

Pflegereform darf ambulante Betreuung nicht zerstören!
Das Problem
Häusliche Pflege Stärken statt bewährte Unterstützungsstrukturen abzubauen !
An den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit
Wir fordern, dass die geplante Pflegereform nicht zulasten der Millionen pflegebedürftigen Menschen geht, die zu Hause versorgt werden, und dass die in den vergangenen Jahren entstandenen ambulanten Betreuungs- und Entlastungsstrukturen erhalten bleiben.
Insbesondere fordern wir, dass bewährte Finanzierungsmöglichkeiten wie die Verhinderungspflege, die Umwandlung von bis zu 40 Prozent nicht ausgeschöpfter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie ausreichende und flexibel nutzbare Entlastungsleistungen nicht ersatzlos gestrichen oder so stark gekürzt werden, dass eine bedarfsgerechte Unterstützung nicht mehr möglich ist.
Worum es geht!
Die weit überwiegende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause versorgt. Dieses System funktioniert nur, weil Angehörige, ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tagespflegen, Nachbarschaftshilfen und weitere professionelle und ehrenamtliche Strukturen ineinandergreifen.
Gerade ambulante Betreuungsdienste übernehmen dabei Aufgaben, die weit über eine gelegentliche Freizeitbegleitung hinausgehen.
Wir begleiten Menschen zu Ärzten und Therapeuten, unterstützen bei Einkäufen und der Bewältigung des Alltags, wirken Vereinsamung entgegen, stabilisieren die häusliche Versorgung, entlasten pflegende Angehörige und erkennen oftmals frühzeitig, wenn sich der Zustand eines Menschen verschlechtert.
Diese Leistungen sind keine Luxusleistungen.
Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention.
Sie tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen länger selbst bestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben können und dass Angehörige die häusliche Pflege überhaupt aufrechterhalten können
Die geplanten Kürzungen treffen ausgerechnet die häusliche Versorgung.
Nach den bisher bekannt gewordenen Reformüberlegungen sollen wesentliche bisherige Finanzierungsmöglichkeiten verändert oder gestrichen werden.
Dazu gehören insbesondere:
die bisherige Verhinderungspflege in ihrer bisherigen Form,
die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent nicht verbrauchter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umzuwandeln,
bisherige Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Leistungen,
die flexible Nutzung beziehungsweise Ansparmöglichkeit von Entlastungsleistungen,
Änderungen bei der Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade,
mögliche Einschränkungen der Leistungen in den ersten Monaten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit,
Veränderungen bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen nach § 37 SGB XI.
Gleichzeitig ist für Unterstützungsleistungen teilweise nur noch ein monatliches Budget in einer Größenordnung von 175 Euro vorgesehen.
Bei einem professionellen Betreuungsdienst entspricht dies in der Praxis lediglich ungefähr vier bis viereinhalb Betreuungsstunden im Monat.
Das bedeutet für viele Betroffene: statt regelmäßiger Unterstützung möglicherweise nur noch ein einziger längerer Betreuungstermin im Monat.
Das hat mit einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung nur noch wenig zu tun.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
In unserem Betreuungsdienst werden pflegebedürftige Menschen häufig etwa zwei Stunden pro Woche unterstützt.
Diese Zeit wird beispielsweise benötigt für einen Einkauf, einen Arztbesuch, eine Begleitung zur Therapie, Unterstützung im Haushalt, Spaziergänge, Gespräche oder zur Entlastung eines pflegenden Angehörigen.
Wird diese Unterstützung auf rund vier Stunden im Monat reduziert, müssen Entscheidungen getroffen werden wie:
Arzttermin oder Einkauf?
Therapie oder Begleitung gegen Vereinsamung?
Entlastung des Angehörigen oder Hilfe bei der Bewältigung des Haushalts?
Pflegebedürftigkeit lässt sich jedoch nicht auf einen Termin im Monat reduzieren.
Verhinderungspflege ist keine verzichtbare Zusatzleistung
Die Verhinderungspflege ist für viele Familien ein entscheidender Baustein, damit häusliche Pflege dauerhaft möglich bleibt.
Pflegende Angehörige benötigen Zeiten, in denen sie eigene Termine wahrnehmen, arbeiten, sich erholen oder schlicht einmal einige Stunden Verantwortung abgeben können.
In unserem eigenen Betreuungsdienst nutzen rund 84 Prozent der von uns ausgewerteten Kundinnen und Kunden Verhinderungspflege.
Das zeigt, welche Bedeutung diese Leistung in der tatsächlichen Versorgung hat.
Wer die Verhinderungspflege kürzt oder ihre Nutzung massiv einschränkt, entlastet nicht das Pflegesystem.
Er erhöht den Druck auf pflegende Angehörige.
Und wenn Angehörige die Versorgung irgendwann nicht mehr leisten können, steht am Ende häufig nicht eine Einsparung, sondern eine wesentlich teurere stationäre Versorgung.
Die 40-Prozent-Regelung ermöglicht echte Unterstützung
Auch die Möglichkeit, nicht benötigte Pflegesachleistungen anteilig in Leistungen anerkannter Betreuungs- und Unterstützungsangebote umzuwandeln, hat sich in der Praxis bewährt.
Nicht jeder pflegebedürftige Mensch benötigt klassische körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst in dem Umfang, den das Sachleistungsbudget ermöglicht.
Viele Menschen benötigen stattdessen Unterstützung im Alltag.
Bei unseren Kundinnen und Kunden wird diese Möglichkeit in sehr hohem Umfang genutzt.
Sie ermöglicht eine individuellere Versorgung und verhindert, dass vorhandene Pflegebudgets ungenutzt bleiben, während gleichzeitig an anderer Stelle dringend Hilfe benötigt wird.
Diese Flexibilität abzuschaffen, widerspricht dem Gedanken einer bedarfsgerechten Pflege.
Prävention spart langfristig Geld
Ambulante Betreuung ist auch volkswirtschaftlich relevant.
Wenn Menschen regelmäßig Unterstützung erhalten, können Probleme frühzeitig erkannt werden.
Wohnungen verwahrlosen weniger.
Arzt- und Therapietermine werden wahrgenommen.
Ernährung und Versorgung können stabilisiert werden.
Soziale Isolation wird reduziert.
Pflegende Angehörige werden entlastet.
All dies kann dazu beitragen, eine Verschlechterung der Versorgungssituation und damit eine frühzeitige Aufnahme in eine stationäre Einrichtung zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern.
Wer an diesen Leistungen spart, spart möglicherweise kurzfristig bei der Pflegeversicherung.
Die Folgekosten entstehen jedoch an anderer Stelle – bei Krankenversicherungen, Kommunen, Sozialhilfeträgern und letztlich bei der gesamten Gesellschaft.
Zehn Jahre aufgebaute Strukturen stehen auf dem Spiel
Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Pflegereform 2017 sind bundesweit zahlreiche professionelle Betreuungsangebote und Angebote zur Unterstützung im Alltag entstanden.
Diese Strukturen wurden politisch ausdrücklich gewollt.
Unternehmen wurden gegründet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden eingestellt und qualifiziert.
Fahrzeuge, Büros und Organisationsstrukturen wurden finanziert.
Versorgungsnetzwerke wurden aufgebaut.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben sich auf diese Angebote verlassen.
Allein in Nordrhein-Westfalen existieren mehrere Tausend entsprechende Anbieter und Betreuungsangebote. Nach Angaben aus der Praxis steht eine Größenordnung von rund 5.200 Diensten beziehungsweise Angeboten im Raum, die von grundlegenden Veränderungen der Finanzierung betroffen sein könnten.
Eine Reform, die diesen Diensten wesentliche Teile ihrer Finanzierungsgrundlage entzieht, gefährdet nicht nur einzelne Unternehmen.
Sie gefährdet eine Versorgungsstruktur, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde.
Einmal verlorenes Personal und einmal geschlossene Dienste lassen sich nicht innerhalb weniger Monate wieder aufbauen.
Auch Arbeitsplätze sind betroffen
Ambulante Betreuungsdienste beschäftigen viele Menschen, darunter Teilzeitkräfte, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bewusst für die Arbeit mit älteren und pflegebedürftigen Menschen entschieden haben.
Hinter jedem Dienst stehen Arbeitsplätze, laufende Verträge, Fahrzeuge, Büros, Versicherungen, Verwaltung und Qualitätssicherung.
Wenn pro Kundin oder Kunde zukünftig nur noch wenige Betreuungsstunden im Monat finanzierbar sind, lassen sich diese professionellen Strukturen wirtschaftlich kaum aufrechterhalten.
Eine Reform darf daher nicht so gestaltet werden, dass politisch geschaffene Versorgungsstrukturen praktisch über Nacht ihre Existenzgrundlage verlieren.
Beratung ersetzt keine praktische Hilfe
Auch der mögliche Abbau oder die Veränderung der bisherigen Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI ist kritisch zu betrachten.
Beratung ist wichtig.
Aber Beratung kann keine praktische Unterstützung ersetzen.
Einem pflegebedürftigen Menschen hilft es wenig, wenn ihm erklärt wird, was getan werden müsste, aber anschließend niemand vorhanden ist, der ihn zum Arzt begleitet, mit ihm einkauft oder den pflegenden Angehörigen für einige Stunden entlastet.
Pflege braucht beides:
fachliche Beratung und konkrete Unterstützung im Alltag.
Pflegebedürftige Menschen dürfen nicht zu Verlierern einer Finanzreform werden!!!
Es ist unbestritten, dass die Pflegeversicherung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht.
Doch eine Reform darf nicht allein danach beurteilt werden, wie viele Milliarden Euro kurzfristig eingespart werden können.
Entscheidend muss sein, welche Folgen diese Einsparungen für die Menschen haben.
Wer Leistungen der häuslichen Pflege kürzt, muss beantworten, wer die bisher erbrachte Arbeit zukünftig übernehmen soll.
Pflegende Angehörige sind bereits heute vielfach an ihrer Belastungsgrenze.
Professionelle Pflegekräfte fehlen.
Stationäre Pflegeplätze fehlen vielerorts ebenfalls.
Gleichzeitig sollen gerade diejenigen Strukturen geschwächt werden, die dafür sorgen, dass Menschen länger zu Hause bleiben können.
Das ist weder sozialpolitisch noch wirtschaftlich nachvollziehbar.
Unsere Forderungen
Wir fordern daher:
Erhalt einer ausreichend finanzierten Verhinderungspflege, damit pflegende Angehörige weiterhin verlässlich entlastet werden können.
Erhalt der 40-Prozent-Umwandlungsmöglichkeit von Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder die Schaffung einer mindestens gleichwertigen flexiblen Finanzierung.
Ein ausreichend hohes monatliches Budget für Betreuung und Entlastung, das sich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf orientiert und nicht faktisch auf wenige Stunden im Monat begrenzt ist.
Erhalt flexibler Nutzungsmöglichkeiten und sinnvoller Ansparmöglichkeiten, damit auch größere notwendige Unterstützungsbedarfe finanziert werden können.
Keine Benachteiligung von Menschen unmittelbar nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. Gerade in dieser Phase besteht häufig besonders großer Unterstützungs- und Organisationsbedarf.
Keine Verschärfung der Pflegebegutachtung ausschließlich mit dem Ziel, weniger Menschen einen leistungsberechtigenden Pflegegrad zuzuerkennen.
Erhalt einer regelmäßigen persönlichen Beratung und Qualitätskontrolle in der häuslichen Pflege.
Einbeziehung der ambulanten Betreuungsdienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag in das weitere Gesetzgebungsverfahren. Über die Zukunft dieser Versorgungsform darf nicht entschieden werden, ohne diejenigen anzuhören, die diese Leistungen täglich erbringen.
Eine belastbare Folgenabschätzung vor Inkrafttreten der Reform: Wie viele pflegebedürftige Menschen verlieren Leistungen? Wie viele ambulante Betreuungsangebote sind wirtschaftlich gefährdet? Wie viele Arbeitsplätze sind betroffen? Und welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch möglicherweise in der stationären Pflege und bei den Kommunen?
Eine Pflegereform, die Prävention und häusliche Versorgung stärkt statt sie abzubauen.
Pflege ist mehr als Körperpflege
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Das Problem
Häusliche Pflege Stärken statt bewährte Unterstützungsstrukturen abzubauen !
An den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit
Wir fordern, dass die geplante Pflegereform nicht zulasten der Millionen pflegebedürftigen Menschen geht, die zu Hause versorgt werden, und dass die in den vergangenen Jahren entstandenen ambulanten Betreuungs- und Entlastungsstrukturen erhalten bleiben.
Insbesondere fordern wir, dass bewährte Finanzierungsmöglichkeiten wie die Verhinderungspflege, die Umwandlung von bis zu 40 Prozent nicht ausgeschöpfter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie ausreichende und flexibel nutzbare Entlastungsleistungen nicht ersatzlos gestrichen oder so stark gekürzt werden, dass eine bedarfsgerechte Unterstützung nicht mehr möglich ist.
Worum es geht!
Die weit überwiegende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause versorgt. Dieses System funktioniert nur, weil Angehörige, ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tagespflegen, Nachbarschaftshilfen und weitere professionelle und ehrenamtliche Strukturen ineinandergreifen.
Gerade ambulante Betreuungsdienste übernehmen dabei Aufgaben, die weit über eine gelegentliche Freizeitbegleitung hinausgehen.
Wir begleiten Menschen zu Ärzten und Therapeuten, unterstützen bei Einkäufen und der Bewältigung des Alltags, wirken Vereinsamung entgegen, stabilisieren die häusliche Versorgung, entlasten pflegende Angehörige und erkennen oftmals frühzeitig, wenn sich der Zustand eines Menschen verschlechtert.
Diese Leistungen sind keine Luxusleistungen.
Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention.
Sie tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen länger selbst bestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben können und dass Angehörige die häusliche Pflege überhaupt aufrechterhalten können
Die geplanten Kürzungen treffen ausgerechnet die häusliche Versorgung.
Nach den bisher bekannt gewordenen Reformüberlegungen sollen wesentliche bisherige Finanzierungsmöglichkeiten verändert oder gestrichen werden.
Dazu gehören insbesondere:
die bisherige Verhinderungspflege in ihrer bisherigen Form,
die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent nicht verbrauchter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umzuwandeln,
bisherige Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Leistungen,
die flexible Nutzung beziehungsweise Ansparmöglichkeit von Entlastungsleistungen,
Änderungen bei der Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade,
mögliche Einschränkungen der Leistungen in den ersten Monaten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit,
Veränderungen bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen nach § 37 SGB XI.
Gleichzeitig ist für Unterstützungsleistungen teilweise nur noch ein monatliches Budget in einer Größenordnung von 175 Euro vorgesehen.
Bei einem professionellen Betreuungsdienst entspricht dies in der Praxis lediglich ungefähr vier bis viereinhalb Betreuungsstunden im Monat.
Das bedeutet für viele Betroffene: statt regelmäßiger Unterstützung möglicherweise nur noch ein einziger längerer Betreuungstermin im Monat.
Das hat mit einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung nur noch wenig zu tun.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
In unserem Betreuungsdienst werden pflegebedürftige Menschen häufig etwa zwei Stunden pro Woche unterstützt.
Diese Zeit wird beispielsweise benötigt für einen Einkauf, einen Arztbesuch, eine Begleitung zur Therapie, Unterstützung im Haushalt, Spaziergänge, Gespräche oder zur Entlastung eines pflegenden Angehörigen.
Wird diese Unterstützung auf rund vier Stunden im Monat reduziert, müssen Entscheidungen getroffen werden wie:
Arzttermin oder Einkauf?
Therapie oder Begleitung gegen Vereinsamung?
Entlastung des Angehörigen oder Hilfe bei der Bewältigung des Haushalts?
Pflegebedürftigkeit lässt sich jedoch nicht auf einen Termin im Monat reduzieren.
Verhinderungspflege ist keine verzichtbare Zusatzleistung
Die Verhinderungspflege ist für viele Familien ein entscheidender Baustein, damit häusliche Pflege dauerhaft möglich bleibt.
Pflegende Angehörige benötigen Zeiten, in denen sie eigene Termine wahrnehmen, arbeiten, sich erholen oder schlicht einmal einige Stunden Verantwortung abgeben können.
In unserem eigenen Betreuungsdienst nutzen rund 84 Prozent der von uns ausgewerteten Kundinnen und Kunden Verhinderungspflege.
Das zeigt, welche Bedeutung diese Leistung in der tatsächlichen Versorgung hat.
Wer die Verhinderungspflege kürzt oder ihre Nutzung massiv einschränkt, entlastet nicht das Pflegesystem.
Er erhöht den Druck auf pflegende Angehörige.
Und wenn Angehörige die Versorgung irgendwann nicht mehr leisten können, steht am Ende häufig nicht eine Einsparung, sondern eine wesentlich teurere stationäre Versorgung.
Die 40-Prozent-Regelung ermöglicht echte Unterstützung
Auch die Möglichkeit, nicht benötigte Pflegesachleistungen anteilig in Leistungen anerkannter Betreuungs- und Unterstützungsangebote umzuwandeln, hat sich in der Praxis bewährt.
Nicht jeder pflegebedürftige Mensch benötigt klassische körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst in dem Umfang, den das Sachleistungsbudget ermöglicht.
Viele Menschen benötigen stattdessen Unterstützung im Alltag.
Bei unseren Kundinnen und Kunden wird diese Möglichkeit in sehr hohem Umfang genutzt.
Sie ermöglicht eine individuellere Versorgung und verhindert, dass vorhandene Pflegebudgets ungenutzt bleiben, während gleichzeitig an anderer Stelle dringend Hilfe benötigt wird.
Diese Flexibilität abzuschaffen, widerspricht dem Gedanken einer bedarfsgerechten Pflege.
Prävention spart langfristig Geld
Ambulante Betreuung ist auch volkswirtschaftlich relevant.
Wenn Menschen regelmäßig Unterstützung erhalten, können Probleme frühzeitig erkannt werden.
Wohnungen verwahrlosen weniger.
Arzt- und Therapietermine werden wahrgenommen.
Ernährung und Versorgung können stabilisiert werden.
Soziale Isolation wird reduziert.
Pflegende Angehörige werden entlastet.
All dies kann dazu beitragen, eine Verschlechterung der Versorgungssituation und damit eine frühzeitige Aufnahme in eine stationäre Einrichtung zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern.
Wer an diesen Leistungen spart, spart möglicherweise kurzfristig bei der Pflegeversicherung.
Die Folgekosten entstehen jedoch an anderer Stelle – bei Krankenversicherungen, Kommunen, Sozialhilfeträgern und letztlich bei der gesamten Gesellschaft.
Zehn Jahre aufgebaute Strukturen stehen auf dem Spiel
Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Pflegereform 2017 sind bundesweit zahlreiche professionelle Betreuungsangebote und Angebote zur Unterstützung im Alltag entstanden.
Diese Strukturen wurden politisch ausdrücklich gewollt.
Unternehmen wurden gegründet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden eingestellt und qualifiziert.
Fahrzeuge, Büros und Organisationsstrukturen wurden finanziert.
Versorgungsnetzwerke wurden aufgebaut.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben sich auf diese Angebote verlassen.
Allein in Nordrhein-Westfalen existieren mehrere Tausend entsprechende Anbieter und Betreuungsangebote. Nach Angaben aus der Praxis steht eine Größenordnung von rund 5.200 Diensten beziehungsweise Angeboten im Raum, die von grundlegenden Veränderungen der Finanzierung betroffen sein könnten.
Eine Reform, die diesen Diensten wesentliche Teile ihrer Finanzierungsgrundlage entzieht, gefährdet nicht nur einzelne Unternehmen.
Sie gefährdet eine Versorgungsstruktur, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde.
Einmal verlorenes Personal und einmal geschlossene Dienste lassen sich nicht innerhalb weniger Monate wieder aufbauen.
Auch Arbeitsplätze sind betroffen
Ambulante Betreuungsdienste beschäftigen viele Menschen, darunter Teilzeitkräfte, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bewusst für die Arbeit mit älteren und pflegebedürftigen Menschen entschieden haben.
Hinter jedem Dienst stehen Arbeitsplätze, laufende Verträge, Fahrzeuge, Büros, Versicherungen, Verwaltung und Qualitätssicherung.
Wenn pro Kundin oder Kunde zukünftig nur noch wenige Betreuungsstunden im Monat finanzierbar sind, lassen sich diese professionellen Strukturen wirtschaftlich kaum aufrechterhalten.
Eine Reform darf daher nicht so gestaltet werden, dass politisch geschaffene Versorgungsstrukturen praktisch über Nacht ihre Existenzgrundlage verlieren.
Beratung ersetzt keine praktische Hilfe
Auch der mögliche Abbau oder die Veränderung der bisherigen Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI ist kritisch zu betrachten.
Beratung ist wichtig.
Aber Beratung kann keine praktische Unterstützung ersetzen.
Einem pflegebedürftigen Menschen hilft es wenig, wenn ihm erklärt wird, was getan werden müsste, aber anschließend niemand vorhanden ist, der ihn zum Arzt begleitet, mit ihm einkauft oder den pflegenden Angehörigen für einige Stunden entlastet.
Pflege braucht beides:
fachliche Beratung und konkrete Unterstützung im Alltag.
Pflegebedürftige Menschen dürfen nicht zu Verlierern einer Finanzreform werden!!!
Es ist unbestritten, dass die Pflegeversicherung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht.
Doch eine Reform darf nicht allein danach beurteilt werden, wie viele Milliarden Euro kurzfristig eingespart werden können.
Entscheidend muss sein, welche Folgen diese Einsparungen für die Menschen haben.
Wer Leistungen der häuslichen Pflege kürzt, muss beantworten, wer die bisher erbrachte Arbeit zukünftig übernehmen soll.
Pflegende Angehörige sind bereits heute vielfach an ihrer Belastungsgrenze.
Professionelle Pflegekräfte fehlen.
Stationäre Pflegeplätze fehlen vielerorts ebenfalls.
Gleichzeitig sollen gerade diejenigen Strukturen geschwächt werden, die dafür sorgen, dass Menschen länger zu Hause bleiben können.
Das ist weder sozialpolitisch noch wirtschaftlich nachvollziehbar.
Unsere Forderungen
Wir fordern daher:
Erhalt einer ausreichend finanzierten Verhinderungspflege, damit pflegende Angehörige weiterhin verlässlich entlastet werden können.
Erhalt der 40-Prozent-Umwandlungsmöglichkeit von Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder die Schaffung einer mindestens gleichwertigen flexiblen Finanzierung.
Ein ausreichend hohes monatliches Budget für Betreuung und Entlastung, das sich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf orientiert und nicht faktisch auf wenige Stunden im Monat begrenzt ist.
Erhalt flexibler Nutzungsmöglichkeiten und sinnvoller Ansparmöglichkeiten, damit auch größere notwendige Unterstützungsbedarfe finanziert werden können.
Keine Benachteiligung von Menschen unmittelbar nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. Gerade in dieser Phase besteht häufig besonders großer Unterstützungs- und Organisationsbedarf.
Keine Verschärfung der Pflegebegutachtung ausschließlich mit dem Ziel, weniger Menschen einen leistungsberechtigenden Pflegegrad zuzuerkennen.
Erhalt einer regelmäßigen persönlichen Beratung und Qualitätskontrolle in der häuslichen Pflege.
Einbeziehung der ambulanten Betreuungsdienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag in das weitere Gesetzgebungsverfahren. Über die Zukunft dieser Versorgungsform darf nicht entschieden werden, ohne diejenigen anzuhören, die diese Leistungen täglich erbringen.
Eine belastbare Folgenabschätzung vor Inkrafttreten der Reform: Wie viele pflegebedürftige Menschen verlieren Leistungen? Wie viele ambulante Betreuungsangebote sind wirtschaftlich gefährdet? Wie viele Arbeitsplätze sind betroffen? Und welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch möglicherweise in der stationären Pflege und bei den Kommunen?
Eine Pflegereform, die Prävention und häusliche Versorgung stärkt statt sie abzubauen.
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Petition am 17. August 2026 erstellt