Rechtsanspruch auf professionelle Sterbehilfe als Akt der Menschlichkeit und Nächstenliebe

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Oliver Wolters und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Das Ende ist für viele Menschen ein unausweichlicher Tod auf Raten. Deshalb müssen schwerkranke Menschen ohne Chancen auf Heilung ihr Leben selbst beenden dürfen. 

Wir haben erlebt, was es bedeutet, wenn todkranke Menschen nicht selbstbestimmt gehen dürfen. Unsere Eltern sind innerhalb weniger Jahre an ihren schweren wiederkehrenden Krebserkrankungen gestorben. Wir haben sie begleitet, bis zum Schluss. Ihr schreckliches Leid wollen wir anderen Menschen ersparen. Wir fordern, dass unser Recht auf einen selbstbestimmten Abschied in Würde endlich vollständig respektiert wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Grundsätzlich hat demnach JEDER Mensch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und hierfür auch Hilfe durch Dritte in Anspruch zu nehmen.

Der aktuelle Bundestag ist seitdem dazu angeregt, dies auch praktisch umzusetzen und eine neue gesetzliche Regelung für die Sterbehilfe in Deutschland zu finden. Bisher machen die geplanten Maßnahmen jedoch wenig Hoffnung auf Besserung. So soll es bspw. eine verpflichtende Beratung zu der Verabreichung eines letalen Medikaments geben, die mindestens 10 Tage und höchstens 8 Wochen vorher erfolgen soll. Ein Zeitrahmen, der unseren Eltern nicht geholfen hätte. Ganz zu schweigen davon, dass Selbstbestimmung und Rechtfertigung nicht miteinander vereinbar sind. Ein Schlag ins Gesicht für viele Betroffene und ein Zeichen dafür, dass erneut völlig unzureichende realitätsferne Maßnahmen besprochen werden. Redet endlich mit uns, nicht über uns!

Herr Prof. Dr. Lauterbach, kommen Sie Ihrer Verantwortung JETZT nach. Es braucht eine Reform der Sterbehilfe. Gehen Sie das endlich im Sinne der Betroffenen an. Es darf nicht weiter vertagt und auf die nächste Legislatur verschoben werden. Verhindern Sie nicht länger den Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln. Wir benötigen eine Neuregelung und kein weiteres Aussitzen wie unter Herrn Spahn!

Die grausame Realität sieht bisher so aus: 
Krebspatienten bspw. fühlen sich dazu gezwungen, weitere Nebenwirkungen in Folge von Chemotherapien in Kauf zu nehmen, die ihre Lebensqualität noch weiter einschränken, sie abbauen und leiden lassen. Schließlich müssen sie dennoch fast an ihren Lungenmetastasen ersticken oder verarbeiten, dass sie von dem einen auf den anderen Moment völlig unselbstständig geworden sind, da aufgrund von Hirnmetastasen plötzlich beide Arme gelähmt sind. Krebs ist nur ein Arschloch, daneben gibt es noch viele weitere in Form von anderen oft unheilbaren Krankheiten. Sie zwingen dem Körper einen enormen Kampf auf, den viele nicht gewinnen können. Die Betroffenen verlieren nach und nach ihren Lebenswillen und geben sich auf. Alles ist nur noch anstrengend. Menschen, die zu einem Schatten ihrer selbst werden, einem Häufchen Elend und oft nur noch aus Haut und Knochen bestehen. Für die es auch besonders schlimm ist, wenn ihre Angehörigen sie so sehen. Sowas sollte keiner selbst durchmachen, aber auch begleiten müssen. Jedes Haustier darf notfalls erlöst werden, aber wir Menschen müssen in Deutschland bis zum letzten Atemzug durchhalten, selbst wenn man sich in einer medizinisch völlig ausweglosen Situation befindet. Ob man das wirklich möchte, diese Frage sollte jeder für sich selbst beantworten dürfen.

Die bisherige Regelung in Deutschland:
In Deutschland werden verschiedene Begriffe für Sterbehilfe verwendet. Erlaubt ist mittlerweile die passive Sterbehilfe oder auch das Sterbenlassen, wobei lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen oder abgebrochen werden. Bei der ebenfalls zulässigen indirekten Sterbehilfe kann ein verfrühter Tod durch eine schmerzlindernde Medikation eingeleitet werden. Beides hat in unserer Geschichte stattgefunden, es aber für keinen der Beteiligten besser gemacht. Die Toten kann man nicht mehr fragen, wie es für sie wirklich war; uns Angehörigen wird in dieser letzten Zeit alles abverlangt und das wird uns für immer prägen. Assistierter Suizid wäre noch eine Option gewesen, aber wer macht sich dabei bitte keine Gedanken darüber, ob man die Situation nicht noch verschlimmern könnte, weil man einfach keine Ahnung hat, was man tut. Da Herr Spahn bisher höchstrichterliche Urteile ignorierte und sämtliche Anträge auf das dafür bestmögliche Sterbemittel Natrium-Pentobarbital ablehnen ließ, gibt es derzeit keine humane Alternative. Ärzten, die helfen wollen und letale Medikamente verschreiben, droht nach wie vor in vielen Ärztekammern der Entzug ihrer Approbation. Aktive Sterbehilfe bzw. Tötung auf Verlangen ist noch immer in Deutschland strafbar. Das ist eine Zumutung! Wenn alle anderen Optionen aufgrund der individuellen Situation versagen, muss auch aktive Sterbehilfe bei dem verbindlichen Wunsch des Sterbewilligen erlaubt werden. Es gibt ein Recht auf Leben, aber keiner darf dazu verpflichtet werden, leiden zu müssen. Der Preis für den Schutz des Lebens darf nicht die eigene Würde sein.

Professionelle Sterbehilfe ist ein Akt der Menschlichkeit und Nächstenliebe. Auf unseren Anfang haben wir keinen Einfluss, aber unser Ende sollte zumindest uns gehören! Es ist unser Recht, den Zeitpunkt unseres Todes selbst zu bestimmen.

Es ist nicht human, Menschen, die wirklich nicht mehr weiterleben wollen und diesen Wunsch klar zum Ausdruck bringen können, zum Gegenteil zu zwingen. Professionelle Sterbehilfe verhindert es, diese Menschen dem Gefängnis des eigenen handlungsunfähigen Körpers auszuliefern und bietet allen die Möglichkeit sich zu verabschieden. Menschen zum Sterbetourismus oder Suizid zu treiben ist grausam. Unser Pflegesystem wird entlastet und viel Geld eingespart, das wiederum für das Gesundheitssystem eingesetzt werden kann (an dieser Stelle fangen wir besser gar nicht von Nachtschichten bspw. im Hospiz bei 14 (!) Patienten und nur einem Pfleger an... Der größte Respekt gilt unseren Pflegekräften, die in unserem kaputt gesparten kranken System bei minimalem Hungerlohn und maximaler Belastung, oftmals mit einem Bein im Knast stehend, dennoch jeden Tag zur Arbeit gehen, wobei sie gar nicht in der Lage sind, jedem Patienten gerecht werden zu können).

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht reichen in der derzeitigen Form nicht aus und die Palliativmedizin geht noch lange nicht weit genug. Wir fordern daher eine neue gesetzliche Regelung für die professionelle Sterbehilfe, die das individuelle Selbstbestimmungsrecht am Lebensende garantiert.

Für einen selbstbestimmten und würdevollen Tod: Neuregelung des Rechtsanspruchs auf professionelle Sterbehilfe, jetzt!

Entscheiden Sie sich für Ihr eigenes Selbstbestimmungsrecht! Ihre Hilfe zählt! Unterzeichnen Sie jetzt und vergessen Sie nicht, die Mail auch zu bestätigen!

In Gedenken an unsere Eltern Ellen und Michael Krücker (1960-2018 und 1948-2021)

#MeinEndeGehoertMir
#SterbenGehtJedenEtwasAn
#AlleMenschenMuessenSterben

49.315

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Oliver Wolters und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Das Ende ist für viele Menschen ein unausweichlicher Tod auf Raten. Deshalb müssen schwerkranke Menschen ohne Chancen auf Heilung ihr Leben selbst beenden dürfen. 

Wir haben erlebt, was es bedeutet, wenn todkranke Menschen nicht selbstbestimmt gehen dürfen. Unsere Eltern sind innerhalb weniger Jahre an ihren schweren wiederkehrenden Krebserkrankungen gestorben. Wir haben sie begleitet, bis zum Schluss. Ihr schreckliches Leid wollen wir anderen Menschen ersparen. Wir fordern, dass unser Recht auf einen selbstbestimmten Abschied in Würde endlich vollständig respektiert wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Grundsätzlich hat demnach JEDER Mensch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und hierfür auch Hilfe durch Dritte in Anspruch zu nehmen.

Der aktuelle Bundestag ist seitdem dazu angeregt, dies auch praktisch umzusetzen und eine neue gesetzliche Regelung für die Sterbehilfe in Deutschland zu finden. Bisher machen die geplanten Maßnahmen jedoch wenig Hoffnung auf Besserung. So soll es bspw. eine verpflichtende Beratung zu der Verabreichung eines letalen Medikaments geben, die mindestens 10 Tage und höchstens 8 Wochen vorher erfolgen soll. Ein Zeitrahmen, der unseren Eltern nicht geholfen hätte. Ganz zu schweigen davon, dass Selbstbestimmung und Rechtfertigung nicht miteinander vereinbar sind. Ein Schlag ins Gesicht für viele Betroffene und ein Zeichen dafür, dass erneut völlig unzureichende realitätsferne Maßnahmen besprochen werden. Redet endlich mit uns, nicht über uns!

Herr Prof. Dr. Lauterbach, kommen Sie Ihrer Verantwortung JETZT nach. Es braucht eine Reform der Sterbehilfe. Gehen Sie das endlich im Sinne der Betroffenen an. Es darf nicht weiter vertagt und auf die nächste Legislatur verschoben werden. Verhindern Sie nicht länger den Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln. Wir benötigen eine Neuregelung und kein weiteres Aussitzen wie unter Herrn Spahn!

Die grausame Realität sieht bisher so aus: 
Krebspatienten bspw. fühlen sich dazu gezwungen, weitere Nebenwirkungen in Folge von Chemotherapien in Kauf zu nehmen, die ihre Lebensqualität noch weiter einschränken, sie abbauen und leiden lassen. Schließlich müssen sie dennoch fast an ihren Lungenmetastasen ersticken oder verarbeiten, dass sie von dem einen auf den anderen Moment völlig unselbstständig geworden sind, da aufgrund von Hirnmetastasen plötzlich beide Arme gelähmt sind. Krebs ist nur ein Arschloch, daneben gibt es noch viele weitere in Form von anderen oft unheilbaren Krankheiten. Sie zwingen dem Körper einen enormen Kampf auf, den viele nicht gewinnen können. Die Betroffenen verlieren nach und nach ihren Lebenswillen und geben sich auf. Alles ist nur noch anstrengend. Menschen, die zu einem Schatten ihrer selbst werden, einem Häufchen Elend und oft nur noch aus Haut und Knochen bestehen. Für die es auch besonders schlimm ist, wenn ihre Angehörigen sie so sehen. Sowas sollte keiner selbst durchmachen, aber auch begleiten müssen. Jedes Haustier darf notfalls erlöst werden, aber wir Menschen müssen in Deutschland bis zum letzten Atemzug durchhalten, selbst wenn man sich in einer medizinisch völlig ausweglosen Situation befindet. Ob man das wirklich möchte, diese Frage sollte jeder für sich selbst beantworten dürfen.

Die bisherige Regelung in Deutschland:
In Deutschland werden verschiedene Begriffe für Sterbehilfe verwendet. Erlaubt ist mittlerweile die passive Sterbehilfe oder auch das Sterbenlassen, wobei lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen oder abgebrochen werden. Bei der ebenfalls zulässigen indirekten Sterbehilfe kann ein verfrühter Tod durch eine schmerzlindernde Medikation eingeleitet werden. Beides hat in unserer Geschichte stattgefunden, es aber für keinen der Beteiligten besser gemacht. Die Toten kann man nicht mehr fragen, wie es für sie wirklich war; uns Angehörigen wird in dieser letzten Zeit alles abverlangt und das wird uns für immer prägen. Assistierter Suizid wäre noch eine Option gewesen, aber wer macht sich dabei bitte keine Gedanken darüber, ob man die Situation nicht noch verschlimmern könnte, weil man einfach keine Ahnung hat, was man tut. Da Herr Spahn bisher höchstrichterliche Urteile ignorierte und sämtliche Anträge auf das dafür bestmögliche Sterbemittel Natrium-Pentobarbital ablehnen ließ, gibt es derzeit keine humane Alternative. Ärzten, die helfen wollen und letale Medikamente verschreiben, droht nach wie vor in vielen Ärztekammern der Entzug ihrer Approbation. Aktive Sterbehilfe bzw. Tötung auf Verlangen ist noch immer in Deutschland strafbar. Das ist eine Zumutung! Wenn alle anderen Optionen aufgrund der individuellen Situation versagen, muss auch aktive Sterbehilfe bei dem verbindlichen Wunsch des Sterbewilligen erlaubt werden. Es gibt ein Recht auf Leben, aber keiner darf dazu verpflichtet werden, leiden zu müssen. Der Preis für den Schutz des Lebens darf nicht die eigene Würde sein.

Professionelle Sterbehilfe ist ein Akt der Menschlichkeit und Nächstenliebe. Auf unseren Anfang haben wir keinen Einfluss, aber unser Ende sollte zumindest uns gehören! Es ist unser Recht, den Zeitpunkt unseres Todes selbst zu bestimmen.

Es ist nicht human, Menschen, die wirklich nicht mehr weiterleben wollen und diesen Wunsch klar zum Ausdruck bringen können, zum Gegenteil zu zwingen. Professionelle Sterbehilfe verhindert es, diese Menschen dem Gefängnis des eigenen handlungsunfähigen Körpers auszuliefern und bietet allen die Möglichkeit sich zu verabschieden. Menschen zum Sterbetourismus oder Suizid zu treiben ist grausam. Unser Pflegesystem wird entlastet und viel Geld eingespart, das wiederum für das Gesundheitssystem eingesetzt werden kann (an dieser Stelle fangen wir besser gar nicht von Nachtschichten bspw. im Hospiz bei 14 (!) Patienten und nur einem Pfleger an... Der größte Respekt gilt unseren Pflegekräften, die in unserem kaputt gesparten kranken System bei minimalem Hungerlohn und maximaler Belastung, oftmals mit einem Bein im Knast stehend, dennoch jeden Tag zur Arbeit gehen, wobei sie gar nicht in der Lage sind, jedem Patienten gerecht werden zu können).

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht reichen in der derzeitigen Form nicht aus und die Palliativmedizin geht noch lange nicht weit genug. Wir fordern daher eine neue gesetzliche Regelung für die professionelle Sterbehilfe, die das individuelle Selbstbestimmungsrecht am Lebensende garantiert.

Für einen selbstbestimmten und würdevollen Tod: Neuregelung des Rechtsanspruchs auf professionelle Sterbehilfe, jetzt!

Entscheiden Sie sich für Ihr eigenes Selbstbestimmungsrecht! Ihre Hilfe zählt! Unterzeichnen Sie jetzt und vergessen Sie nicht, die Mail auch zu bestätigen!

In Gedenken an unsere Eltern Ellen und Michael Krücker (1960-2018 und 1948-2021)

#MeinEndeGehoertMir
#SterbenGehtJedenEtwasAn
#AlleMenschenMuessenSterben

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Die Entscheidungsträger*innen

Katrin Helling-Plahr
Beantwortet
Ich unterstütze das Anliegen von Isabel und Corinna Krücker, die für eine Neuregelung des Suizidhilferechts eintreten! Bis vor Kurzem war die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung noch strafbar. Danach sollte bestraft werden, wer geschäftsmäßig bei einer Selbsttötung eines anderen hilft oder diese unterstützt, ohne die Tötungshandlung selbst aktiv vorzunehmen. Von der Strafbarkeit waren nur Angehörige und dem Suizidenten nahestehende Personen ausgenommen. Die Strafbarkeit führte dazu, dass sich Menschen, die freiverantwortlich sterben wollten, keiner Hilfeleistung mehr sicher sein konnten. Oft wurden sie mit ihrem Sterbewunsch alleine gelassen oder standen vor faktischen Hürden. Dass das nicht geht, stellte das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr fest und erklärte die Strafnorm (§ 217 StGB) für verfassungswidrig. Ein wegweisendes Urteil, das in seiner so weit gehenden Liberalität von niemanden erwartet wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz, der durch § 217 StGB garantiert werden sollte, nicht geben darf. Trotz des Urteils bestehen weiterhin faktische Hürden, sodass sich die Menschen mit Sterbewunsch immer noch nicht sicher sein können, Hilfe zu erhalten. Die schwerwiegendste faktische Hürde ist das Verbot der ärztlichen Suizidhilfe durch die Berufsordnungen der Ärzte in den Ländern. Hier gibt der Beschluss des Ärztetages Hoffnung, dass auch in die Berufsordnungen insoweit bald liberaler Geist Einzug hält. Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Selbstverständlich habe ich größten Respekt vor Ärzten, die aus Gewissensgründen keine Suizidhilfe leisten möchten. Gleichen Respekt habe ich aber auch vor Ärzten, die bereit sind, Menschen in ihrem selbst bestimmten Sterbewunsch zu begleiten. Weiterhin blockiert Gesundheitsminister Jens Spahn die Ausübung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben, indem er seine Weisung an das Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel, keine Erlaubnisse für den Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments zu erteilen, aufrecht erhält und alle Anträge auf ein letal wirkendes Medikament pauschal ablehnen lässt. Statt Menschen in ihrem Sterbewunsch zu bewerten, abzuwerten, in eine Ecke zu stellen, alleine zu lassen oder ins Ausland zu verweisen, sollte der Staat beraten, begleiten, aufklären und nötigenfalls stützen, um eine wirklich eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, aber auch abzusichern. Ein liberales Suizidhilfegesetz kann das leisten. Katrin Helling-Plahr MdB Foto: DBT/ Stella von Saldern
Dr. Gesine Lötzsch
MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Die Linke, haushaltspolitische Sprecherin
Beantwortet
Jeder Mensch hängt am Leben, und jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung und seinen freien Willen. In der Bundestagsdebatte von 2015 zum Thema Sterbehilfe wurde alles gesagt, was gesagt werden musste. Und es gibt ein klares Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das ich nicht kritisiere, sondern sehr gut finde. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Regierung schon 2017 klare Vorgaben für das Verfahren gemacht: Über den Erhalt der tödlichen Gabe entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Doch die Bundesregierung boykottiert dieses Urteil. Ich finde
das nicht akzeptabel! Es kann doch nicht sein, dass die Bundesregierung nur die Urteile umsetzt, die ihr ideologisch gefallen. Meine Damen und Herren, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist klar und eindeutig. Dem Gericht zufolge umfasse das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit der Menschenwürde „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, und das schließe auch das Recht ein, sich das Leben zu nehmen. Das Verbot in § 217 Strafgesetzbuch mache es „Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen“, sodass „dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt“. Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass die Bundesregierung – damals beginnend mit Herrn Gröhe, als er noch Minister war, dann den Staffelstab an Jens Spahn übergebend – alles tut, um die Durchsetzung dieses Urteil zu verhindern. Ich kann über die Beweggründe nur spekulieren. Ich habe den Eindruck, dass Sie meinen, Sie wüssten besser,
was den Menschen guttut. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ganz einfach erkannt, dass diese Weltsicht dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen widerspricht. Meine Damen und Herren, ich will ein Gesetz, dass das Selbstbestimmungsrecht der Menschen stärkt. Ich will, dass Sterbende vor skrupellosen Geschäftemachern geschützt werden. Und ich will, dass Ärztinnen und Ärzte nicht länger in einer juristischen Grauzone arbeiten müssen. Meine Damen und Herren, darum – das ist unschwer erkennbar – unterstütze ich den Gesetzentwurf von Dr. Petra Sitte, Dr. Karl Lauterbach und anderen und hoffe, dass wir gemeinsam entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hier zu einer Lösung kommen, die der Würde, der Selbstbestimmung und dem freien Willen entspricht. (Auszug aus Rede in der Bundestagsdebatte) Foto: Olaf Krostitz
Karl Lauterbach
Bundesminister für Gesundheit
Kathrin Vogler
Mitglied im Bundestagsausschuss für Gesundheit, MdB (DIE LINKE)
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