Petition gegen das geplante neue Gesetz zur Grundsicherung


Petition gegen das geplante neue Gesetz zur Grundsicherung
Das Problem
mit großer Sorge wenden wir uns gegen das neu geplante Grundsicherungsgesetz, das vorsieht, dass psychisch erkrankte Menschen künftig persönlich beim Jobcenter vorsprechen müssen, um ihre Erkrankung zu „überprüfen“. Diese Regelung stellt eine erhebliche Belastung für die ohnehin vulnerabelste Gruppe unter den Leistungsbeziehenden dar.
1. Unverhältnismäßige Belastung und Gefährdung der Gesundheit
Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen – darunter Angststörungen, schwere Depressionen, Traumafolgestörungen und weitere – sind nicht in der Lage, verpflichtende persönliche Termine wahrzunehmen. Solche Situationen können bestehende Symptome massiv verstärken und im schlimmsten Fall zu krisenhaften Zuspitzungen führen.
Statt Schutz und Unterstützung erfahren Betroffene durch diese Neuregelung zusätzlichen Druck, Misstrauen und bürokratische Hürden.
2. Fehlende fachliche Qualifikation im Jobcenter
Das Jobcenter-Personal ist in der Regel nicht medizinisch, psychologisch oder psychiatrisch ausgebildet. Eine Einschätzung darüber, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, gehört nicht in die Hände von Verwaltungsangestellten, sondern in die Verantwortung fachkundiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Die geplante Regelung überträgt Jobcentern Aufgaben, für die sie nicht qualifiziert sind – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Betroffene.
3. Gefährliche Stigmatisierung und Vertrauensverlust
Die persönliche Vorsprache als Prüfmechanismus setzt psychisch erkrankte Menschen unter Generalverdacht. Dies trägt zur Stigmatisierung psychischer Erkrankungen bei und vermittelt den Eindruck, Betroffene seien weniger glaubwürdig oder müssten sich in besonderem Maße rechtfertigen.
Ein solches Vorgehen widerspricht dem Ziel einer menschenwürdigen und respektvollen Sozialpolitik.
4. Realitätsferne Ausgestaltung
Viele Erkrankte sind in laufender Therapie oder psychiatrischer Behandlung und legen dem Jobcenter ohnehin fachärztliche Atteste vor. Die zusätzliche persönliche Vorsprache schafft damit keinen Mehrwert, sondern erzeugt lediglich Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten – ohne irgendeine fachliche oder soziale Notwendigkeit.
Wir fordern daher:
1. Streichung der verpflichtenden persönlichen Vorsprache psychisch erkrankter Menschen im Rahmen des geplanten Grundsicherungsgesetzes.
2. Respekt vor ärztlichen und therapeutischen Diagnosen, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.
3. Eine Gesetzgebung, die psychisch erkrankte Menschen schützt, statt sie weiter zu belasten.
4. Die Einbindung von Fachverbänden, Betroffenenorganisationen und medizinischem Personal in die Ausarbeitung zukünftiger Regelungen.
Psychisch erkrankte Menschen benötigen Verständnis, Schutz und verlässliche Strukturen – keine zusätzlichen Belastungen, die ihre gesundheitliche Lage verschlimmern. Dieses Gesetz in der geplanten Form ist unverantwortlich und widerspricht dem Grundsatz der Menschenwürde sowie dem Anspruch eines sozial gerechten Staates.
Wir bitten Sie eindringlich, die geplante Regelung zu überarbeiten und die Rechte und Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen zu achten.

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Das Problem
mit großer Sorge wenden wir uns gegen das neu geplante Grundsicherungsgesetz, das vorsieht, dass psychisch erkrankte Menschen künftig persönlich beim Jobcenter vorsprechen müssen, um ihre Erkrankung zu „überprüfen“. Diese Regelung stellt eine erhebliche Belastung für die ohnehin vulnerabelste Gruppe unter den Leistungsbeziehenden dar.
1. Unverhältnismäßige Belastung und Gefährdung der Gesundheit
Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen – darunter Angststörungen, schwere Depressionen, Traumafolgestörungen und weitere – sind nicht in der Lage, verpflichtende persönliche Termine wahrzunehmen. Solche Situationen können bestehende Symptome massiv verstärken und im schlimmsten Fall zu krisenhaften Zuspitzungen führen.
Statt Schutz und Unterstützung erfahren Betroffene durch diese Neuregelung zusätzlichen Druck, Misstrauen und bürokratische Hürden.
2. Fehlende fachliche Qualifikation im Jobcenter
Das Jobcenter-Personal ist in der Regel nicht medizinisch, psychologisch oder psychiatrisch ausgebildet. Eine Einschätzung darüber, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, gehört nicht in die Hände von Verwaltungsangestellten, sondern in die Verantwortung fachkundiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Die geplante Regelung überträgt Jobcentern Aufgaben, für die sie nicht qualifiziert sind – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Betroffene.
3. Gefährliche Stigmatisierung und Vertrauensverlust
Die persönliche Vorsprache als Prüfmechanismus setzt psychisch erkrankte Menschen unter Generalverdacht. Dies trägt zur Stigmatisierung psychischer Erkrankungen bei und vermittelt den Eindruck, Betroffene seien weniger glaubwürdig oder müssten sich in besonderem Maße rechtfertigen.
Ein solches Vorgehen widerspricht dem Ziel einer menschenwürdigen und respektvollen Sozialpolitik.
4. Realitätsferne Ausgestaltung
Viele Erkrankte sind in laufender Therapie oder psychiatrischer Behandlung und legen dem Jobcenter ohnehin fachärztliche Atteste vor. Die zusätzliche persönliche Vorsprache schafft damit keinen Mehrwert, sondern erzeugt lediglich Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten – ohne irgendeine fachliche oder soziale Notwendigkeit.
Wir fordern daher:
1. Streichung der verpflichtenden persönlichen Vorsprache psychisch erkrankter Menschen im Rahmen des geplanten Grundsicherungsgesetzes.
2. Respekt vor ärztlichen und therapeutischen Diagnosen, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.
3. Eine Gesetzgebung, die psychisch erkrankte Menschen schützt, statt sie weiter zu belasten.
4. Die Einbindung von Fachverbänden, Betroffenenorganisationen und medizinischem Personal in die Ausarbeitung zukünftiger Regelungen.
Psychisch erkrankte Menschen benötigen Verständnis, Schutz und verlässliche Strukturen – keine zusätzlichen Belastungen, die ihre gesundheitliche Lage verschlimmern. Dieses Gesetz in der geplanten Form ist unverantwortlich und widerspricht dem Grundsatz der Menschenwürde sowie dem Anspruch eines sozial gerechten Staates.
Wir bitten Sie eindringlich, die geplante Regelung zu überarbeiten und die Rechte und Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen zu achten.

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Petition am 14. November 2025 erstellt