Persönliches Budget retten – Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sichern


Persönliches Budget retten – Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sichern
Das Problem
Ich bin Uwe und lebe ein normales, freies Leben: Dank persönlicher Assistenz.
Seit 1993 kämpfe ich als Behindertenaktivist für mein Recht auf Selbstbestimmung. Ich lebe nicht im Heim, sondern in meiner eigenen Wohnung. Die Vorlage des BSHG sah 1996 vor, dass der Vorrang ambulant vor stationär davon abhängig gemacht werden sollte, dass keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Dieses veranlasste mich und einige Mitstreiter bei der schwedischen Botschaft in Bonn Asyl zu beantragen.
Durch unsere Aktion gelang es uns mit Verhandlungen den Gesetzesentwurf etwas zu entschärfen, indem erst die Zumutbarkeit der Unterbringung in einer stationären Einrichtung geprüft werden musste. War diese nachweislich zumutbar, konnte erst dann eine ambulante Hilfe, die mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden war, abgelehnt werden.
Da ich seit 1993 persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell praktiziert habe, musste ich auch in den Folgejahren permanent weiter um dieses Recht kämpfen.
2005 wurde das BSHG in das SGB XII überführt und 2020 in das Bundesteilhabegesetz überführt und damit die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst, was zu einer erheblichen Verbesserung der Selbstbestimmung und der Teilhabe geführt hat.
Alle diese Entwicklungen der Behinderten- und Sozialpolitik habe ich als Zeitzeuge in verschiedensten Funktionen und persönlichen Engagement erlebt und im Rahmen meiner Möglichkeiten aktiv mitgestaltet.
Doch nun droht uns 2026 ein massiver Abbau: die Reform der Eingliederungshilfe (vgl. DVSG) durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) droht das Persönliche Budget einzuschränken, dass ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung sichert.
Kritiker warnen, dass solche Instrumente faktisch zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit führen könnten. (vgl. IJOS). Einige Analysen sehen die Gefahr einer Rückkehr zu stärkeren institutionellen Versorgungsstrukturen, in denen Menschen mit Behinderung weniger Einfluss auf ihre Unterstützungsform haben. (vgl. Kobinet Nachrichten)
Das ist ein Skandal – und ein historischer Rückschritt für unsere Freiheitsrechte!
An Sozialministerin Bas: Stoppen Sie den Abbau unserer Rechte!
Wir fordern von Sozialministerin Bärbel Bas, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX uneingeschränkt zu erhalten und nicht in eine Ermessensleistung umzuwandeln! Das Persönliche Budget ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung – seit 2008 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch.
⚠️Darum ist das Persönliche Budget unverzichtbar:
- Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche Unterstützung sie wann und wo benötigen.
- Individuelle Lösungen: Viele Unterstützungsformen sind nur durch das Persönliche Budget möglich, beispielsweise: persönliche Assistenz zuhause, bei der Arbeit und der Bildung sowie private Arbeitgebermodelle,
- Wahlfreiheiten: Menschen können aussuchen, von wem sie Leistungen beziehen. Auch entsteht Wettbewerb, um Qualität und Innovation zu erhöhen.
- UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland hat sich international verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und freie Wahl der Unterstützung zu ermöglichen.
Nicht Behörden, sondern der Mensch soll entscheiden!
Eine Reform der Eingliederungshilfe könnte dazu führen, dass die Teilhabe massiv eingeschränkt wird. Dazu gehören Selbstbestimmungsrechte, individuelle Assistenzmodelle und eine Oberhand der Behörden bei Entscheidungen, die die Lebensformen von Menschen mit Behinderung fremd bestimmen.
Es muss klar sein: Teilhabe darf nicht einfach aus Kostengründen eingeschränkt oder verhindert werden!
10 Forderungen für den Erhalt unserer Selbstbestimmung
- Erhalt des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX).
- Keine Umwandlung in eine Ermessensleistung der Leistungsträger.
- Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen.
- Keine „Bedarfsplanung“, die Angebote und Innovationen in der Eingliederungshilfe einschränkt und keine freien Dienstleister zulässt
- Eine auskömmliche und personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen
- Keine Unterbringung in stationären Einrichtungen aus Kostengründen
- Kein Mehrkostenvorbehalt, zu Lasten individueller Bedarfe
- Keine Einschränkung der Freizügigkeit und der Teilhabe
- Transparenz im Reformprozess und Beteiligung von Betroffenenorganisationen auf Augenhöhe
- Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Unterstütze uns jetzt!
Selbstbestimmung ist kein Luxus, sie ist ein Menschenrecht. Und dafür braucht es die Unterstützung aus der gesamten Bevölkerung.
So kannst du uns unterstützen:
✍️ Unterschreibe diese Petition
📲 Teile die Petition zum Beispiel per WhatsApp
💬 Schreibe einen Kommentar und erzähle auch deine Geschichte, warum du unterschreibst.

15.727
Das Problem
Ich bin Uwe und lebe ein normales, freies Leben: Dank persönlicher Assistenz.
Seit 1993 kämpfe ich als Behindertenaktivist für mein Recht auf Selbstbestimmung. Ich lebe nicht im Heim, sondern in meiner eigenen Wohnung. Die Vorlage des BSHG sah 1996 vor, dass der Vorrang ambulant vor stationär davon abhängig gemacht werden sollte, dass keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Dieses veranlasste mich und einige Mitstreiter bei der schwedischen Botschaft in Bonn Asyl zu beantragen.
Durch unsere Aktion gelang es uns mit Verhandlungen den Gesetzesentwurf etwas zu entschärfen, indem erst die Zumutbarkeit der Unterbringung in einer stationären Einrichtung geprüft werden musste. War diese nachweislich zumutbar, konnte erst dann eine ambulante Hilfe, die mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden war, abgelehnt werden.
Da ich seit 1993 persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell praktiziert habe, musste ich auch in den Folgejahren permanent weiter um dieses Recht kämpfen.
2005 wurde das BSHG in das SGB XII überführt und 2020 in das Bundesteilhabegesetz überführt und damit die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst, was zu einer erheblichen Verbesserung der Selbstbestimmung und der Teilhabe geführt hat.
Alle diese Entwicklungen der Behinderten- und Sozialpolitik habe ich als Zeitzeuge in verschiedensten Funktionen und persönlichen Engagement erlebt und im Rahmen meiner Möglichkeiten aktiv mitgestaltet.
Doch nun droht uns 2026 ein massiver Abbau: die Reform der Eingliederungshilfe (vgl. DVSG) durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) droht das Persönliche Budget einzuschränken, dass ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung sichert.
Kritiker warnen, dass solche Instrumente faktisch zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit führen könnten. (vgl. IJOS). Einige Analysen sehen die Gefahr einer Rückkehr zu stärkeren institutionellen Versorgungsstrukturen, in denen Menschen mit Behinderung weniger Einfluss auf ihre Unterstützungsform haben. (vgl. Kobinet Nachrichten)
Das ist ein Skandal – und ein historischer Rückschritt für unsere Freiheitsrechte!
An Sozialministerin Bas: Stoppen Sie den Abbau unserer Rechte!
Wir fordern von Sozialministerin Bärbel Bas, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX uneingeschränkt zu erhalten und nicht in eine Ermessensleistung umzuwandeln! Das Persönliche Budget ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung – seit 2008 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch.
⚠️Darum ist das Persönliche Budget unverzichtbar:
- Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche Unterstützung sie wann und wo benötigen.
- Individuelle Lösungen: Viele Unterstützungsformen sind nur durch das Persönliche Budget möglich, beispielsweise: persönliche Assistenz zuhause, bei der Arbeit und der Bildung sowie private Arbeitgebermodelle,
- Wahlfreiheiten: Menschen können aussuchen, von wem sie Leistungen beziehen. Auch entsteht Wettbewerb, um Qualität und Innovation zu erhöhen.
- UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland hat sich international verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und freie Wahl der Unterstützung zu ermöglichen.
Nicht Behörden, sondern der Mensch soll entscheiden!
Eine Reform der Eingliederungshilfe könnte dazu führen, dass die Teilhabe massiv eingeschränkt wird. Dazu gehören Selbstbestimmungsrechte, individuelle Assistenzmodelle und eine Oberhand der Behörden bei Entscheidungen, die die Lebensformen von Menschen mit Behinderung fremd bestimmen.
Es muss klar sein: Teilhabe darf nicht einfach aus Kostengründen eingeschränkt oder verhindert werden!
10 Forderungen für den Erhalt unserer Selbstbestimmung
- Erhalt des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX).
- Keine Umwandlung in eine Ermessensleistung der Leistungsträger.
- Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen.
- Keine „Bedarfsplanung“, die Angebote und Innovationen in der Eingliederungshilfe einschränkt und keine freien Dienstleister zulässt
- Eine auskömmliche und personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen
- Keine Unterbringung in stationären Einrichtungen aus Kostengründen
- Kein Mehrkostenvorbehalt, zu Lasten individueller Bedarfe
- Keine Einschränkung der Freizügigkeit und der Teilhabe
- Transparenz im Reformprozess und Beteiligung von Betroffenenorganisationen auf Augenhöhe
- Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Unterstütze uns jetzt!
Selbstbestimmung ist kein Luxus, sie ist ein Menschenrecht. Und dafür braucht es die Unterstützung aus der gesamten Bevölkerung.
So kannst du uns unterstützen:
✍️ Unterschreibe diese Petition
📲 Teile die Petition zum Beispiel per WhatsApp
💬 Schreibe einen Kommentar und erzähle auch deine Geschichte, warum du unterschreibst.

15.727
Die Entscheidungsträger*innen
Kommentare von Unterstützer*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 8. April 2026 erstellt