. Reform des Gutachtenwesens
Staatliche Finanzierung: Der Staat muss die Kosten für familiengerichtliche Gutachten tragen, nicht die Eltern. Dies ermöglicht eine staatliche Auswahl qualifizierter Gutachter, unabhängig von persönlichen Vorlieben der AmtsrichterInnen.

Unabhängige Qualitätskontrolle: Jedes Gutachten muss vor der Vorlage bei Gericht von einer unabhängigen staatlichen Instanz mit angestellten  Psychologinnen und Psychologen auf methodische Korrektheit geprüft werden. Ein profitorientiertes Interesse muss ausgeschlossen werden.

Konsequenzen bei Fehlerhaftigkeit: Gutachterinnen und Gutachter, die wiederholt methodisch fehlerhaft arbeiten, müssen von der Vergabe staatlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Recht auf ein gleichwertiges Zweitgutachten: Privatgutachten müssen die gleiche Beweiskraft erhalten wie gerichtlich beauftragte Gutachten.


4. Sanktionen bei Verfahrensmissbrauch

Es müssen wirksame Sanktionsmechanismen eingeführt werden, um den Missbrauch von Gerichtsverfahren zur Kontrolle oder Bestrafung des Ex-Partners (Litigation Abuse) einzudämmen. Dies würde auch zur dringend notwendigen Entlastung der Familiengerichte beitragen.

 

5. Kindeswohlzentrierte Verfahrensgestaltung

Die pauschale Annahme, dass "das Kind beide Eltern gleich viel braucht", muss durch eine differenzierte, am tatsächlichen Kindeswohl orientierte Betrachtung ersetzt werden. Dabei müssen berücksichtigt werden:

  • das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes;
  •  die gewachsenen Bindungsverhältnisse;
  • die tatsächlich gelebte Betreuungsrealität vor der Trennung;
  • die Bindungsqualität zu beiden Elternteilen und 
  • die tatsächliche Erziehungsfähigkeit und -bereitschaft.

Der aktuelle Forschungsstand der Entwicklungspsychologie und Bindungstheorie muss in familiengerichtlichen Entscheidungen verpflichtend berücksichtigt werden. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern ist wissenschaftlich belegt, dass die Kontinuität zur primären Bindungsperson – also zu der Person, die das Kind bisher hauptsächlich versorgt hat – entscheidend für die gesunde Entwicklung ist. Ein Umgangs- oder Wechselmodell, das diese entwicklungspsychologischen Grundlagen ignoriert, gefährdet das Kindeswohl.

 

Die Beweislast darf nicht bei der primären Bezugsperson liegen, die erklären muss, warum ein 50:50-Modell dem Kind schadet. Vielmehr sollte die Orientierung an den gewachsenen Bindungen der Ausgangspunkt sein, von dem aus Abweichungen begründet werden müssen.

 

Schlussappell

Das aktuelle Familienrechtssystem ist für normale Trennungen konzipiert – nicht für Trennungen mit hochtoxischen, pathologisch narzisstischen oder strategisch manipulativen Persönlichkeiten.

 

Dieses System, das auf der Annahme basiert, dass beide Eltern grundsätzlich kooperationsfähig sind, ist in hochtoxischen Konstellationen gescheitert.

 

Wir appellieren an das Bundesministerium der Justiz, die notwendigen Reformen einzuleiten, um:

  • weiteren Schaden von den Kindern abzuwenden;
  • schutzbedürftige Elternteile vor systematischem Missbrauch durch Gerichtsverfahren zu bewahren;
  • und das Vertrauen in unser Rechtssystem wiederherzustellen.

Die nächste Generation darf nicht an einem reformunwilligen System zerbrechen.

 

München, Heidi Duda

April 2026

 

Diese Petition kann von allen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden, denen der Schutz von Kindern und Familien vor institutionellem Missbrauch am Herzen liegt.

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Heidi Duda Midlife-BoomPetitionsstarter*inIch bin seit 2016 Coach für Mütter mit einem toxischen Ex-Partner und erlebe jeden Tag hautnah mit, welche Auswirkungen das aktuelle Familienrechtssystem in Deutschland auf empathische Elternteile und deren Kinder hat.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Isabelle Mai und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Gegenstand der Petition

Wir fordern eine umfassende Reform des deutschen Familienrechtssystems, um Kinder und schutzbedürftige Elternteile wirksam vor dem Missbrauch von Gerichtsverfahren durch hochtoxische, manipulative oder narzisstisch gestörte Ex-Partner zu schützen, insbesondere vor Coercive Control  (Zwangskontrolle), Nachtrennungsgewalt  ("Post-Separation Abuse") und Litigation Abuse (Verfahrensmissbrauch als Gewaltform).

 

Begründung

Das deutsche Familienrechtssystem basiert auf Grundannahmen, die bei hochkonflikthaften Trennungen mit einem toxischen Elternteil nicht zutreffen:

  • dass beide Eltern das Beste für das Kind wollen;
  • dass beide Eltern grundsätzlich kooperationsfähig sind;
  • dass Konflikte durch Kommunikation und Mediation lösbar sind und
  • dass beide Elternteile gleichermaßen erziehungsfähig sind.

Bei Trennungen, in denen ein Elternteil unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leidet oder gezielt Macht und Kontrolle ausübt, versagen diese Annahmen. International anerkannte Phänomene wie Coercive Control  (fortgesetzte Kontrolle und Unterdrückung), Post-Separation Abuse  (Nachtrennungsgewalt) und Litigation Abuse (Missbrauch von Gerichtsverfahren als Waffe) werden im deutschen Familienrecht bislang nicht systematisch erkannt und berücksichtigt.

 

Die Folgen sind gravierend:

 

Empathische Elternteile werden unter Druck gesetzt, mit einem nicht kooperationsfähigen Partner zu "kommunizieren" und "Kompromisse" einzugehen – obwohl echte Kooperation Ehrlichkeit und Empathie beider Seiten voraussetzt.


Vor Gericht gewinnt oft nicht der ehrlichere, sondern der strategisch geschicktere Elternteil – derjenige, der ruhiger, rhetorisch gewandter und skrupelloser auftreten kann.


Psychologische Gutachten haben dagegen eine unverhältnismäßig große Beweiskraft, obwohl sie nicht unabhängig kontrolliert werden, methodisch häufig fehlerhaft sind und immense Kosten für die Elternteile verursachen (oft 10.000–20.000 €).


Gerichtsverfahren können unbegrenzt als Waffe eingesetzt werden – durch ständig neue Anträge (Umgangsrecht, Sorgerecht, Ordnungsgeld, Gutachten, Beschwerdeverfahren) wird der empathische Elternteil finanziell und psychisch zermürbt.


Im Ergebnis gewinnt im aktuellen System nicht der für das Kind bessere  Elternteil, sondern der konfliktstärkere.

Die wahren Leidtragenden sind die Kinder, die in diesen Konflikten aufwachsen und langfristige psychische Schäden davontragen.

 

Unsere Forderungen

1. Verpflichtende Fortbildung aller Verfahrensbeteiligten in Coercive Control

Alle Richterinnen und Richter, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Verfahrensbeistände müssen verpflichtend in der Erkennung von Coercive Control, Post-Separation Abuse und Litigation Abuse geschult werden.

2. Gesetzliche Anerkennung von Post-Separation Abuse (Nachtrennungsgewalt)

Das Phänomen des fortgesetzten Missbrauchs nach der Trennung muss im deutschen Recht benannt und als eigenständiger Tatbestand anerkannt werden – wie es bereits in England, Australien und anderen Ländern der Fall ist.

 

3. Reform des Gutachtenwesens
Staatliche Finanzierung: Der Staat muss die Kosten für familiengerichtliche Gutachten tragen, nicht die Eltern. Dies ermöglicht eine staatliche Auswahl qualifizierter Gutachter, unabhängig von persönlichen Vorlieben der AmtsrichterInnen.

Unabhängige Qualitätskontrolle: Jedes Gutachten muss vor der Vorlage bei Gericht von einer unabhängigen staatlichen Instanz mit angestellten  Psychologinnen und Psychologen auf methodische Korrektheit geprüft werden. Ein profitorientiertes Interesse muss ausgeschlossen werden.

Konsequenzen bei Fehlerhaftigkeit: Gutachterinnen und Gutachter, die wiederholt methodisch fehlerhaft arbeiten, müssen von der Vergabe staatlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Recht auf ein gleichwertiges Zweitgutachten: Privatgutachten müssen die gleiche Beweiskraft erhalten wie gerichtlich beauftragte Gutachten.


4. Sanktionen bei Verfahrensmissbrauch

Es müssen wirksame Sanktionsmechanismen eingeführt werden, um den Missbrauch von Gerichtsverfahren zur Kontrolle oder Bestrafung des Ex-Partners (Litigation Abuse) einzudämmen. Dies würde auch zur dringend notwendigen Entlastung der Familiengerichte beitragen.

 

5. Kindeswohlzentrierte Verfahrensgestaltung

Die pauschale Annahme, dass "das Kind beide Eltern gleich viel braucht", muss durch eine differenzierte, am tatsächlichen Kindeswohl orientierte Betrachtung ersetzt werden. Dabei müssen berücksichtigt werden:

  • das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes;
  •  die gewachsenen Bindungsverhältnisse;
  • die tatsächlich gelebte Betreuungsrealität vor der Trennung;
  • die Bindungsqualität zu beiden Elternteilen und 
  • die tatsächliche Erziehungsfähigkeit und -bereitschaft.

Der aktuelle Forschungsstand der Entwicklungspsychologie und Bindungstheorie muss in familiengerichtlichen Entscheidungen verpflichtend berücksichtigt werden. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern ist wissenschaftlich belegt, dass die Kontinuität zur primären Bindungsperson – also zu der Person, die das Kind bisher hauptsächlich versorgt hat – entscheidend für die gesunde Entwicklung ist. Ein Umgangs- oder Wechselmodell, das diese entwicklungspsychologischen Grundlagen ignoriert, gefährdet das Kindeswohl.

 

Die Beweislast darf nicht bei der primären Bezugsperson liegen, die erklären muss, warum ein 50:50-Modell dem Kind schadet. Vielmehr sollte die Orientierung an den gewachsenen Bindungen der Ausgangspunkt sein, von dem aus Abweichungen begründet werden müssen.

 

Schlussappell

Das aktuelle Familienrechtssystem ist für normale Trennungen konzipiert – nicht für Trennungen mit hochtoxischen, pathologisch narzisstischen oder strategisch manipulativen Persönlichkeiten.

 

Dieses System, das auf der Annahme basiert, dass beide Eltern grundsätzlich kooperationsfähig sind, ist in hochtoxischen Konstellationen gescheitert.

 

Wir appellieren an das Bundesministerium der Justiz, die notwendigen Reformen einzuleiten, um:

  • weiteren Schaden von den Kindern abzuwenden;
  • schutzbedürftige Elternteile vor systematischem Missbrauch durch Gerichtsverfahren zu bewahren;
  • und das Vertrauen in unser Rechtssystem wiederherzustellen.

Die nächste Generation darf nicht an einem reformunwilligen System zerbrechen.

 

München, Heidi Duda

April 2026

 

Diese Petition kann von allen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden, denen der Schutz von Kindern und Familien vor institutionellem Missbrauch am Herzen liegt.

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Heidi Duda Midlife-BoomPetitionsstarter*inIch bin seit 2016 Coach für Mütter mit einem toxischen Ex-Partner und erlebe jeden Tag hautnah mit, welche Auswirkungen das aktuelle Familienrechtssystem in Deutschland auf empathische Elternteile und deren Kinder hat.

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