Recht auf Kühlung: Schluss mit der Hitze-Hölle in deutschen Mietwohnungen!

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Das Problem

An: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und den Deutschen Bundestag

Es ist unerträglich. Während politische Büros, Ministerien und Behörden im Sommer angenehm klimatisiert sind, werden Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in ihren eigenen Mietwohnungen schutzlos einer gesundheitsgefährdenden Hitze ausgeliefert.

Bei Außentemperaturen von fast 40 °C verwandeln sich insbesondere Dachgeschoss- und Altbauwohnungen in unbewohnbare Saunen. Raumtemperaturen von über 30 °C mitten in der Nacht sind längst keine Seltenheit mehr. Die Folge: Chronischer Schlafmangel, massive Kreislaufprobleme und eine akute Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit.

Das Problem ist nicht das Wetter – das Problem ist ein veraltetes Mietrecht, das den Klimawandel komplett ignoriert!

Während der Gesetzgeber im Winter strenge Mindesttemperaturen (mindestens 20 °C bis 22 °C) vorschreibt und Vermieter bei Heizungsausfall sofort handeln müssen, existiert für den Sommer eine massive gesetzliche Schutzlücke. Die aktuelle Rechtsprechung ist schwammig, mieterfeindlich und geht an der Realität vorbei. Viele Vermieter verbieten sogar den Einbau moderner, mobiler Split-Klimaanlagen oder außenliegender Rollläden aus rein bürokratischen Gründen.

Damit muss Schluss sein! Wohnen darf nicht zur gesundheitlichen Zunichte-Machung werden!

Unsere juristischen und politischen Forderungen:

Als Unterzeichner dieser Petition fordern wir eine unverzügliche Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Mietrechts zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von Mieterinnen und Mietern:

1. Einführung einer gesetzlichen Höchsttemperatur im BGB:

Ebenso wie eine Mindesttemperatur im Winter muss eine gesetzliche Obergrenze für Wohnräume im Sommer verankert werden. Wird eine Raumtemperatur von dauerhaft 26 °C (oder in Spitzenzeiten 28 °C) überschritten, muss dies rechtlich als erheblicher Sachmangel der Mietsache eingestuft werden, der zu einer automatischen Mietminderung berechtigt.

2. Gesetzliche Duldungspflicht für Klimageräte und Sonnenschutz:

Vermieter müssen per Gesetz dazu verpflichtet werden, den Einbau oder die Montage von modernen, energieeffizienten Klimageräten (insbesondere mobilen Split-Geräten) sowie außenliegenden Rollläden zu dulden, sofern die bauliche Substanz nicht nachhaltig beschädigt wird und der Mieter die Betriebskosten trägt. Eine pauschale Verweigerung durch den Vermieter muss rechtlich unwirksam werden.

3. Staatliche Förderprogramme zur hitzegerechten Sanierung:

Der Bund muss Vermieter finanziell dabei unterstützen, Mietshäuser flächendeckend mit modernen Wärmepumpen (die im Sommer auch kühlen können) und effektivem Sonnenschutz auszustatten, statt die Lasten einseitig auf die Mieter abzuwälzen.

Warum das jeden etwas angeht:

Klimaschutz und Umweltschutz dürfen nicht als Vorwand genutzt werden, um die arbeitende Bevölkerung und normale Bürger in unerträglichen Wohnverhältnissen campieren zu lassen, während die politische Elite in klimatisierten Räumen entscheidet. Eine Wohnung ist ein Ort der Erholung und kein Backofen!

Unterschreibe diese Petition, um dem Gesetzgeber zu zeigen: Wir lassen uns nicht länger überhitzen. Wir fordern das Recht auf ein gesundes, kühles Zuhause!

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