Petition gegen das Vorranggebiet Windkraft W-11 im Wald am Hetzeberg

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Das Problem

Petition gegen das Vorranggebiet Windkraft W-11 am Hetzeberg

Gem. 2. Entwurf zur Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen …

Stand 25.03.2026 (Beschluss-Nr. 05/445/2026)

 

Diese Petition richtet sich gegen die Errichtung eines Windparks W11 im zusammenhängenden Waldgebiet am Hetzeberg. 

 


Begründung:

Verstoß gegen § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

Bei allen Windenergievorhaben sind die Vorgaben des Artenschutzrechts zu beachten. Relevant ist insbesondere § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dieser verbietet, Tiere der besonders geschützten Arten zu töten, zu verletzen oder zu stören sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Die Rodung von Wald und die Aufstellung von Windrädern verstößt somit gegen § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Die Aufstellung von Windrädern im Wald verursacht die Tötung von Tierarten und die Vernichtung deren Lebensräume.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat im Entwurf des Regionalplans ein ca. 200 Hektar großes Vorranggebiet für Windenergie namens „W-11 Hetzeberg“ ausgewiesen. 

Die als  Wind-Vorranggebiet  ausgewählte Fläche befindet sich in einem zusammenhängenden Waldgebiet, welches durch wechselnde Topographie und durch vielfältige und unterschiedliche Waldstrukturen gekennzeichnet ist.

Die Göße des ausgewählten Vorranggebietes beträgt ca. 200 Hektar, d.h. ca. 2.000.000,00 m², d.h. ca. 2000 m x 1000 m.

Das Waldgebiet wird im Nordwesten durch die B84, im Nordosten durch die Ortschaft Lindigshof, im Osten durch die Ortschaften Ettenhausen an der Suhl, Hetzeberg, Hüttenhof, Röhrigshof und Oberrohn, im Süden durch die Ortschaft Unterrohn, im Südwesten durch die Ortschaft Tiefenort und im Westen durch die Ortschaft Weissendiez markiert.

Im beschriebenen Waldgebiet existieren Wald und Forstwege und keine befestigten Verkehrswege.    

Der Wald- und Artenschutz spielt die zentrale Rolle in dieser Petition.

Der Hetzeberg liegt im naturnahen Wartburgkreis nahe dem Biosphärenreservat Rhön und dem Thüringer Wald.

Es greift das strenge Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG).

Beispielgebend werden nachfolgende Tierarten und Waldstrukturen betrachtet und hiermit vorgetragen:

1. Spezifische Tierarten am Hetzeberg

Der Rotmilan

Thüringen ist ein Kernland für den Rotmilan. Der Rotmilan ist im Wald am Hetzeberg heimisch. Er steht hier auch als Beispiel für weitere Greifvögel. Beim Jagen über den  offenen angrenzenden Feldern und im Waldgebiet  wäre der Rotmilan stark kollisionsgefährdet mit Rotorblättern. Es ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Rotmilans durch die unterschiedlichsten Auswirkungen der Windräder stark beeinflußt wird. Das Verlassen des Waldgebietes und damit die langfristige Vervielfältigung ist in Frage  gestellt.

Der Schwarzstorch & Wespenbussard

Beide  Arten sind heimisch im Wald am Hetzeberg. Sie nutzen die Laubwaldstrukturen  für die Brut. 

Windräder im Wald stellen eine konkrete Bedrohung dar. 

 

Fledermäuse (z. B. Abendsegler, Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus)

Die Fledermäuse sind heimisch im Wald am Hetzeberg.

Fledermäuse nutzen die Waldkanten als Leitlinien für die Jagd. 

Windräder stellen eine ernstzunehmende Gefahr für Fledermäuse dar. Schätzungen zufolge verunglücken in Deutschland jährlich bis zu 250.000 Tiere. Besonders im freien Luftraum jagende Arten kollidieren mit den Rotorblättern oder erleiden tödliche innere Verletzungen (Barotrauma) durch den plötzlichen Druckabfall hinter den Blättern. Studien zeigen, dass Fledermäuse die unmittelbare Umgebung von Windrädern (oft in einem Radius von mehreren hundert Metern) meiden, wodurch ihnen wichtiger Lebensraum entzogen wird.

2. Wald- und Baumstrukturen am Hetzeberg

Alte Laubwaldbestände (Eichen und Buchen): 

Der Wald am Hetzeberg weist in seinen sensiblen Zonen einen sehr hohen Laubwaldanteil  auf. Der Wald ist u.a. geprägt durch alte, strukturreiche Laubmischwälder mit Höhlenbäumen (Biotopbäume). Diese Bäume dienen als gesetzlich geschützte Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse und Spechte.

Schutzwald an Steilhängen

Einige Waldabschnitte aufgrund der Topografie haben Schutzwaldcharakter (z. B. als Erosionsschutz an Hängen). Diese  Abschnitte dürfen für die schweren Fundamente und Zuwegungen der Windkraftanlagen nicht gerodet werden.

Kalamitätsflächen / Geschädigte Flächen

Teile des Hetzeberg waren reine Nadelholzbestände. Diese wurden u.a. durch den Borkenkäfer, Dürre und Stürme zerstört oder stark beschädigt. Diese Waldabschnitte befinden sich aktuell in der Regenerierung zu stabilen Mischwäldern. Diese Regenerierungsphase  benötigt einen langfristigen sicheren Schutz. Der Eingriff durch Windkraftanlagen hätte massive negative kurzfristige und langfristige Auswirkungen auf den geschädigten Wald.

 

3. Folgen und Ausblick

Nachweislich kann gesagt werden, dass die Aufstellung von Windrädern und das Betreiben von Windrädern in Waldgebieten die vorhandenen Arten schädigen, vertreiben und deren Vervielfältigung verhindern.

Windkraftanlagen mit den sichtbaren und unsichtbaren Bauteilen und seinen notwendigen logistischen Anlagen bedeuten einen enormen Eingriff in den bestehenden Wald bei der Errichtung und in der Betreibung.

Groß angelegte Rodungsmaßnahmen für Wegebau, Baustelleneinrichtung, Fundamente und Platzbeschaffung für die riesigen Windkraftanlagen sind nötig.

Aktuell ist davon auszugehen, dass bei für die Aufstellung von 5 ca. 240 m hohen Windkraftanlagen ( Annahme) eine Fläche von 7 Hektar Wald gerodet werden müssen. Das entspricht ca. 9 Fußballfeldern. Wertvolle CO2 Speicher werden zerstört.

Die durch grosse Fundamente versiegelten Teilflächen der Wälder beeinflussen negativ die Grundwasserstände und damit das lebenswichtige Trinkwasserreservoir. 

Die tatsächliche Auswirkung auf die Fauna und Flora , d.h. auf die komplexe Tierwelt in Form von Mikroorganismen, Insekten, Säugetieren, Vögel und Fledermäusen sowie auf die Pflanzenwelt sind noch lange nicht abschließend erforscht. Jedoch wird unterstellt, dass die Gesamtbilanz unter Einbeziehung aller Faktoren, soweit diese bekannt sind, negativ sein muss.

4. Fazit

Der Wald ist das zu Hause für  alle heimischen Säugetiere, Vögel, Kriechtiere, Lurche und Insekten und Pflanzenarten.
Alle genannten Arten fallen unter das Artenschutzgesetz.
Der Wald  produziert Sauerstoff zum Atmen, schützt den Boden, filtert und speichert Trinkwasser.
Bäume bremsen den Klimawandel und reinigen die Luft.
Der Wald schenkt uns Luft zum Atmen, schützt Böden und Wasser. 
Er kühlt unsere Erde und ist Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. 
Die Aufstellung von Windkraftanlagen in Wäldern ist ein Widerspruch in sich.

Keine Windkraft im Wald am Hetzeberg !

 

5. Erklärung der Verfasser 

Das ist keine Petition gegen klimaneutrale Energieerzeugung. Es ist eine Petition und ein Aufruf an die Vernunft. 

Deutschland benötigt eine breite Aufstellung zur Energieerzeugung, die sich nicht ausschließlich auf Windenergie und Sonnenenergie beschränkt, sondern aus einem  vernunftbegabten Zusammenspiel aus alternativer Energieerzeugung und der Generierung von Energien durch vorhandene nicht genutzte Energieressourcen.

Diese Petition ist nicht politisch motiviert. Die Verfasser sind weder einer Partei noch einer Interessensgruppe unterlegen. Die  Verfasser solidarisieren sich ausdrücklich mit den engagierten Umweltorganisationen und Befürwortern von stabilen und breit aufgestellten Energiekonzepten.

 

 

6. Bilder aus dem geplanten Windvorranggebiet W11

Aktuelle Bilder aus dem geplanten Windvorranggebiet 

 

Aufnahmen vom 31.05.2026:

https://www.dropbox.com/scl/fo/tw3oylcl3rrkev2981c2u/AIL0Itb0wuOjJz5deEWuT5w?rlkey=ia3p78qzzbdz75y27o3vkdpf3&dl=0

 

Aufnahmen vom 14.06.2026:

https://www.dropbox.com/scl/fo/l84s59aintt56ik4syd56/AGQWtntbkk8c9HFbf_vBcnc?rlkey=7qvfshq3njb6kn4667tuiqelm&dl=0

 

 

Die Verfasser:

Stefanie Walther

Carolin Müller

Jens Sauerbier / Bauingenieur

 

Erstellt am 15.06.2026

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