Petition für die zumutbare Unterbringung von Asyl- & Schutzsuchenden nicht auf Parkplätzen

Das Problem

Keine Unterbringung von Geflüchteten auf dem barrierefreien Loki Schmidt Parkplatz in Klein Flottbek! Miteinander für eine zumutbare Unterbringung und erfolgreiche Integration von Flüchtlingen!

Wir, die Unterzeichnenden dieser Petition, sind der Überzeugung, dass der barrierefreie Loki Schmidt-Parkplatz für eine Flüchtlingsunterkunft ungeeignet ist. Vielmehrgibt es in unmittelbarer Nachbarschaft in Flottbek & Osdorf geeignete Flächen. 

Denn der Standort am Botanischen Garten erfüllt mit Ausnahme der verkehrlichen Anbindung keine dieser folgenden Kriterien:

·                 keine Flächengröße, die Gemeinschaftsflächen sowie Kinderspielflächen im Außenbereich ermöglichen,

·                 keine fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungsangeboten wie Discountern, (LIDL: 2,0 km entfernt, Penny: 1,8 km),

·                 keine bestehenden Sozialstrukturen, wie z.B. eine Kirchengemeinde im direkten Umfeld, um ehrenamtliche Unterstützung nach Inbetriebnahme zu ermöglichen,

·                 keine fußläufige Nähe eines Jugendzentrums,

·                 keine ausbaufähigen Kapazitäten in umliegenden Schulen zur Beschulung der dort lebenden Kinder und Jugendlichen.

Siehe dazu auch die Vorgaben des Bundesjustizministeriums[1] sowie die „Empfehlungen an Länder, Kommunen und den Bund“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wonach

·                 Aufnahme- oder Gemeinschaftsunterkünfte nicht an Orten ohne vorhandene Infrastruktur einzurichten sind, aaO S. 12, (Empfehlung Nr. 1).

Die Bezirksversammlung Altona sollte deshalb eine alternative Fläche vorschlagen, die aufgrund ihrer Lage und Größe die oben erwähnten Kriterien für eine gute Unterbringung und Integration der Menschen aufweist. Ein Beispiel besteht mit dem großen Grundstück Osdorfer Landstr. 380. 

Darüber hinaus erfordert die Planung von Flüchtlingsunterkünften neben o.g. wesentlichen Lebensumständen und Wahrung der Privatsphäre inkl. Freiflächen mit Kinderspielplätzen, also „Begegnungsfläche“ als Teil der Unterkunft sowie unmittelbarer Infrastruktureinbindung auch Parkplätze vorzuhalten (insbesondere für sog. überresidente Flüchtlinge, die teilweise auch einer Beschäftigung nachgehen und z.B. als Kurierfahrer tätig sind, dadurch werden Dienstfahrzeuge vor Einrichtungen geparkt über Nacht in der Praxis) sowie die Beachtung verkehrsrechtlicher Umstände. 

Bislang wird seitens der Stadt fehlerhaft „geplant“, ohne Verkehrsumstände zu beachten:

Der Parkplatz liegt ohne besagte Privatsphäre genau dort, wo täglich P&R-Systemparken von Arbeitnehmer(inne)n aus dem Umland erfolgt, die am S-Bahnhof Flottbek parken wollen bzw. müssen. Gleiches gilt für Großveranstaltungen (Christmas Garden Loki Schmidt, Derby-Park, Polo Club etc.). Diese konkrete Ecke Baron-Voght Str. und Straßen-Parkplatzeinfahrt in der Ohnhorststraße stellt zugleich einen lärmintensiveren Verstopfungs-Knotenpunkt mit Bus-Endhaltestelle inkl. notwendiger Anfahrts- und Haltegasse inkl. Wendeschleife dar. Mithin ist zu untersuchen, inwieweit eine monatelange Baustelle das Erliegen des Verkehrs an dieser Stelle bewirkte (Verkehrs- und Baustellenkonzept der Stadt Hamburg).

Desweiteren ist dieser Parkplatz die einzige direkte barrierefreie Parkmöglichkeit. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit hier der Zugang zum Loki Schmidt Garten künftig bestimmten Besuchergruppen erschwert oder sogar faktisch versagt wird. Eine Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppen kann nicht gewünscht sein bei einem integrativen Ansatz!

Es gilt etwas für Hamburg und seine herzlich willkommenen Gäste am richtigen Ort zu tun! 

Es geht ausdrücklich nicht um fehlende Akzeptanz und Toleranz gegenüber geflüchteten Menschen. Den Unterzeichnenden ist bewusst, dass das Thema der Flüchtlingsunterbringung stets mit Kompromissen und viel Rücksichtnahme seitens der Gesellschaft verbunden ist. Genau vor diesem Hintergrund jedoch sind wir der Auffassung, dass stets eine umfassende Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile von allen in Betracht kommenden Alternativen erforderlich und geboten ist.

Deshalb fordern wir:

Eine erneute, kritische Prüfung der Standortwahl, insbesondere unter Einbeziehung oder in Kombination mit folgenden beispielhaften Alternativen:

-        Osdorfer Landstr. 380 (Eigentümer ist die Stadt)

-        ehem. Max Bahr Gelände (privater Eigentümer)

-        Böttcherkamp 181

In Betracht zu ziehen ist insbesondere auch eine Kombinationslösung aus mehreren Standorten, damit weniger Geflüchtete auf eine Unterkunft entfallen, sodass die Schutzsuchenden in den Flüchtlingseinrichtungen mehr Fläche für sich haben, genug Raum für Gemeinschaftsflächen verbleibt und sich die gesamte Situation verbessert. 

Ferner ersuchen wir derartige Entscheidungen künftig transparenter unter Einbeziehung der Gesellschaft zu gestalten. Eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten erfordert neben einer sorgfältigen Auswahl geeigneter Unterbringungsorte(!) stets auch die vorangehende Beteiligung der Gesellschaft an Entscheidungsprozessen, um einen Grundstein für nachhaltige Integration zu legen und besondere Ortskenntnisse bei der Standortwahl zu nutzen. Der Zustrom an Asyl- und Schutzsuchenden ist kein wie von der Behörde widersprüchlich behaupteter Eilfall, sondern ein langfristiges Strukturproblem auf der Makro- (Politik) und Mikroebene (Verwaltung) zur Aufnahme und Integration. Die Sozialbehörde der Stadt Hamburg hat kein umfassendes Konzept für Flüchtlingsunterkünfte in der Gegenwart und Zukunft vorgelegt. Die Praxis zur Vergabe der Flächen-und der Bauleistungen ist intransparent fragwürdig. In anderen Bundesländern werden Flächen und Leistungen ausgeschrieben! Hier sollen über 10 Mio EUR für nur 1400 qm Wohnfläche für 60 Monate unverhältnismäßig von der Stadt HH ausgegeben werden! Leerstand an Flüchtlingsunterkünften in S.-H. und Niedersachsen wird nicht per Staatsvertrag oder Verwaltungsabkommen genutzt! 

Wir appellieren an Frau Senatorin Schlotzhauer, Herrn Senator Andy Grote und Frau Staatsrätin Petra Lotzkat als Verantwortungsträger/innen!

Mit herzlichem Dank für die Unterstützung unserer Petition

i.A. "Bürgerinitiative für die erfolgreiche Integration von Asyl- und Schutzsuchenden - IPRO - Integration pro societas" eV in Gründung

www.buergerinitiative-flottbek.de 
[1]https://www.bmfsfj.de/resource/blob/117472/7b4cb6a1c8395449cc26a51f407436d8/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-data.pdf

 

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Die Bürgerinitiative für erfolgreiche Integration IPROPetitionsstarter*inBürgerinitiative für erfolgreiche Integration

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Das Problem

Keine Unterbringung von Geflüchteten auf dem barrierefreien Loki Schmidt Parkplatz in Klein Flottbek! Miteinander für eine zumutbare Unterbringung und erfolgreiche Integration von Flüchtlingen!

Wir, die Unterzeichnenden dieser Petition, sind der Überzeugung, dass der barrierefreie Loki Schmidt-Parkplatz für eine Flüchtlingsunterkunft ungeeignet ist. Vielmehrgibt es in unmittelbarer Nachbarschaft in Flottbek & Osdorf geeignete Flächen. 

Denn der Standort am Botanischen Garten erfüllt mit Ausnahme der verkehrlichen Anbindung keine dieser folgenden Kriterien:

·                 keine Flächengröße, die Gemeinschaftsflächen sowie Kinderspielflächen im Außenbereich ermöglichen,

·                 keine fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungsangeboten wie Discountern, (LIDL: 2,0 km entfernt, Penny: 1,8 km),

·                 keine bestehenden Sozialstrukturen, wie z.B. eine Kirchengemeinde im direkten Umfeld, um ehrenamtliche Unterstützung nach Inbetriebnahme zu ermöglichen,

·                 keine fußläufige Nähe eines Jugendzentrums,

·                 keine ausbaufähigen Kapazitäten in umliegenden Schulen zur Beschulung der dort lebenden Kinder und Jugendlichen.

Siehe dazu auch die Vorgaben des Bundesjustizministeriums[1] sowie die „Empfehlungen an Länder, Kommunen und den Bund“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wonach

·                 Aufnahme- oder Gemeinschaftsunterkünfte nicht an Orten ohne vorhandene Infrastruktur einzurichten sind, aaO S. 12, (Empfehlung Nr. 1).

Die Bezirksversammlung Altona sollte deshalb eine alternative Fläche vorschlagen, die aufgrund ihrer Lage und Größe die oben erwähnten Kriterien für eine gute Unterbringung und Integration der Menschen aufweist. Ein Beispiel besteht mit dem großen Grundstück Osdorfer Landstr. 380. 

Darüber hinaus erfordert die Planung von Flüchtlingsunterkünften neben o.g. wesentlichen Lebensumständen und Wahrung der Privatsphäre inkl. Freiflächen mit Kinderspielplätzen, also „Begegnungsfläche“ als Teil der Unterkunft sowie unmittelbarer Infrastruktureinbindung auch Parkplätze vorzuhalten (insbesondere für sog. überresidente Flüchtlinge, die teilweise auch einer Beschäftigung nachgehen und z.B. als Kurierfahrer tätig sind, dadurch werden Dienstfahrzeuge vor Einrichtungen geparkt über Nacht in der Praxis) sowie die Beachtung verkehrsrechtlicher Umstände. 

Bislang wird seitens der Stadt fehlerhaft „geplant“, ohne Verkehrsumstände zu beachten:

Der Parkplatz liegt ohne besagte Privatsphäre genau dort, wo täglich P&R-Systemparken von Arbeitnehmer(inne)n aus dem Umland erfolgt, die am S-Bahnhof Flottbek parken wollen bzw. müssen. Gleiches gilt für Großveranstaltungen (Christmas Garden Loki Schmidt, Derby-Park, Polo Club etc.). Diese konkrete Ecke Baron-Voght Str. und Straßen-Parkplatzeinfahrt in der Ohnhorststraße stellt zugleich einen lärmintensiveren Verstopfungs-Knotenpunkt mit Bus-Endhaltestelle inkl. notwendiger Anfahrts- und Haltegasse inkl. Wendeschleife dar. Mithin ist zu untersuchen, inwieweit eine monatelange Baustelle das Erliegen des Verkehrs an dieser Stelle bewirkte (Verkehrs- und Baustellenkonzept der Stadt Hamburg).

Desweiteren ist dieser Parkplatz die einzige direkte barrierefreie Parkmöglichkeit. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit hier der Zugang zum Loki Schmidt Garten künftig bestimmten Besuchergruppen erschwert oder sogar faktisch versagt wird. Eine Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppen kann nicht gewünscht sein bei einem integrativen Ansatz!

Es gilt etwas für Hamburg und seine herzlich willkommenen Gäste am richtigen Ort zu tun! 

Es geht ausdrücklich nicht um fehlende Akzeptanz und Toleranz gegenüber geflüchteten Menschen. Den Unterzeichnenden ist bewusst, dass das Thema der Flüchtlingsunterbringung stets mit Kompromissen und viel Rücksichtnahme seitens der Gesellschaft verbunden ist. Genau vor diesem Hintergrund jedoch sind wir der Auffassung, dass stets eine umfassende Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile von allen in Betracht kommenden Alternativen erforderlich und geboten ist.

Deshalb fordern wir:

Eine erneute, kritische Prüfung der Standortwahl, insbesondere unter Einbeziehung oder in Kombination mit folgenden beispielhaften Alternativen:

-        Osdorfer Landstr. 380 (Eigentümer ist die Stadt)

-        ehem. Max Bahr Gelände (privater Eigentümer)

-        Böttcherkamp 181

In Betracht zu ziehen ist insbesondere auch eine Kombinationslösung aus mehreren Standorten, damit weniger Geflüchtete auf eine Unterkunft entfallen, sodass die Schutzsuchenden in den Flüchtlingseinrichtungen mehr Fläche für sich haben, genug Raum für Gemeinschaftsflächen verbleibt und sich die gesamte Situation verbessert. 

Ferner ersuchen wir derartige Entscheidungen künftig transparenter unter Einbeziehung der Gesellschaft zu gestalten. Eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten erfordert neben einer sorgfältigen Auswahl geeigneter Unterbringungsorte(!) stets auch die vorangehende Beteiligung der Gesellschaft an Entscheidungsprozessen, um einen Grundstein für nachhaltige Integration zu legen und besondere Ortskenntnisse bei der Standortwahl zu nutzen. Der Zustrom an Asyl- und Schutzsuchenden ist kein wie von der Behörde widersprüchlich behaupteter Eilfall, sondern ein langfristiges Strukturproblem auf der Makro- (Politik) und Mikroebene (Verwaltung) zur Aufnahme und Integration. Die Sozialbehörde der Stadt Hamburg hat kein umfassendes Konzept für Flüchtlingsunterkünfte in der Gegenwart und Zukunft vorgelegt. Die Praxis zur Vergabe der Flächen-und der Bauleistungen ist intransparent fragwürdig. In anderen Bundesländern werden Flächen und Leistungen ausgeschrieben! Hier sollen über 10 Mio EUR für nur 1400 qm Wohnfläche für 60 Monate unverhältnismäßig von der Stadt HH ausgegeben werden! Leerstand an Flüchtlingsunterkünften in S.-H. und Niedersachsen wird nicht per Staatsvertrag oder Verwaltungsabkommen genutzt! 

Wir appellieren an Frau Senatorin Schlotzhauer, Herrn Senator Andy Grote und Frau Staatsrätin Petra Lotzkat als Verantwortungsträger/innen!

Mit herzlichem Dank für die Unterstützung unserer Petition

i.A. "Bürgerinitiative für die erfolgreiche Integration von Asyl- und Schutzsuchenden - IPRO - Integration pro societas" eV in Gründung

www.buergerinitiative-flottbek.de 
[1]https://www.bmfsfj.de/resource/blob/117472/7b4cb6a1c8395449cc26a51f407436d8/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-data.pdf

 

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