Petition updateAngriffe im Straßenverkehr verhindern und verfolgen statt Verharmlosung!Antwort von der Justizbehörde

Benjamin HardersGermany
Jul 8, 2019
Die Justizbehörde hat uns geantwortet. Hier einige Auszüge.
- "Eine wirksame Verfolgung von Angriffen im Straßenverkehr liegt zweifellos im grundsätzlichen öffentlichen Interesse Hamburgs."
- "Unzweifelhaft wird ein Kraftfahrzeug aber bereits nach geltendem Recht einer Waffe vergleichbar behandelt. Wenn ein Kraftfahrzeug von seiner Bestimmung zweckentfremdet als Waffe im Straßenverkehr eingesetzt wird, fällt dies nicht mehr unter den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs, sondern ist als Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) zu werten."
- "Den Begriff (Unfall) durch den Begriff „Crash“ zu ersetzen, würde hiesigen Erachtens nicht den von Ihnen angezielten Zweck erfüllen, da dieser nur eine englische Fassung des Begriffs „Straßenverkehrsunfall“ ist, die nicht zu einer abweichenden Bewertung der Vorsatz- und Schuldfrage führten."
Das vollständige Schreiben der Justizbehörde Hamburg findet ihr hier: https://benjamin-harders.de/dateien/Petition_Angriffe_auf_Radverkehr_verfolgen_Antwort_Justizbehoerde.pdf
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