Reform der Pflegeversicherung – echte Reform statt Rückschritt durch reines Kürzen

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Das Problem

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den aktuellen Gesetzentwurf zur Pflegereform grundlegend im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu überarbeiten.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert:

Den zugesagten Bestandsschutz für bestehende Pflegegrade rechtssicher und dauerhaft zu garantieren, sodass dieser explizit auch bei zukünftigen Wiederholungsbegutachtungen, nach Ablauf von Befristungen sowie bei Anträgen auf Höherstufung vollumfänglich greift und Rückstufungen durch veränderte Schwellenwerte ausgeschlossen werden.
Die notwendige finanzielle Konsolidierung der Pflegekassen nicht durch einseitige Leistungskürzungen oder strukturelle Hürden bei den Betroffenen zu erzwingen, sondern durch die Beseitigung systemischer Fehler an den Schnittstellen des Sozialrechts nachhaltige Effizienzgewinne zu realisieren.

II. Die Kernforderungen im Einzelnen

 


1. Lückenloser und manipulationssicherer Bestandsschutz
Der im Entwurf vorgesehene Bestandsschutz greift zu kurz. Durch die geplante Häufung von Befristungen und die Verschärfung der Schwellenwerte bei regulären Wiederholungsbegutachtungen drohen bestehenden Pflegegraden De-facto-Rückstufungen durch die Hintertür. Zudem darf ein berechtigter Höherstufungsantrag aufgrund einer gesundheitlichen Verschlechterung nicht das Risiko bergen, das bisherige Versorgungsniveau komplett zu verlieren.

Der Bundestag muss sicherstellen: Bei jeder Folge- oder Wiederholungsprüfung von Bestandsfällen müssen die zum Zeitpunkt der Erst-Einstufung gültigen Kriterien verankert bleiben. Rückstufungen aufgrund rein fiskalisch motivierter Kriterienänderungen sind gesetzlich auszuschließen.

 

2. Effizienzgewinne durch "Rehabilitation vor Pflege" (§ 31 SGB XI / § 8 SGB IX)
Das gesetzliche Leitprinzip „Reha vor Pflege“ versagt in der Praxis vollständig. Menschen mit Behinderung werden ab Pflegegrad 3 flächendeckend von Reha-Kliniken mit der pauschalen Behauptung abgewiesen, sie seien „nicht reha-fähig“. Der reale Grund ist rein ökonomisch: Die Kliniken scheuen den pflegerischen Mehraufwand, der im aktuellen System nicht vergütet wird. Dadurch verbleiben Menschen dauerhaft in höheren, für die Pflegekassen extrem teuren Pflegegraden.

Der Bundestag muss sicherstellen: Einführung eines gesetzlichen, von den Krankenkassen finanzierten „Pflege-Mehraufwands-Zuschlags“ für Reha-Einrichtungen. Die gezielte Wiederherstellung von Fähigkeiten spart den Pflegekassen langfristig Milliardenbeträge und verhindert eine vorzeitige Institutionalisierung.

 

3. Bürokratieabbau durch Harmonisierung von SGB XI und SGB IX (BTHG)
Derzeit existieren mit der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) zwei parallele Systeme, die denselben Menschen verwalten. Dies führt zu Doppelstrukturen bei Begutachtungen, Zuständigkeitsstreitigkeiten und enormen Verwaltungskosten.

Der Bundestag muss sicherstellen: Eine Zusammenführung und gegenseitige Anerkennung der Begutachtungsprozesse. Liegt ein umfassendes Teilhabegutachten nach dem BTHG vor, muss dieses unbürokratisch als Basis für die Pflegekasse herangezogen werden können. Dies spart Millionen Euro an Gutachterkosten beim Medizinischen Dienst (MD).

 

4. Erhalt des ambulanten Vorrangs zur Vermeidung teurer Heimunterbringungen
Die geplante dreimonatige Halbierung des Pflegegeldes bei Neueinstufung sowie die Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 entziehen der häuslichen Pflege die Basis. Brechen ambulante Assistenz- und Familiennetzwerke weg, führt dies unausweichlich zu einer verfrühten und für das Gesamtsystem um ein Vielfaches teureren stationären Heimunterbringung.

Der Bundestag muss sicherstellen: Das Pflegegeld muss ab dem ersten Tag der Einstufung in voller Höhe gezahlt werden. Ambulante Entlastungsleistungen und flexible Budgets (wie die Verhinderungspflege) müssen als eigenständige Säulen erhalten bleiben, um das im BTHG verankerte Wunsch- und Wahlrecht (§ 104 SGB IX) zu schützen.

 

III. Fazit

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, den Pflegereform-Entwurf grundlegend zu korrigieren. Eine nachhaltige Reform spart durch Effizienz, Bürokratieabbau und gezielte Rehabilitation – nicht durch den Entzug von Lebensqualität und die Gefährdung des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung.

 

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Dorte Annette DunkelPetitionsstarter*inVorstandsmitglied des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD)

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