
Niemanden zum Leben zwingen
Die grundsätzliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft sei, Leben zu schützen, betonte der ehemalige Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. „Ich kann mir deshalb nur schwer lebensdienliche Regelungen vorstellen, bei denen der Suizid von Menschen staatlich organisiert wird.“ Zugleich dürfe es aber auch keinen „Zwang zum Leben“ geben: „Diese Spannung muss ausgehalten werden.“
Grundsätzlich kann sich Schneider einen assistierten Suizid auch in diakonischen Einrichtungen vorstellen. „Für mich gibt es theologisch-ethisch zwar ein normatives Nein zu Suizid und Suizidassistenz, aber kein absolutes Nein“, sagte er. „Auch in diakonischen Häusern müssen wir in theologisch-ethischen Entscheidungen mit Spannungen und Uneindeutigkeiten leben.“