Rückkehr zur Kinderkrankenpflegeausbildung

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Niclas Breitkreutz und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Im Rahmen der versuchten Reform der Krankenpflegeausbildung wurde vor einigen Jahren der Ausbildungszweig Kinderkrankenpflege abgeschafft und durch die generalistische Krankenpflegeausbildung ersetzt, die Kinder-, Erwachsenen- und Altenpflege umfasst. Hiermit sollte erreicht werden, dass es mehr Möglichkeiten  des Arbeitens für Krankenpflegerinnen und Pfleger gibt.

Diese Entscheidung entstand aus der leider falschen politischen Meinung, dass Kinder lediglich kleinere Erwachsene sind und deren medizinische Versorgung sich nicht wesentlich von der Erwachsenenkrankenpflege unterscheidet. Dieses Unverständnis hat sich vor Kurzem erneut gezeigt bei dem Vorschlag, Erwachsenenkrankenpfleger und Pflegerinnen einfach in die Kinderheilkunde zu verschieben.

In der Realität ist das Ergebnis, dass sich weniger Pflegende für die Kinderheilkunde entscheiden. Dies war schon in den letzten beiden Jahren spürbar, und das Problem wird sich zukünftig noch weiter verschärfen.

Bei einer Infektwelle, wie sie dieses Jahr vorherrscht, gibt es nun schlichtweg nicht genügend Versorgungskapazitäten. Und bei der aktuellen Entwicklung werden die vorhandenen Krankenhausbetten für Kinder noch weiter abnehmen, nicht einmal wegen Unterfinanzierung, sondern weil Personal fehlt.

Letztlich benötigt man hierfür nicht mal eine besondere Finanzierung, die vorhandenen Ausbildungsressourcen müssen einfach nur wieder umverteilt werden.

Deshalb sollte dringend die Rückkehr zur Kinderkrankenpflegeausbildung erfolgen, um den Besonderheiten dieses wunderschönen Berufszweiges gerecht zu werden. Was eine jahrelange Vernachlässigung der Kindermedizin anrichtet, kann in diesem Winter beobachtet werden.

 

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Im Rahmen der versuchten Reform der Krankenpflegeausbildung wurde vor einigen Jahren der Ausbildungszweig Kinderkrankenpflege abgeschafft und durch die generalistische Krankenpflegeausbildung ersetzt, die Kinder-, Erwachsenen- und Altenpflege umfasst. Hiermit sollte erreicht werden, dass es mehr Möglichkeiten  des Arbeitens für Krankenpflegerinnen und Pfleger gibt.

Diese Entscheidung entstand aus der leider falschen politischen Meinung, dass Kinder lediglich kleinere Erwachsene sind und deren medizinische Versorgung sich nicht wesentlich von der Erwachsenenkrankenpflege unterscheidet. Dieses Unverständnis hat sich vor Kurzem erneut gezeigt bei dem Vorschlag, Erwachsenenkrankenpfleger und Pflegerinnen einfach in die Kinderheilkunde zu verschieben.

In der Realität ist das Ergebnis, dass sich weniger Pflegende für die Kinderheilkunde entscheiden. Dies war schon in den letzten beiden Jahren spürbar, und das Problem wird sich zukünftig noch weiter verschärfen.

Bei einer Infektwelle, wie sie dieses Jahr vorherrscht, gibt es nun schlichtweg nicht genügend Versorgungskapazitäten. Und bei der aktuellen Entwicklung werden die vorhandenen Krankenhausbetten für Kinder noch weiter abnehmen, nicht einmal wegen Unterfinanzierung, sondern weil Personal fehlt.

Letztlich benötigt man hierfür nicht mal eine besondere Finanzierung, die vorhandenen Ausbildungsressourcen müssen einfach nur wieder umverteilt werden.

Deshalb sollte dringend die Rückkehr zur Kinderkrankenpflegeausbildung erfolgen, um den Besonderheiten dieses wunderschönen Berufszweiges gerecht zu werden. Was eine jahrelange Vernachlässigung der Kindermedizin anrichtet, kann in diesem Winter beobachtet werden.

 

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Die Entscheidungsträger*innen

Bundesministerium für Gesundheit
Beantwortet
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit Die Pflegekräfte und die Ärztinnen und Ärzte in den Kinderkliniken und pädiatrischen Praxen bewältigen die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen weiterhin unter äußerst angespannten Bedingungen. In diesem Herbst und Winter leiden besonders viele Kinder an RSV- und anderen Infektionen, die Kliniken und Praxen arbeiten an der Belastungsgrenze und darüber hinaus. Das Bundesministerium für Gesundheit hat sofort reagiert: In den Kliniken wurden die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt und die Möglichkeiten erweitert, Honorarkräfte einzusetzen und zu finanzieren. Eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zur dauerhaften Aussetzung der Budgets in der ambulanten Kinderheilkunde soll zeitnah in das parlamentarische Verfahren zu dem Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch- Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland eingebracht werden. Zudem wurden Maßnahmen gegen die Versorgungsengpässe bei fiebersenkenden Arzneimitteln für Kinder getroffen. Über die akute Krise hinaus muss die kinder- und jugendmedizinische Versorgung auch dauerhaft gestärkt und ausgebaut werden. Es müssen genügend Pflegekräfte gut für den Einsatz in der pädiatrischen Versorgung ausgebildet werden. Mit dem Pflegeberufegesetz wurde die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige und verlässlich finanzierte Ausbildung in der Pflege geschaffen. Die generalistisch ausgebildeten Pflegekräfte werden befähigt, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung – tätig zu werden. Alle Auszubildenden absolvieren ihre Ausbildung auch in der pädiatrischen Versorgung und können diesen Bereich für ihre spätere Berufstätigkeit in Betracht ziehen. Auszubildende, die bereits ihren Schwerpunkt in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden. Dabei ist wichtig zu betonen, dass sich aus den Vertiefungseinsätzen und gesonderten Abschlüssen noch keine Aussage dazu ableiten lässt, in welchem Versorgungsbereich die Absolventinnen und Absolventen später tätig werden. Insbesondere lässt sich aus der generalistischen Ausbildung kein verschärfter Mangel in der pflegerischen Versorgung von Kindern ableiten, weder für die Zukunft noch was die derzeitige Situation betrifft. Die neuen Ausbildungen haben überwiegend während des Jahres 2020 begonnen. Deren Absolventinnen und Absolventen werden erst im weiteren Verlauf des Jahres 2023 ihre Berufstätigkeit aufnehmen. Die praktische Nutzung der Möglichkeit zur Wahl des gesonderten Abschlusses wird bis Ende 2025 - 2 - auf der Grundlage belastbarer Daten überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann über die weiteren Weichenstellungen. Die Bundesregierung hat die pflegerische Versorgung im Bereich der Pädiatrie weiterhin im Blick und wird da, wo Handlungsbedarf besteht, auch weiterhin die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das Bundesministerium für Gesundheit sichert allen, die die medizinische und pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen leisten und allen, die sich darum sorgen und sich dafür engagieren, seine volle Aufmerksamkeit und volle Unterstützung zu.
Karl Lauterbach
Bundesminister für Gesundheit

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Petition am 25. Dezember 2022 erstellt