

Einführung von Hybridunterricht als Wahlmöglichkeit an der Hochschule Fulda wegen Corona
Das Problem
Petitionstext:
Die Hochschule Fulda, vertreten durch den Präsidenten, möge veranlassen, dass die Lehre aufgrund der gesteigerten Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) für Geimpfte und Genesene wegen der erhöhten Gefahr von Durchbrüchen der temporären Immunisierung sowie für Getestete und Ungeimpfte aufgrund eindringlicher Warnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Hybrid (Präsenz und Online) angeboten wird, soweit durch ihre jeweilige Eigenart und Sinnhaftigkeit auf eine ausschließliche Präsenzveranstaltung verzichtet werden kann, weil das öffentliche Interesse am allgemeinen Gesundheitsschutz unter Beachtung von Art. 2. Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 3 HV höher wiegt als das öffentliche Interesse an einer ausschließlichen Durchführung in Präsenz aufgrund der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 10, 13 HV, weil die Hochschule Fulda an der Treue zur Verfassung nach der Präambel Sätze 1, 3 GG und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sowie Art. 26 HV gebunden ist und die Chancengleichheit aller Hochschulangehörigen nach Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art. 1 Abs. 1 HV unter Berücksichtigung der Berufswahlfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu wahren ist. Sofern im Einzelfall ein Teil der Lehre nicht in Hybrid angeboten werden kann, soll die Durchführung ausschließlich in Online-Lehre stattfinden, soweit durch die jeweilige Eigenart und Sinnhaftigkeit der Lehre auf den ausschließlichen Präsenzbetrieb verzichtet werden kann. Prüfungen sind der Lehre gleichzusetzen, soweit gewichtige Gründe dem nicht entgegenstehen.
Begründung:
Das Robert-Koch-Institut hat am Donnerstag, dem 11. November 2021 eindringlich vor größeren Veranstaltungen mit geimpften und genesenen Personen in Innenräumen gewarnt. Nach meiner Information hat beispielsweise das Bundessozialgericht in Kassel am Freitagmorgen reagiert und eine ab Montag (15.11.2021) bis Mittwoch (17.11.2021) ausschließlich unter 2G-Bedingungen und einmal jährlich stattfindende Veranstaltung, aus bereits besagten Gründen abgesagt. Das Gericht habe eine Vorbildfunktion und könne sich daher den eindringlichen Empfehlungen des RKI nicht hinwegsetzen. Soweit hier bereits der Präsident eines obersten Gerichtshofs der Auffassung ist, eine solche Veranstaltung in 2G, die einmal im Jahr stattfindet, kurz vorher abzusagen und das RKI eindringlich vor solchen Veranstaltungen warnt, stellt sich die Frage, ob die Gremien der Hochschule Fulda, entgegen der ursprünglich geplanten Neubewertung Anfang Dezember 2021, die Thematik vorziehen möchten, um der Dynamik der aktuellen Lage rechtzeitig Rechnung zu tragen. Die Hochschule hat sich bereits vorbildlich frühzeitig mit der Frage auseinandergesetzt, ob wieder in die Präsenzlehre zurückgekehrt werden kann und im Sinne der Hochschulangehörigen entsprechende Vorkehrungen getroffen und sehr positiv für einen Präsenzunterricht plädiert. Jetzt ist es allerdings erneut erforderlich auf die aktuelle Situation zu reagieren, um auch geimpfte und genesene Personen vor einem Immunisierungsdurchbruch, sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen können, zu schützen. Die Warnung des RKI habe ich als Materialien beigefügt und bitte zum Schutz der Allgemeinheit und jedes einzelnen Menschen die Hybridlehre erstmals einzuführen, um eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Auf diese Weise wird die Freiheit der Personen und der Lehre nicht beschränkt und die Chancengleichheit auf Zugang zur Wissenschaft gewahrt.
Das Problem
Petitionstext:
Die Hochschule Fulda, vertreten durch den Präsidenten, möge veranlassen, dass die Lehre aufgrund der gesteigerten Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) für Geimpfte und Genesene wegen der erhöhten Gefahr von Durchbrüchen der temporären Immunisierung sowie für Getestete und Ungeimpfte aufgrund eindringlicher Warnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Hybrid (Präsenz und Online) angeboten wird, soweit durch ihre jeweilige Eigenart und Sinnhaftigkeit auf eine ausschließliche Präsenzveranstaltung verzichtet werden kann, weil das öffentliche Interesse am allgemeinen Gesundheitsschutz unter Beachtung von Art. 2. Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 3 HV höher wiegt als das öffentliche Interesse an einer ausschließlichen Durchführung in Präsenz aufgrund der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 10, 13 HV, weil die Hochschule Fulda an der Treue zur Verfassung nach der Präambel Sätze 1, 3 GG und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sowie Art. 26 HV gebunden ist und die Chancengleichheit aller Hochschulangehörigen nach Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art. 1 Abs. 1 HV unter Berücksichtigung der Berufswahlfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu wahren ist. Sofern im Einzelfall ein Teil der Lehre nicht in Hybrid angeboten werden kann, soll die Durchführung ausschließlich in Online-Lehre stattfinden, soweit durch die jeweilige Eigenart und Sinnhaftigkeit der Lehre auf den ausschließlichen Präsenzbetrieb verzichtet werden kann. Prüfungen sind der Lehre gleichzusetzen, soweit gewichtige Gründe dem nicht entgegenstehen.
Begründung:
Das Robert-Koch-Institut hat am Donnerstag, dem 11. November 2021 eindringlich vor größeren Veranstaltungen mit geimpften und genesenen Personen in Innenräumen gewarnt. Nach meiner Information hat beispielsweise das Bundessozialgericht in Kassel am Freitagmorgen reagiert und eine ab Montag (15.11.2021) bis Mittwoch (17.11.2021) ausschließlich unter 2G-Bedingungen und einmal jährlich stattfindende Veranstaltung, aus bereits besagten Gründen abgesagt. Das Gericht habe eine Vorbildfunktion und könne sich daher den eindringlichen Empfehlungen des RKI nicht hinwegsetzen. Soweit hier bereits der Präsident eines obersten Gerichtshofs der Auffassung ist, eine solche Veranstaltung in 2G, die einmal im Jahr stattfindet, kurz vorher abzusagen und das RKI eindringlich vor solchen Veranstaltungen warnt, stellt sich die Frage, ob die Gremien der Hochschule Fulda, entgegen der ursprünglich geplanten Neubewertung Anfang Dezember 2021, die Thematik vorziehen möchten, um der Dynamik der aktuellen Lage rechtzeitig Rechnung zu tragen. Die Hochschule hat sich bereits vorbildlich frühzeitig mit der Frage auseinandergesetzt, ob wieder in die Präsenzlehre zurückgekehrt werden kann und im Sinne der Hochschulangehörigen entsprechende Vorkehrungen getroffen und sehr positiv für einen Präsenzunterricht plädiert. Jetzt ist es allerdings erneut erforderlich auf die aktuelle Situation zu reagieren, um auch geimpfte und genesene Personen vor einem Immunisierungsdurchbruch, sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen können, zu schützen. Die Warnung des RKI habe ich als Materialien beigefügt und bitte zum Schutz der Allgemeinheit und jedes einzelnen Menschen die Hybridlehre erstmals einzuführen, um eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Auf diese Weise wird die Freiheit der Personen und der Lehre nicht beschränkt und die Chancengleichheit auf Zugang zur Wissenschaft gewahrt.
Die Entscheidungsträger*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 14. November 2021 erstellt