

Psychotherapeutische Versorgung sichern - Budgetierung stoppen
Das Problem
Schon heute warten psychisch erkrankte Menschen monatelang auf Hilfe. Begrenzte Honorartöpfe werden Therapieplätze weiter verknappen und das obwohl ambulante Psychotherapie nur rund 1,3 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben, für gut drei Millionen Patienten, ausmacht. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen liegen bei 13,29 Milliarden Euro und sind damit fast dreimal so hoch.
Trotzdem soll ausgerechnet die bereits heute knappe psychotherapeutische Versorgung einem begrenzten Honorartopf unterworfen werden. Welche Folgen den Betroffenen drohen und warum diese Sparmaßnahme auch wirtschaftlich falsch ist, zeigen die nachfolgenden Fakten:
In unserem MVZ warten derzeit mehr als 100 Menschen auf einen Therapieplatz.
Hinter jeder Zahl steht ein Mensch: jemand mit Depressionen, Panikattacken, traumatischen Erfahrungen, einer Essstörung oder einer anderen psychischen Erkrankung. Menschen, die morgens kaum noch aufstehen können. Eltern, die nicht wissen, wie sie ihrem erkrankten Kind helfen sollen. Beschäftigte, die um ihre Arbeitsfähigkeit kämpfen. Angehörige, die jeden Tag mitleiden.
Schon heute müssen viele Betroffene zahlreiche Praxen anrufen und anschließend monatelang warten.
Doch Warten ist bei einer psychischen Erkrankung kein neutraler Zustand.
Warten kann bedeuten:
Eine Depression wird schwerer.
Ängste bestimmen immer größere Teile des Lebens.
Schule, Ausbildung oder Arbeitsplatz gehen verloren.
Beziehungen und Familien zerbrechen unter der Belastung.
Aus einer behandelbaren Krise wird eine chronische Erkrankung.
Aus Verzweiflung können Selbstgefährdung und Suizidgedanken entstehen.
Genau in dieser Situation soll die ambulante Psychotherapie ab 2027 wieder weitgehend einem begrenzten Vergütungsbudget unterworfen werden. Zusätzlich sollen die Zuschläge für den ersten Block einer Kurzzeittherapie entfallen.
Das ist Sparen an Menschen, die sich häufig kaum noch selbst Gehör verschaffen können.
WAS DIE BUDGETIERUNG BEDEUTET
Bisher werden wesentliche psychotherapeutische Leistungen außerhalb eines begrenzten regionalen Honorartopfes vergütet. Ab 2027 soll ein großer Teil dieser Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, überführt werden.
Das bedeutet: Für psychotherapeutische Behandlungen steht künftig ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung. Steigt der Behandlungsbedarf stärker als dieses Budget, werden die ausgezahlten Vergütungen nachträglich quotiert oder gekürzt werden.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissen dann bei der Aufnahme eines neuen Patienten möglicherweise nicht, ob die erbrachte Behandlung am Ende vollständig vergütet wird. Die endgültige wirtschaftliche Bewertung kann erst Monate später feststehen.
Der gesetzliche Behandlungsanspruch der Versicherten wird dadurch zwar nicht ausdrücklich abgeschafft. Aber ein Anspruch auf dem Papier hilft wenig, wenn Praxen aus wirtschaftlicher Unsicherheit weniger neue Behandlungen beginnen, keine zusätzlichen Fachkräfte einstellen oder geplante Erweiterungen aufgeben müssen.
Begonnene Therapien sollen geschützt werden. Doch Menschen, die 2027 neu erkranken oder dann noch auf einer Warteliste stehen, benötigen ebenfalls einen verlässlichen Schutz.
DIE FINANZIELLEN FAKTEN ZEIGEN: PSYCHOTHERAPIE IST NICHT DER KOSTENTREIBER
Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer werden in der ambulanten Psychotherapie jährlich ungefähr drei Millionen Patientinnen und Patienten für insgesamt rund 4,6 Milliarden Euro behandelt.
Die gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung lagen 2025 bei rund 352,4 Milliarden Euro.
Damit entfällt auf die ambulante Psychotherapie nur ungefähr 1,3 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben.
Für diesen vergleichsweise kleinen Anteil werden Millionen Menschen behandelt, Erkrankungen gelindert, Arbeitsfähigkeit erhalten und stationäre Aufenthalte verhindert.
Zum Vergleich:
Die Nettoverwaltungskosten der Krankenkassen betrugen 2025 rund 13,29 Milliarden Euro – fast dreimal so viel wie die gesamte ambulante Psychotherapie.
Für etwa 850.000 vollstationäre psychiatrische Behandlungsfälle wird nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer mehr als doppelt so viel ausgegeben wie für die ambulante Psychotherapie mit rund drei Millionen Patientinnen und Patienten.
Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro erzeugt nach zusammengefassten wissenschaftlichen Erkenntnissen einen gesellschaftlichen Nutzen von etwa zwei bis vier Euro. Gründe sind unter anderem weniger Arbeitsunfähigkeit, weniger Erwerbsminderungsrenten und vermiedene stationäre Behandlungen.
Allein durch die Abschaffung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie erwartet der Gesetzentwurf jährliche Einsparungen von ungefähr 100 Millionen Euro. Das entspricht lediglich rund 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben des Jahres 2025.
Diese vermeintliche Einsparung kann teuer werden, wenn Erkrankungen chronisch werden, Menschen länger arbeitsunfähig bleiben oder schließlich stationär behandelt werden müssen.
DIE FINANZIERUNGSLÜCKE DER GKV WURDE NICHT DURCH PSYCHOTHERAPIE VERURSACHT
Eine vom IGES Institut erstellte Studie beziffert die vollständig oder teilweise versicherungsfremden Leistungen der GKV für 2024 auf knapp 58 Milliarden Euro. Dem stand ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber.
Der GKV-Spitzenverband beziffert allein die jährliche Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden auf rund zehn Milliarden Euro.
Diese Beträge überschneiden sich teilweise und dürfen nicht einfach zusammengerechnet werden. Sie zeigen aber deutlich: Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind strukturell.
Sie werden nicht dadurch gelöst, dass ausgerechnet der Zugang psychisch erkrankter Menschen zu früher ambulanter Behandlung erschwert wird.
DIE GEFAHR IST NICHT NUR THEORETISCH
Ein früherer Fall zur budgetierten Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zeigt, wohin begrenzte Honorartöpfe führen können.
In einem vom Bundessozialgericht 2008 entschiedenen Verfahren waren bestimmte psychotherapeutische Leistungen zunächst teilweise mit rechnerischen Punktwerten von 0,00 Cent bewertet worden. Nach einer Stützungsregelung lagen die Punktwerte noch zwischen 1,65 und 2,29 Cent.
Für eine mindestens 50 Minuten dauernde probatorische Sitzung wurden dadurch lediglich 26,68 Euro beziehungsweise 30,89 Euro vergütet. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass der nach Betriebskosten verbleibende Ertrag nicht ausreichte, um eine ausreichende Versorgung dauerhaft sicherzustellen.
Das damalige Vergütungssystem ist nicht mit der ab 2027 vorgesehenen Regelung identisch. Der Fall ist deshalb keine Vorhersage konkreter künftiger Vergütungen. Er ist aber eine deutliche Warnung davor, psychotherapeutische Versorgung erneut von begrenzten und nachträglich verteilten Honorartöpfen abhängig zu machen.
WAS WIR FORDERN
Wir fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, noch vor dem 1. Januar 2027:
die Überführung der ambulanten Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückzunehmen oder gesetzlich eine vollständige Vergütung aller medizinisch notwendigen psychotherapeutischen Behandlungen zu garantieren;
nicht nur laufende Behandlungen, sondern auch neue Behandlungen erwachsener Patientinnen und Patienten verbindlich vor Quotierungen und Honorarminderungen zu schützen;
die Zuschläge für Kurzzeittherapien zu erhalten, damit frühe, kürzere und niedrigschwellige Behandlungen weiterhin gefördert werden;
Wartezeiten, regionale Versorgungslücken und die Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen transparent zu erfassen und bei einer Verschlechterung automatisch gegenzusteuern;
gesamtgesellschaftliche und versicherungsfremde Leistungen angemessen aus Steuermitteln zu finanzieren, statt die Versorgung psychisch kranker Menschen zu beschneiden.
ES GEHT NICHT UM DIE EINKOMMEN EINZELNER PRAXEN
Es geht darum, ob eine Praxis einen weiteren schwer belasteten Menschen aufnehmen kann.
Es geht darum, ob eine zusätzliche Fachkraft eingestellt werden kann.
Es geht darum, ob aus einer akuten Krise eine chronische Erkrankung wird.
Es geht darum, ob ein Mensch Hilfe erhält, solange ambulante Behandlung noch ausreicht – oder erst dann aufgefangen wird, wenn eine stationäre Aufnahme notwendig geworden ist.
Mehr als 140.000 Menschen haben bereits eine offizielle Bundestagspetition zur Sicherung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung unterstützt. Das zeigt: Dieses Thema betrifft nicht nur Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es betrifft Patientinnen und Patienten, Familien, Arbeitgeber und unsere gesamte Gesellschaft.
Das Gesetz ist beschlossen - aber es kann und muss vor 2027 korrigiert werden.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition.
Für eine Gesundheitsversorgung, die psychische Erkrankungen genauso ernst nimmt wie körperliche.
Für Behandlung nach medizinischem Bedarf – nicht nach der Größe eines Honorartopfes.
Für Hilfe, bevor aus Leid Verzweiflung wird.
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Das Problem
Schon heute warten psychisch erkrankte Menschen monatelang auf Hilfe. Begrenzte Honorartöpfe werden Therapieplätze weiter verknappen und das obwohl ambulante Psychotherapie nur rund 1,3 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben, für gut drei Millionen Patienten, ausmacht. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen liegen bei 13,29 Milliarden Euro und sind damit fast dreimal so hoch.
Trotzdem soll ausgerechnet die bereits heute knappe psychotherapeutische Versorgung einem begrenzten Honorartopf unterworfen werden. Welche Folgen den Betroffenen drohen und warum diese Sparmaßnahme auch wirtschaftlich falsch ist, zeigen die nachfolgenden Fakten:
In unserem MVZ warten derzeit mehr als 100 Menschen auf einen Therapieplatz.
Hinter jeder Zahl steht ein Mensch: jemand mit Depressionen, Panikattacken, traumatischen Erfahrungen, einer Essstörung oder einer anderen psychischen Erkrankung. Menschen, die morgens kaum noch aufstehen können. Eltern, die nicht wissen, wie sie ihrem erkrankten Kind helfen sollen. Beschäftigte, die um ihre Arbeitsfähigkeit kämpfen. Angehörige, die jeden Tag mitleiden.
Schon heute müssen viele Betroffene zahlreiche Praxen anrufen und anschließend monatelang warten.
Doch Warten ist bei einer psychischen Erkrankung kein neutraler Zustand.
Warten kann bedeuten:
Eine Depression wird schwerer.
Ängste bestimmen immer größere Teile des Lebens.
Schule, Ausbildung oder Arbeitsplatz gehen verloren.
Beziehungen und Familien zerbrechen unter der Belastung.
Aus einer behandelbaren Krise wird eine chronische Erkrankung.
Aus Verzweiflung können Selbstgefährdung und Suizidgedanken entstehen.
Genau in dieser Situation soll die ambulante Psychotherapie ab 2027 wieder weitgehend einem begrenzten Vergütungsbudget unterworfen werden. Zusätzlich sollen die Zuschläge für den ersten Block einer Kurzzeittherapie entfallen.
Das ist Sparen an Menschen, die sich häufig kaum noch selbst Gehör verschaffen können.
WAS DIE BUDGETIERUNG BEDEUTET
Bisher werden wesentliche psychotherapeutische Leistungen außerhalb eines begrenzten regionalen Honorartopfes vergütet. Ab 2027 soll ein großer Teil dieser Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, überführt werden.
Das bedeutet: Für psychotherapeutische Behandlungen steht künftig ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung. Steigt der Behandlungsbedarf stärker als dieses Budget, werden die ausgezahlten Vergütungen nachträglich quotiert oder gekürzt werden.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissen dann bei der Aufnahme eines neuen Patienten möglicherweise nicht, ob die erbrachte Behandlung am Ende vollständig vergütet wird. Die endgültige wirtschaftliche Bewertung kann erst Monate später feststehen.
Der gesetzliche Behandlungsanspruch der Versicherten wird dadurch zwar nicht ausdrücklich abgeschafft. Aber ein Anspruch auf dem Papier hilft wenig, wenn Praxen aus wirtschaftlicher Unsicherheit weniger neue Behandlungen beginnen, keine zusätzlichen Fachkräfte einstellen oder geplante Erweiterungen aufgeben müssen.
Begonnene Therapien sollen geschützt werden. Doch Menschen, die 2027 neu erkranken oder dann noch auf einer Warteliste stehen, benötigen ebenfalls einen verlässlichen Schutz.
DIE FINANZIELLEN FAKTEN ZEIGEN: PSYCHOTHERAPIE IST NICHT DER KOSTENTREIBER
Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer werden in der ambulanten Psychotherapie jährlich ungefähr drei Millionen Patientinnen und Patienten für insgesamt rund 4,6 Milliarden Euro behandelt.
Die gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung lagen 2025 bei rund 352,4 Milliarden Euro.
Damit entfällt auf die ambulante Psychotherapie nur ungefähr 1,3 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben.
Für diesen vergleichsweise kleinen Anteil werden Millionen Menschen behandelt, Erkrankungen gelindert, Arbeitsfähigkeit erhalten und stationäre Aufenthalte verhindert.
Zum Vergleich:
Die Nettoverwaltungskosten der Krankenkassen betrugen 2025 rund 13,29 Milliarden Euro – fast dreimal so viel wie die gesamte ambulante Psychotherapie.
Für etwa 850.000 vollstationäre psychiatrische Behandlungsfälle wird nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer mehr als doppelt so viel ausgegeben wie für die ambulante Psychotherapie mit rund drei Millionen Patientinnen und Patienten.
Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro erzeugt nach zusammengefassten wissenschaftlichen Erkenntnissen einen gesellschaftlichen Nutzen von etwa zwei bis vier Euro. Gründe sind unter anderem weniger Arbeitsunfähigkeit, weniger Erwerbsminderungsrenten und vermiedene stationäre Behandlungen.
Allein durch die Abschaffung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie erwartet der Gesetzentwurf jährliche Einsparungen von ungefähr 100 Millionen Euro. Das entspricht lediglich rund 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben des Jahres 2025.
Diese vermeintliche Einsparung kann teuer werden, wenn Erkrankungen chronisch werden, Menschen länger arbeitsunfähig bleiben oder schließlich stationär behandelt werden müssen.
DIE FINANZIERUNGSLÜCKE DER GKV WURDE NICHT DURCH PSYCHOTHERAPIE VERURSACHT
Eine vom IGES Institut erstellte Studie beziffert die vollständig oder teilweise versicherungsfremden Leistungen der GKV für 2024 auf knapp 58 Milliarden Euro. Dem stand ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber.
Der GKV-Spitzenverband beziffert allein die jährliche Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden auf rund zehn Milliarden Euro.
Diese Beträge überschneiden sich teilweise und dürfen nicht einfach zusammengerechnet werden. Sie zeigen aber deutlich: Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind strukturell.
Sie werden nicht dadurch gelöst, dass ausgerechnet der Zugang psychisch erkrankter Menschen zu früher ambulanter Behandlung erschwert wird.
DIE GEFAHR IST NICHT NUR THEORETISCH
Ein früherer Fall zur budgetierten Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zeigt, wohin begrenzte Honorartöpfe führen können.
In einem vom Bundessozialgericht 2008 entschiedenen Verfahren waren bestimmte psychotherapeutische Leistungen zunächst teilweise mit rechnerischen Punktwerten von 0,00 Cent bewertet worden. Nach einer Stützungsregelung lagen die Punktwerte noch zwischen 1,65 und 2,29 Cent.
Für eine mindestens 50 Minuten dauernde probatorische Sitzung wurden dadurch lediglich 26,68 Euro beziehungsweise 30,89 Euro vergütet. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass der nach Betriebskosten verbleibende Ertrag nicht ausreichte, um eine ausreichende Versorgung dauerhaft sicherzustellen.
Das damalige Vergütungssystem ist nicht mit der ab 2027 vorgesehenen Regelung identisch. Der Fall ist deshalb keine Vorhersage konkreter künftiger Vergütungen. Er ist aber eine deutliche Warnung davor, psychotherapeutische Versorgung erneut von begrenzten und nachträglich verteilten Honorartöpfen abhängig zu machen.
WAS WIR FORDERN
Wir fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, noch vor dem 1. Januar 2027:
die Überführung der ambulanten Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückzunehmen oder gesetzlich eine vollständige Vergütung aller medizinisch notwendigen psychotherapeutischen Behandlungen zu garantieren;
nicht nur laufende Behandlungen, sondern auch neue Behandlungen erwachsener Patientinnen und Patienten verbindlich vor Quotierungen und Honorarminderungen zu schützen;
die Zuschläge für Kurzzeittherapien zu erhalten, damit frühe, kürzere und niedrigschwellige Behandlungen weiterhin gefördert werden;
Wartezeiten, regionale Versorgungslücken und die Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen transparent zu erfassen und bei einer Verschlechterung automatisch gegenzusteuern;
gesamtgesellschaftliche und versicherungsfremde Leistungen angemessen aus Steuermitteln zu finanzieren, statt die Versorgung psychisch kranker Menschen zu beschneiden.
ES GEHT NICHT UM DIE EINKOMMEN EINZELNER PRAXEN
Es geht darum, ob eine Praxis einen weiteren schwer belasteten Menschen aufnehmen kann.
Es geht darum, ob eine zusätzliche Fachkraft eingestellt werden kann.
Es geht darum, ob aus einer akuten Krise eine chronische Erkrankung wird.
Es geht darum, ob ein Mensch Hilfe erhält, solange ambulante Behandlung noch ausreicht – oder erst dann aufgefangen wird, wenn eine stationäre Aufnahme notwendig geworden ist.
Mehr als 140.000 Menschen haben bereits eine offizielle Bundestagspetition zur Sicherung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung unterstützt. Das zeigt: Dieses Thema betrifft nicht nur Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es betrifft Patientinnen und Patienten, Familien, Arbeitgeber und unsere gesamte Gesellschaft.
Das Gesetz ist beschlossen - aber es kann und muss vor 2027 korrigiert werden.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition.
Für eine Gesundheitsversorgung, die psychische Erkrankungen genauso ernst nimmt wie körperliche.
Für Behandlung nach medizinischem Bedarf – nicht nach der Größe eines Honorartopfes.
Für Hilfe, bevor aus Leid Verzweiflung wird.
Die Entscheidungsträger*innen

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Petition am 30. Juli 2026 erstellt