Wolfgang ObermüllerKitzbühel, Austria
Sep 7, 2022

Das Persönlichkeitsrecht jedes Menschen umfasst auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – so hat es das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von Februar 2020 festgehalten. Der Deutsche Ärztetag zog gut ein Jahr später nach und strich den Satz „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ aus der ärztlichen Musterberufsordnung (wir berichteten). Patienten haben also ein Anrecht auf ärztlich assistierte Selbsttötung, aus der sich umgekehrt allerdings kein Rechtsanspruch gegenüber einem bestimmten Arzt ergibt. Denn die Delegierten hatten schon in ihrem damaligen Abschlussbericht festgehalten, dass eine individuelle Gewissensentscheidung möglich sein muss und keine berufsrechtlichen Konsequenzen haben darf. 

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