Rücknahme der gesetzlichen Regelung zur Reifeneintragung bei Motorrädern mit ABE

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Kai Firlus und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich fordere hiermit das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf, die bestehende Regelung zur separaten Eintragung von Motorradreifen bei Motorrädern mit BE/ABE (Betriebserlaubnis/allgemeine Betriebserlaubnis) im Rahmen einer Einzelabnahme ersatzlos zu streichen. Die bisher gültige Regelung über den Nachweis einer Freigabebescheinigung des Reifenherstellers war absolut ausreichend und ging mit einer hohen Sicherheit für den Motorradfahrer einher. Eine solche Freigabe wurde nur erteilt, nach dem umfangreiche Fahrtests durch den Reifen- und Motorradhersteller erfolgt sind. Professionelle Fahrer auf abgesperrter Strecke, die die Reifen bis in den Grenzbereich austesten. Nunmehr glaubt man, dass ein TÜV-Prüfer dies viel besser bei einer Runde auf dem Hof beurteilen kann. Das ist ausgemachter Unsinn. Diese neue Vorschrift bedeutet für die Prüfgesellschaften jedoch eine nennenswerte Umsatzsteigerung. Das mag jeder für sich interpretieren. Initiiert wurde die Regelung wohl vom TÜV Nord (Zitat aus der Zeitschrift Motorrad, Ausgabe 22/2024 ; "Zündfunke"). Eine Eintragung muss jetzt im Rahmen einer Einzelabnahme gemacht werden (Runde über den Hof). Diese kostet um die 100-120 € und anschließend muss der Fahrzeugbesitzer diesen Reifen dann auch noch beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen (neue Fahrzeugpapiere). Auch hier entstehen somit wieder vollkommen unnötige Zusatzkosten  (zwischen 35 und 50 €). Vom nötigen Zeitbedarf hierfür ganz zu schweigen. Zudem darf man den gesamten Vorgang (mit allen Kosten) wiederholen, sofern man den bisher gefahrenen und eingetragenen Reifen nicht mehr kaufen kann (z.B. Reifenmodellwechsel, Einstellung der Produktion oder bei einem gewünschten Wechsel zu einem anderen Fabrikat mit Freigabebescheinigung-). Den es wird immer nur der Reifen eingetragen, der aktuell zum Prüfungszeitraum auf dem Motorrad aufgezogen ist. Die einmalige Eintragung von gleich mehreren Reifen (allesamt mit Freigabebescheinigung der Reifenhersteller) ist nicht zulässig. Der gesamte Vorgang ist somit bei jedem neuen und abweichenden Reifen zu wiederholen. Mit immer neuen Kosten und Zeitaufwand.  Zu allem Überfluss sollen die bisherigen Freigabebescheinigungen der Reifenhersteller bei dieser Prüfung durch den Fahrzeugbesitzer dennoch mitgebracht werden, da sie ja ein starkes Indiz für eine erfolgreiche Eintragung sind. Also genau die Bescheinigung, die kraft Gesetz nun nicht mehr gültig ist, sollen maßgeblich für die Eintragung herangezogen werden.

Dies stellt eine massive Benachteiligung der Fahrer älterer Motorräder da und ist gesetzlich unverzüglich wieder zu beenden. 

Eine Sicherheitsgewinn geht mir dieser Regelung auch absolut nicht einher, da es nun auch möglich wäre, dass ein TÜV-Prüfer einen Reifen, für den eben keine Freigabebescheinigung vom Hersteller vorliegt, im Rahmen der Einzelabnahme dennoch einträgt. Ein solcher Reifen ist keinem einzigen wirklichen Fahrtest unterzogen worden und ist demnach hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit bei der Nutzung auf diesem Motorrad in höchstem Maße fraglich. 

Ich fordere demnach, diese vollkommen unsinnige Regelung schnellstmöglich wieder abzuschaffen. Die bisherige Regelung mit Freigabebescheinigungen durch die Reifenhersteller ist hinsichtlich der Verkehrssicherheit absolut erprobt, zuverlässig und somit in keiner Weise zu beanstanden. 

Ich erlaube mir noch ein Zitat aus der Zeitschrift Motorrad Ausgabe 22/2024 "Zündfunke". "Die Redakteure dieser Zeitschrift haben bereits 2020 die Verantwortlichen zu einem runden Tisch eingeladen. Dort sollte erklärt werden, welchen Vorteil diese neue Regelung für die Motorradfahrer und die Verkehrssicherheit haben soll. Der TÜV ist zu diesem Termin nicht erschienen, eine Absage zu dieser Einladung erfolgte auch nicht." Auch das mag der geneigte Leser dieser Petition für sich selbst interpretieren.  

 

 

 

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Gerd EngelsPetitionsstarter*in

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Das Problem

Ich fordere hiermit das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf, die bestehende Regelung zur separaten Eintragung von Motorradreifen bei Motorrädern mit BE/ABE (Betriebserlaubnis/allgemeine Betriebserlaubnis) im Rahmen einer Einzelabnahme ersatzlos zu streichen. Die bisher gültige Regelung über den Nachweis einer Freigabebescheinigung des Reifenherstellers war absolut ausreichend und ging mit einer hohen Sicherheit für den Motorradfahrer einher. Eine solche Freigabe wurde nur erteilt, nach dem umfangreiche Fahrtests durch den Reifen- und Motorradhersteller erfolgt sind. Professionelle Fahrer auf abgesperrter Strecke, die die Reifen bis in den Grenzbereich austesten. Nunmehr glaubt man, dass ein TÜV-Prüfer dies viel besser bei einer Runde auf dem Hof beurteilen kann. Das ist ausgemachter Unsinn. Diese neue Vorschrift bedeutet für die Prüfgesellschaften jedoch eine nennenswerte Umsatzsteigerung. Das mag jeder für sich interpretieren. Initiiert wurde die Regelung wohl vom TÜV Nord (Zitat aus der Zeitschrift Motorrad, Ausgabe 22/2024 ; "Zündfunke"). Eine Eintragung muss jetzt im Rahmen einer Einzelabnahme gemacht werden (Runde über den Hof). Diese kostet um die 100-120 € und anschließend muss der Fahrzeugbesitzer diesen Reifen dann auch noch beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen (neue Fahrzeugpapiere). Auch hier entstehen somit wieder vollkommen unnötige Zusatzkosten  (zwischen 35 und 50 €). Vom nötigen Zeitbedarf hierfür ganz zu schweigen. Zudem darf man den gesamten Vorgang (mit allen Kosten) wiederholen, sofern man den bisher gefahrenen und eingetragenen Reifen nicht mehr kaufen kann (z.B. Reifenmodellwechsel, Einstellung der Produktion oder bei einem gewünschten Wechsel zu einem anderen Fabrikat mit Freigabebescheinigung-). Den es wird immer nur der Reifen eingetragen, der aktuell zum Prüfungszeitraum auf dem Motorrad aufgezogen ist. Die einmalige Eintragung von gleich mehreren Reifen (allesamt mit Freigabebescheinigung der Reifenhersteller) ist nicht zulässig. Der gesamte Vorgang ist somit bei jedem neuen und abweichenden Reifen zu wiederholen. Mit immer neuen Kosten und Zeitaufwand.  Zu allem Überfluss sollen die bisherigen Freigabebescheinigungen der Reifenhersteller bei dieser Prüfung durch den Fahrzeugbesitzer dennoch mitgebracht werden, da sie ja ein starkes Indiz für eine erfolgreiche Eintragung sind. Also genau die Bescheinigung, die kraft Gesetz nun nicht mehr gültig ist, sollen maßgeblich für die Eintragung herangezogen werden.

Dies stellt eine massive Benachteiligung der Fahrer älterer Motorräder da und ist gesetzlich unverzüglich wieder zu beenden. 

Eine Sicherheitsgewinn geht mir dieser Regelung auch absolut nicht einher, da es nun auch möglich wäre, dass ein TÜV-Prüfer einen Reifen, für den eben keine Freigabebescheinigung vom Hersteller vorliegt, im Rahmen der Einzelabnahme dennoch einträgt. Ein solcher Reifen ist keinem einzigen wirklichen Fahrtest unterzogen worden und ist demnach hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit bei der Nutzung auf diesem Motorrad in höchstem Maße fraglich. 

Ich fordere demnach, diese vollkommen unsinnige Regelung schnellstmöglich wieder abzuschaffen. Die bisherige Regelung mit Freigabebescheinigungen durch die Reifenhersteller ist hinsichtlich der Verkehrssicherheit absolut erprobt, zuverlässig und somit in keiner Weise zu beanstanden. 

Ich erlaube mir noch ein Zitat aus der Zeitschrift Motorrad Ausgabe 22/2024 "Zündfunke". "Die Redakteure dieser Zeitschrift haben bereits 2020 die Verantwortlichen zu einem runden Tisch eingeladen. Dort sollte erklärt werden, welchen Vorteil diese neue Regelung für die Motorradfahrer und die Verkehrssicherheit haben soll. Der TÜV ist zu diesem Termin nicht erschienen, eine Absage zu dieser Einladung erfolgte auch nicht." Auch das mag der geneigte Leser dieser Petition für sich selbst interpretieren.  

 

 

 

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Die Entscheidungsträger*innen

Bundesminister für Digitales und Verkehr Herrn Dr. Volker Wissing
Bundesminister für Digitales und Verkehr Herrn Dr. Volker Wissing
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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