Angriffe im Straßenverkehr verhindern und verfolgen statt Verharmlosung!

Angriffe im Straßenverkehr verhindern und verfolgen statt Verharmlosung!
Warum ist diese Petition wichtig?

Autos und andere Kraftfahrzeuge werden immer wieder als Waffe gegenüber anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eingesetzt.
Vor allem ungeschützte Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kleinkraftrad- und Radfahrende sind Bedrohungen, Angriffen oder Nötigungen in besonderem Maße ausgesetzt. Eine Minderheit rücksichtsloser Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vergiftet das Verkehrsklima und muss kaum Sanktionen fürchten. Allein strukturelle Veränderungen und gegenseitige Rücksichtnahme reichen nicht aus. Als ultima ratio ist eine wirksame Sanktionierung von Übergriffen notwendig.
Das Verhalten im Straßenverkehr wirkt sich maßgeblich auf die Verkehrsmittelwahl aus, denn wer mehrmals vorsätzlich knapp überholt, ausgebremst und angehupt wird, steigt um auf den Kraftfahrzeugverkehr, um sein Leben besser zu schützen.
Es besteht ein allgemeines öffentliches Interesse, dass ungeschützte Verkehrsarten nicht dem vermeintlichen Recht des Stärkeren zum Opfer fallen.
In besonderen Fällen stellen Betroffene als ultima ratio Strafantrag gegen die ermittelbaren mutmaßlichen Täterinnen und Täter. Ganz überwiegend verlaufen solche Anträge im Sand, selbst wenn offensichtlich Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit vorliegen. Von den Staatsanwaltschaften werden regelmäßig das vermeintlich fehlende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, eine mutmaßlich geringe Schuld oder eine niedrige Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung als Gründe für die Einstellung von Verfahren genannt.
Es hat sich der Begriff der Autojustiz eingebürgert; eine Justiz, die Straftaten zum Nachteil Radfahrender oder Fußgänger und Fußgängerinnen als weniger schlimm ansieht.
In Berlin wurde dieser Tage der Fall eines Mitglieds der Berliner Fahrradstaffel bekannt. Die Polizistin war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, befuhr dazu die Fahrbahn und wurde von einer Autofahrerin erst genötigt, später mit dem Auto angegriffen, obwohl sich die Polizistin sogar als solche zu erkennen gab. [Der Tagesspiegel 19.02.2018] [taz 21.02.2018]
Dieser exemplarische Vorgang und die Gründe der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens könnten als Schlag ins Gesicht aller Opfer solcher Übergriffe und als Ermunterung zu weiteren Übergriffen verstanden werden.
Ein vergiftetes Verkehrsklima schadet der gesamten Stadt in mehrfacher Hinsicht, insbesondere dem Fußverkehr und Radverkehr. Das muss sich ändern!
Wir fordern Herrn Justizsenator Dr. Till Steffen und Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich auf
- eine wirksame Verfolgung von Übergriffen gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden als grundsätzlich öffentliches Interesse zu kommunizieren und mögliche Strafrahmen typischer Übergriffe zu benennen,
- Angriffe mit einem Kraftfahrzeug nicht geringer als mit einer Waffe zu werten; dies betrifft insbesondere versuchte Körperverletzung durch dichtes Auffahren, Überholen, Schneiden sowie Ausbremsen oder Mordversuche mit einem Kraftfahrzeug als gemeingefährliches Mittel sowie
- "Unfälle" mit mindestens zwei Beteiligten nicht als zufällige, unvermeidbare Ereignisse sondern grundsätzlich als schuldhaft verursachte Crashs zu kommunizieren, die bei vorausschauender Fahrweise, rücksichtsvollem Verhalten oder angepasster Geschwindigkeit hätten verhindert werden können
und hoffen, somit ein Umdenken zu erreichen.
Petition geschlossen.
Diese Petition hat 1.247 Unterschriften erreichtJetzt die Petition teilen!
Entscheidungsträger*innen
- Dr. Till SteffenJustizbehörde Hamburg, Justizsenator
- Dr. Jörg FröhlichJustizbehörde Hamburg, Generalstaatsanwalt
- Dr. Katarina BarleyBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerin