Petition an Papst Leo XIV.: Kardinal Woelki ist nicht länger tragbar!


Petition an Papst Leo XIV.: Kardinal Woelki ist nicht länger tragbar!
Das Problem
Petition bzw. kirchenrechtliche Anzeige an Papst Leo XIV.
anlässlich des Abschlusses der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
gegen Kardinal Rainer Maria Woelki
Heiliger Vater,
am 6. Mai 2025 hat die Staatsanwaltschaft Köln bekanntgegeben, dass dem Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, eine Geldzahlung in Höhe von 26.000,- € auferlegt wurde. Vorausgegangen waren „außerordentlich umfangreiche und langwierige Ermittlungen“ der Staatsanwaltschaft Köln, die im Herbst 2022 mit mehreren Anzeigen gegen Kardinal Woelki begonnen und im Sommer 2023 sogar zu einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung und seinen Amtsräumen geführt hatten. Dabei ging es um den Verdacht, er hätte mehrfach an Eides Statt die Unwahrheit gesagt.
Dieser Verdacht hat sich nun bestätigt: Zwei von Kardinal Woelki vor Gericht beeidete Sachverhalte hat die Staatsanwaltschaft Köln als „objektiv unzutreffend“ bzw. „objektiv unwahr“ bewertet. Dennoch wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt, da der Beschuldigte zuvor „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“ ist. Außerdem hat er die beiden wahrheitswidrigen Eidesleistungen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln „fahrlässig“ geleistet, da er die darin getroffenen Behauptungen nicht überprüft, sondern „aufs Geradewohl“ getroffen hat.
In beiden Fällen ging es um den Umgang von Kardinal Woelki mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Priester der Erzdiözese Köln. Den Vorwurf, in beiden Fällen nicht adäquat gehandelt zu haben, wies der Kardinal durch eine schriftliche Versicherung an Eides Statt sowie eine beeidete Aussage vor Gericht zurück. Dabei hat er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln „die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten pflichtwidrig verletzt“.
Noch am selben Tag, an dem die Staatsanwaltschaft Köln diese Erkenntnisse öffentlich bekanntgab, ließ Kardinal Woelki eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der wahrheitswidrig behauptet wird: „Kardinal Woelki ist unschuldig und hat nicht gelogen. Er hat keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen. [...] Der Kardinal ist und bleibt unschuldig.“ Dem widersprach die Staatsanwaltschaft Köln umgehend: „Im Fall einer Anklage“ wäre es „überwiegend wahrscheinlich zu einer Verurteilung gekommen“, weil Kardinal Woelki nachweislich unter Eid „falsche Angaben gemacht hat“.
Somit steht fest: Kardinal Woelki hat nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln in zwei Fällen wahrheitswidrige Eide geleistet. Er hat diese Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Köln darüber hinaus öffentlich leugnen lassen.
Außerdem hat er im Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. Dies stellt auch nach kanonischem Recht eine Verletzung seiner Amtspflichten dar (vgl. Apostolisches Schreiben „Come una madre amorevole, Art. 1 § 3; Apostolisches Schreiben „Vos estis lux mundi“, Art. 1 § 1 b). Insofern sich dies vor den Augen der Öffentlichkeit ereignet hat, ist zudem schweres Ärgernis entstanden (vgl. can. 1399 CIC).
Kardinal Woelki ist vor diesem Hintergrund moralisch vollständig korrumpiert. Er hat jede Glaubwürdigkeit verloren, und zwar in der Öffentlichkeit ebenso wie innerhalb der Erzdiözese Köln und der katholischen Kirche in Deutschland. Verantwortliche in Politik und Gesellschaft wollen nicht mit ihm zusammen gesehen, Pfarrgemeinden nicht von ihm besucht, Firmbewerberinnen und -bewerber nicht von ihm gefirmt werden. Sein Verhalten ist ein schwerer Schlag ins Gesicht der vielen Opfer von sexuellem Missbrauch und macht die Bemühungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den anderen deutschen Diözesen und in der Weltkirche zunichte. Kardinal Woelki ist sowohl innerhalb der Erzdiözese Köln als auch innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland weitestgehend isoliert. Er ist ein Hirt ohne Herde. Und das Erzbistum Köln ist eine Herde ohne Hirten.
In Anbetracht dessen bitten wir Sie, Heiliger Vater, inständig darum, die Erzdiözese Köln und die katholische Kirche in Deutschland baldmöglichst von der enormen Belastung zu befreien, die die Person und das Verhalten von Kardinal Woelki darstellen.
Köln, am 20. Mai 2025
Prof. Dr. Stefan Böcker, Mettmann
Elfriede Harth, Offenbach
Klaus Koltermann, Dormagen
Maria Mesrian, Köln
Ulrike Platzhoff, Wülfrath
Katrin Richthofer, München
Michael Rind, Bergisch Gladbach
Dr. Dr. Wolfgang F. Rothe, München
Hiltrud Schönheit, München
Prof. Dr. Thomas Schüller, Münster
Christoph Simonsen, Mönchengladbach
Christian Weisner, Dachau
64.180
Das Problem
Petition bzw. kirchenrechtliche Anzeige an Papst Leo XIV.
anlässlich des Abschlusses der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
gegen Kardinal Rainer Maria Woelki
Heiliger Vater,
am 6. Mai 2025 hat die Staatsanwaltschaft Köln bekanntgegeben, dass dem Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, eine Geldzahlung in Höhe von 26.000,- € auferlegt wurde. Vorausgegangen waren „außerordentlich umfangreiche und langwierige Ermittlungen“ der Staatsanwaltschaft Köln, die im Herbst 2022 mit mehreren Anzeigen gegen Kardinal Woelki begonnen und im Sommer 2023 sogar zu einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung und seinen Amtsräumen geführt hatten. Dabei ging es um den Verdacht, er hätte mehrfach an Eides Statt die Unwahrheit gesagt.
Dieser Verdacht hat sich nun bestätigt: Zwei von Kardinal Woelki vor Gericht beeidete Sachverhalte hat die Staatsanwaltschaft Köln als „objektiv unzutreffend“ bzw. „objektiv unwahr“ bewertet. Dennoch wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt, da der Beschuldigte zuvor „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“ ist. Außerdem hat er die beiden wahrheitswidrigen Eidesleistungen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln „fahrlässig“ geleistet, da er die darin getroffenen Behauptungen nicht überprüft, sondern „aufs Geradewohl“ getroffen hat.
In beiden Fällen ging es um den Umgang von Kardinal Woelki mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Priester der Erzdiözese Köln. Den Vorwurf, in beiden Fällen nicht adäquat gehandelt zu haben, wies der Kardinal durch eine schriftliche Versicherung an Eides Statt sowie eine beeidete Aussage vor Gericht zurück. Dabei hat er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln „die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten pflichtwidrig verletzt“.
Noch am selben Tag, an dem die Staatsanwaltschaft Köln diese Erkenntnisse öffentlich bekanntgab, ließ Kardinal Woelki eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der wahrheitswidrig behauptet wird: „Kardinal Woelki ist unschuldig und hat nicht gelogen. Er hat keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen. [...] Der Kardinal ist und bleibt unschuldig.“ Dem widersprach die Staatsanwaltschaft Köln umgehend: „Im Fall einer Anklage“ wäre es „überwiegend wahrscheinlich zu einer Verurteilung gekommen“, weil Kardinal Woelki nachweislich unter Eid „falsche Angaben gemacht hat“.
Somit steht fest: Kardinal Woelki hat nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln in zwei Fällen wahrheitswidrige Eide geleistet. Er hat diese Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Köln darüber hinaus öffentlich leugnen lassen.
Außerdem hat er im Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. Dies stellt auch nach kanonischem Recht eine Verletzung seiner Amtspflichten dar (vgl. Apostolisches Schreiben „Come una madre amorevole, Art. 1 § 3; Apostolisches Schreiben „Vos estis lux mundi“, Art. 1 § 1 b). Insofern sich dies vor den Augen der Öffentlichkeit ereignet hat, ist zudem schweres Ärgernis entstanden (vgl. can. 1399 CIC).
Kardinal Woelki ist vor diesem Hintergrund moralisch vollständig korrumpiert. Er hat jede Glaubwürdigkeit verloren, und zwar in der Öffentlichkeit ebenso wie innerhalb der Erzdiözese Köln und der katholischen Kirche in Deutschland. Verantwortliche in Politik und Gesellschaft wollen nicht mit ihm zusammen gesehen, Pfarrgemeinden nicht von ihm besucht, Firmbewerberinnen und -bewerber nicht von ihm gefirmt werden. Sein Verhalten ist ein schwerer Schlag ins Gesicht der vielen Opfer von sexuellem Missbrauch und macht die Bemühungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den anderen deutschen Diözesen und in der Weltkirche zunichte. Kardinal Woelki ist sowohl innerhalb der Erzdiözese Köln als auch innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland weitestgehend isoliert. Er ist ein Hirt ohne Herde. Und das Erzbistum Köln ist eine Herde ohne Hirten.
In Anbetracht dessen bitten wir Sie, Heiliger Vater, inständig darum, die Erzdiözese Köln und die katholische Kirche in Deutschland baldmöglichst von der enormen Belastung zu befreien, die die Person und das Verhalten von Kardinal Woelki darstellen.
Köln, am 20. Mai 2025
Prof. Dr. Stefan Böcker, Mettmann
Elfriede Harth, Offenbach
Klaus Koltermann, Dormagen
Maria Mesrian, Köln
Ulrike Platzhoff, Wülfrath
Katrin Richthofer, München
Michael Rind, Bergisch Gladbach
Dr. Dr. Wolfgang F. Rothe, München
Hiltrud Schönheit, München
Prof. Dr. Thomas Schüller, Münster
Christoph Simonsen, Mönchengladbach
Christian Weisner, Dachau
64.180
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Petition am 26. Mai 2025 erstellt