
Liebe Unterstützer:innen
Der Entwurf für das Psychotherapiegesetz ist nun öffentlich und geht in eine Begutachtungsphase von vier Wochen (bis 8.2.2024):
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/309
Hier die Eckdaten:
+ Psychotherapeut:innen werden, nach einer Übergangsfrist (Ende des letzten Propädeutikums und Start des letzten Fachspezifikums nach dem alten Modell 30.9.2030/1.10.2030) zukünftig wie alle anderen gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe auf akademischem Niveau ausgebildet. Derzeitige Ausbildungen (incl. Kandidat:innen des Propädeutikums) sind nicht betroffen.
+ Das Studium besteht aus einem dreijährigen facheinschlägigen Bachelor, der derzeit nicht aus öffentlicher Hand finanziert wird; einem zweijährigen Masterstudium (derzeit werden 500 Plätze geschaffen) und einem postgradualen, methodenspezifisch-praxisorientiertem Teil, der in einem Fachspezifikum bzw. in Kliniken, Lehrpraxen etc. absolviert wird und abschließt mit einer Approbationsprüfung.
+ Ein weiterer zentraler Teil im neuen Gesetz ist dem Berufsbild und den Kompetenzbereichen der Psychotherapie gewidmet. Tätigkeitsschutz und vorbehaltene Tätigkeitsbereiche sind darin klar beschrieben und verankert.
+ Ebenso wird das Beschwerdemanagement genauer definiert und handhabbarer gemacht, sowie der Berufskodex erweitert und spezifiziert. Das gleiche gilt für Anerkennungsrichtlinien für ausländische Student:innen.
+ Die berufspolitischen Gremien werden umgestaltet, um effizienter für die Berufsgruppe und die Anliegen der Bevölkerung im Sinn der psychosozialen Versorgung arbeiten zu können.
Das Netzwerk arbeitet derzeit an einer Stellungnahme, die natürlich Ihnen allen zugänglich sein wird.
Einen schwungvollen Start ins neue Jahr wünscht Ihnen vorerst
Susanne Pointner