

Aufnahmekriterien für weiterführende Schulen
Sehr geehrte Frau Ministerin Schopper, durch mediale Berichterstattung sowie die
5 Kontaktaufnahme betroffener Eltern bin ich auf den Fall der Aufnahme von Kindern auf das Wagenburg-Gymnasium in Stuttgart aufmerksam gemacht worden. Kinder aus der Grundschule im Stadtteil Ostheim fühlen sich durch die Aufnahmekriterien ungerecht behandelt.
Die Aufnahmekriterien, die der Schulleiter in diesem Fall korrekt angewendet hat, sehen dabei vor, dass unter anderem die Entfernung zur Schule für die Aufnahmeentscheidung maßgeblich ist. Allerdings ist hier nicht die Entfernung in Kilometern entscheidend, sondern die Fahrtzeit mit dem ÖPNV.
Dies führt zu der Situation, dass Kinder, die nur einen kurzen Fußweg in die Schule haben, aufgrund eines mangelnuen ÖPNV-Angebots zwischen Wohnort und Schule dennoch abgelehnt werden können.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen:
Welche inhaltlichen Hintergründe hat die aktuell gültige Regelung, wonach ausschließlich die Wegedauer mit dem ÖPNV, nicht aber z.B. zu Fuß oder mit einem Fahrrad maßgeblich ist?
Ist eine Überarbeitung dieser Regelung vorgesehen? Wenn Ja, wann ist damit zu rechnen? Wenn Nein, welche Gründe führen Sie dafür an?
Für Ihre Antwort darf ich mich bereits im Vorfeld bedanken.
Mit freundlichen Grüßen