

Rücktritt des Geschäftsführers des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau - jetzt!


Rücktritt des Geschäftsführers des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau - jetzt!
Das Problem
– Für Verantwortung, Transparenz und handlungsfähige Strukturen –
Millionenprojekt in Gefahr – und die Schuld sollen Bürger tragen?
22,8 Millionen Euro an geplanten Investitionen, drohende Verzögerungen, mögliche Zusatzkosten von Hunderttausenden Euro jährlich – und die Verantwortung dafür sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger tragen?
Wir sagen: Nein.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gebührensatzung des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau wegen rechtlicher Mängel für unwirksam erklärt. Gleichzeitig bestehen nach Einschätzung der Bürgerinitiative weiterhin erhebliche Unsicherheiten bei den Vertrags- und Finanzierungsstrukturen rund um die sogenannten Wassergäste.
Trotzdem werden die Ursachen der aktuellen Probleme öffentlich einseitig einer Normenkontrollklage zugeschrieben. Dadurch entsteht der Eindruck, kritische Bürgerinnen und Bürger seien verantwortlich für mögliche Verzögerungen und finanzielle Belastungen.
Doch dabei geht es um weit mehr:
Es geht um Verantwortung, Transparenz und Vertrauen in den Umgang mit öffentlichen Geldern und einer der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge – unserer Wasserversorgung.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben das Vertrauen in die Führung des Zweckverbands verloren. Deshalb fordern wir einen personellen und strukturellen Neuanfang.
Hintergründe und Begründung der Petition
Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, fordern den Rücktritt des Geschäftsführers des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar hat die Gebührensatzung des Zweckverbands aufgrund rechtlicher Mängel für unwirksam erklärt. Diese Mängel betreffen grundlegende Fragen der Zuständigkeit und liegen im Verantwortungsbereich des Zweckverbands.
In der öffentlichen Darstellung wird allerdings der Eindruck erweckt, die aktuellen Verzögerungen bei der Finanzierung und Umsetzung der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen, ein möglicher Stopp geplanter Maßnahmen sowie daraus resultierende finanzielle Belastungen stünden im Zusammenhang mit einer Normenkontrollklage. Dafür macht der Zweckverbandsvorsitzende die Bürgerinitiative verantwortlich.
Diese Darstellung halten wir für nicht zutreffend.
Die Verzögerungen stehen aus unserer Sicht vielmehr im Zusammenhang mit einer strukturell ungeklärten Situation im Bereich der sogenannten Wassergäste, also anderer Zweckverbände, die erhebliche Wassermengen vom Zweckverband Wasserversorgung Hallertau beziehen und an den geplanten Sanierungsmaßnahmen finanziell beteiligt werden sollen.
Nach unserem Kenntnisstand besteht derzeit kein gesichertes Vertragsverhältnis mit diesen Wassergästen. Bestehende Vertragsstrukturen wurden aufgelöst, und mit einem der größeren Wassergäste ist ein Rechtsstreit anhängig.
Damit ist nach unserer Einschätzung weiterhin nicht verlässlich geklärt, in welchem Umfang sich die Wassergäste an den Investitionen beteiligen werden und wie die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen insgesamt abgesichert werden kann.
Diese strukturelle Unsicherheit hat nach unserer Auffassung erhebliche Auswirkungen auf die Planungs- und Finanzierungsgrundlagen der laufenden und geplanten Maßnahmen, insbesondere auch der geplanten Verbesserungsbeiträge.
In der öffentlichen Diskussion werden zudem mögliche Folgen – einschließlich eines möglichen Stopps von Sanierungsmaßnahmen sowie zusätzlicher Zinsbelastungen in einer Größenordnung von rund 500.000 Euro jährlich – dem Normenkontrollverfahren zugeschrieben.
Diese Zuordnung halten wir für nicht sachgerecht und sie berücksichtigt aus unserer Sicht nicht die bestehenden strukturellen Rahmenbedingungen.
Als kommunaler Eigenbetrieb ist der Zweckverband verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Bei Investitionsvorhaben in zweistelliger Millionenhöhe – aktuell ist von rund 22,8 Millionen Euro die Rede – setzt eine verantwortungsvolle Steuerung nach unserer Auffassung voraus, dass die Grundlagen der Kostentragung sowie die vertraglichen Beziehungen mit allen Beteiligten vor einer verbindlichen Umsetzung klar geregelt sind.
Wir halten fest:
- Die Sicherstellung klarer, rechtssicherer Vertragsverhältnisse und Satzungen gehört nach unserer Auffassung zu den zentralen Aufgaben der Geschäftsführung.
- Unklare Finanzierungs- und Beteiligungsstrukturen können erfahrungsgemäß zu erheblichen Verzögerungen bei Investitionen und Beitragskalkulationen führen.
- Eine aus unserer Sicht nicht zutreffende öffentliche Zuordnung von Ursachen kann das Vertrauen in eine sachgerechte Verbandsführung nachhaltig beeinträchtigen.
Wir erinnern ferner an öffentliche Aussagen des Geschäftsführers:
- Der Zweckverband verfüge über keine Daten, womit offenbar die rund 1,8 Millionen Euro teure „Neuvermessung“ durch ein Kommunalberatungsbüro begründet werden sollte.
- Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beanstandete Satzung sei eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags gewesen, womit er aus Sicht der Bürgerinitiative die Verantwortung für das verlorene Verfahren von sich weisen wollte: „Das ist eine Mustersatzung und eine Vorlage vom Bayerischen Gemeindetag, aber die Mustersatzung passt scheinbar hinten und vorne nicht“ (Freisinger Tagblatt vom 23.02.2026). Auf Nachfrage der Bürgerinitiative stellte sich diese Darstellung jedoch als unzutreffend heraus.
Vor diesem Hintergrund sehen wir einen erheblichen Vertrauensverlust in die Leitung des Zweckverbands.
Wir fordern daher:
- Den Rücktritt des Geschäftsführers des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau.
- Eine unabhängige und transparente Aufarbeitung der strukturellen und organisatorischen Ursachen der Verzögerungen, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsverhältnisse mit den Wassergästen.
- Die zügige Herstellung klarer und rechtssicherer Grundlagen für die Beteiligung aller Nutzer an den notwendigen Investitionen.
Nur durch eine klare Übernahme von Verantwortung und einen strukturellen Neuanfang kann aus Sicht der BI die Handlungsfähigkeit des Zweckverbands gesichert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederhergestellt werden.
Wir sagen: So nicht!
Jetzt Petition unterschreiben: Für Transparenz, für Verantwortung – und für einen Neuanfang in der Führung des Zweckverbands.

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Das Problem
– Für Verantwortung, Transparenz und handlungsfähige Strukturen –
Millionenprojekt in Gefahr – und die Schuld sollen Bürger tragen?
22,8 Millionen Euro an geplanten Investitionen, drohende Verzögerungen, mögliche Zusatzkosten von Hunderttausenden Euro jährlich – und die Verantwortung dafür sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger tragen?
Wir sagen: Nein.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gebührensatzung des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau wegen rechtlicher Mängel für unwirksam erklärt. Gleichzeitig bestehen nach Einschätzung der Bürgerinitiative weiterhin erhebliche Unsicherheiten bei den Vertrags- und Finanzierungsstrukturen rund um die sogenannten Wassergäste.
Trotzdem werden die Ursachen der aktuellen Probleme öffentlich einseitig einer Normenkontrollklage zugeschrieben. Dadurch entsteht der Eindruck, kritische Bürgerinnen und Bürger seien verantwortlich für mögliche Verzögerungen und finanzielle Belastungen.
Doch dabei geht es um weit mehr:
Es geht um Verantwortung, Transparenz und Vertrauen in den Umgang mit öffentlichen Geldern und einer der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge – unserer Wasserversorgung.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben das Vertrauen in die Führung des Zweckverbands verloren. Deshalb fordern wir einen personellen und strukturellen Neuanfang.
Hintergründe und Begründung der Petition
Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, fordern den Rücktritt des Geschäftsführers des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar hat die Gebührensatzung des Zweckverbands aufgrund rechtlicher Mängel für unwirksam erklärt. Diese Mängel betreffen grundlegende Fragen der Zuständigkeit und liegen im Verantwortungsbereich des Zweckverbands.
In der öffentlichen Darstellung wird allerdings der Eindruck erweckt, die aktuellen Verzögerungen bei der Finanzierung und Umsetzung der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen, ein möglicher Stopp geplanter Maßnahmen sowie daraus resultierende finanzielle Belastungen stünden im Zusammenhang mit einer Normenkontrollklage. Dafür macht der Zweckverbandsvorsitzende die Bürgerinitiative verantwortlich.
Diese Darstellung halten wir für nicht zutreffend.
Die Verzögerungen stehen aus unserer Sicht vielmehr im Zusammenhang mit einer strukturell ungeklärten Situation im Bereich der sogenannten Wassergäste, also anderer Zweckverbände, die erhebliche Wassermengen vom Zweckverband Wasserversorgung Hallertau beziehen und an den geplanten Sanierungsmaßnahmen finanziell beteiligt werden sollen.
Nach unserem Kenntnisstand besteht derzeit kein gesichertes Vertragsverhältnis mit diesen Wassergästen. Bestehende Vertragsstrukturen wurden aufgelöst, und mit einem der größeren Wassergäste ist ein Rechtsstreit anhängig.
Damit ist nach unserer Einschätzung weiterhin nicht verlässlich geklärt, in welchem Umfang sich die Wassergäste an den Investitionen beteiligen werden und wie die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen insgesamt abgesichert werden kann.
Diese strukturelle Unsicherheit hat nach unserer Auffassung erhebliche Auswirkungen auf die Planungs- und Finanzierungsgrundlagen der laufenden und geplanten Maßnahmen, insbesondere auch der geplanten Verbesserungsbeiträge.
In der öffentlichen Diskussion werden zudem mögliche Folgen – einschließlich eines möglichen Stopps von Sanierungsmaßnahmen sowie zusätzlicher Zinsbelastungen in einer Größenordnung von rund 500.000 Euro jährlich – dem Normenkontrollverfahren zugeschrieben.
Diese Zuordnung halten wir für nicht sachgerecht und sie berücksichtigt aus unserer Sicht nicht die bestehenden strukturellen Rahmenbedingungen.
Als kommunaler Eigenbetrieb ist der Zweckverband verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Bei Investitionsvorhaben in zweistelliger Millionenhöhe – aktuell ist von rund 22,8 Millionen Euro die Rede – setzt eine verantwortungsvolle Steuerung nach unserer Auffassung voraus, dass die Grundlagen der Kostentragung sowie die vertraglichen Beziehungen mit allen Beteiligten vor einer verbindlichen Umsetzung klar geregelt sind.
Wir halten fest:
- Die Sicherstellung klarer, rechtssicherer Vertragsverhältnisse und Satzungen gehört nach unserer Auffassung zu den zentralen Aufgaben der Geschäftsführung.
- Unklare Finanzierungs- und Beteiligungsstrukturen können erfahrungsgemäß zu erheblichen Verzögerungen bei Investitionen und Beitragskalkulationen führen.
- Eine aus unserer Sicht nicht zutreffende öffentliche Zuordnung von Ursachen kann das Vertrauen in eine sachgerechte Verbandsführung nachhaltig beeinträchtigen.
Wir erinnern ferner an öffentliche Aussagen des Geschäftsführers:
- Der Zweckverband verfüge über keine Daten, womit offenbar die rund 1,8 Millionen Euro teure „Neuvermessung“ durch ein Kommunalberatungsbüro begründet werden sollte.
- Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beanstandete Satzung sei eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags gewesen, womit er aus Sicht der Bürgerinitiative die Verantwortung für das verlorene Verfahren von sich weisen wollte: „Das ist eine Mustersatzung und eine Vorlage vom Bayerischen Gemeindetag, aber die Mustersatzung passt scheinbar hinten und vorne nicht“ (Freisinger Tagblatt vom 23.02.2026). Auf Nachfrage der Bürgerinitiative stellte sich diese Darstellung jedoch als unzutreffend heraus.
Vor diesem Hintergrund sehen wir einen erheblichen Vertrauensverlust in die Leitung des Zweckverbands.
Wir fordern daher:
- Den Rücktritt des Geschäftsführers des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau.
- Eine unabhängige und transparente Aufarbeitung der strukturellen und organisatorischen Ursachen der Verzögerungen, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsverhältnisse mit den Wassergästen.
- Die zügige Herstellung klarer und rechtssicherer Grundlagen für die Beteiligung aller Nutzer an den notwendigen Investitionen.
Nur durch eine klare Übernahme von Verantwortung und einen strukturellen Neuanfang kann aus Sicht der BI die Handlungsfähigkeit des Zweckverbands gesichert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederhergestellt werden.
Wir sagen: So nicht!
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Petition am 15. Mai 2026 erstellt