Persönliches Budget erhalten – Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sichern

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Tanja Mühlmeister und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

An den Deutschen Bundestag, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder

Wir fordern die Bundesregierung und die Länder auf, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX uneingeschränkt zu erhalten und nicht in eine Ermessensleistung umzuwandeln.

Das Persönliche Budget ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Seit 2008 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungsform, wenn ein Anspruch auf Teilhabeleistungen besteht und Leistungsberechtigte diese Form wählen.

Dieser Anspruch ist eine wichtige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein wesentlicher Bestandteil der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz.

Aktuelle politische Diskussionen über eine erneute Reform der Eingliederungshilfe lassen jedoch befürchten, dass zentrale Errungenschaften dieser Reform wieder zurückgenommen werden könnten.

 
Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion
Die Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte die Unterstützung für Menschen mit Behinderung von einem einrichtungszentrierten System zu einem personenzentrierten System weiterentwickeln. (sozialrecht-rosenow.de)

Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Teilhabeleistungen deutlich. Deshalb haben kommunale Spitzenverbände sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) Reformforderungen formuliert. (DVSG)

Diese Forderungen beinhalten unter anderem:

  • stärkere Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger
  • sogenannte „Bedarfsplanung“
  • mehr Einfluss der Träger auf Angebote und Einrichtungen

Kritiker warnen, dass solche Instrumente faktisch zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit führen könnten. (IJOS GmbH)

Einige Analysen sehen sogar die Gefahr einer Rückkehr zu stärkeren institutionellen Versorgungsstrukturen, in denen Menschen mit Behinderung weniger Einfluss auf ihre Unterstützungsform haben. (Kobinet Nachrichten)

Auch in der politischen Diskussion wird diese Entwicklung kritisch gesehen. Vertreterinnen der Behindertenpolitik warnen, dass grundlegende Prinzipien moderner Behindertenpolitik wie Personenzentrierung und Selbstbestimmung durch kurzfristige Sparpolitik gefährdet werden könnten. (Kobinet Nachrichten)

Vor diesem Hintergrund wäre eine Abschwächung des Persönlichen Budgets ein schwerer Rückschritt zu einer Behindertenpolitik vor 25 Jahren.

 
Warum das Persönliche Budget unverzichtbar ist

Selbstbestimmung ermöglichen
Das Persönliche Budget gibt Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Unterstützung sie wann und wo benötigen und von wem sie diese erhalten.

Individuelle Lösungen ermöglichen
Viele innovative Unterstützungsformen sind nur durch das Persönliche Budget möglich, beispielsweise:

  • persönliche Assistenz im eigenen Zuhause
  • private Arbeitgebermodelle
  • individuelle Assistenz bei Arbeit, Bildung oder sozialer Teilhabe
  • flexible Unterstützungsarrangements für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf

Wahlfreiheit sichern
Wenn Menschen selbst entscheiden können, von wem sie Leistungen beziehen, entsteht Wettbewerb um Qualität und Innovation.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und freie Wahl der Unterstützung zu ermöglichen.

 
Gefahr einer Einschränkung der Teilhabe
Eine Reform der Eingliederungshilfe darf nicht dazu führen, dass:

  • Selbstbestimmungsrechte eingeschränkt werden
  • individuelle Assistenzmodelle erschwert werden
  • Behörden stärker über Lebensformen von Menschen mit Behinderung entscheiden

Teilhabe darf nicht aus Kostengründen eingeschränkt oder verhindert werden.

 
Unsere Forderungen

  1. Erhalt des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX).
  2. Keine Umwandlung in eine Ermessensleistung der Leistungsträger.
  3. Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen.
  4. Keine „Bedarfsplanung“, die Angebote und Innovationen in der Eingliederungshilfe einschränkt und keine freien Dienstleister zulässt
  5. Eine auskömmliche und personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen
  6. Keine Unterbringung in stationären Einrichtungen aus Kostengründen
  7. Kein Mehrkostenvorbehalt, zu Lasten individueller Bedarfe
  8. Keine Einschränkung der Freizügigkeit und der Teilhabe
  9. Transparenz im Reformprozess und Beteiligung von Betroffenenorganisationen auf Augenhöhe
  10. Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

 

avatar of the starter
Uwe StegemannPetitionsstarter*inBehindertenaktivist , Peer-Counselor und ehrenamtlicher Berater für Persönliches Budget und Assistenz

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Tanja Mühlmeister und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

An den Deutschen Bundestag, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder

Wir fordern die Bundesregierung und die Länder auf, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX uneingeschränkt zu erhalten und nicht in eine Ermessensleistung umzuwandeln.

Das Persönliche Budget ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Seit 2008 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch auf diese Leistungsform, wenn ein Anspruch auf Teilhabeleistungen besteht und Leistungsberechtigte diese Form wählen.

Dieser Anspruch ist eine wichtige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein wesentlicher Bestandteil der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz.

Aktuelle politische Diskussionen über eine erneute Reform der Eingliederungshilfe lassen jedoch befürchten, dass zentrale Errungenschaften dieser Reform wieder zurückgenommen werden könnten.

 
Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion
Die Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte die Unterstützung für Menschen mit Behinderung von einem einrichtungszentrierten System zu einem personenzentrierten System weiterentwickeln. (sozialrecht-rosenow.de)

Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Teilhabeleistungen deutlich. Deshalb haben kommunale Spitzenverbände sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) Reformforderungen formuliert. (DVSG)

Diese Forderungen beinhalten unter anderem:

  • stärkere Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger
  • sogenannte „Bedarfsplanung“
  • mehr Einfluss der Träger auf Angebote und Einrichtungen

Kritiker warnen, dass solche Instrumente faktisch zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit führen könnten. (IJOS GmbH)

Einige Analysen sehen sogar die Gefahr einer Rückkehr zu stärkeren institutionellen Versorgungsstrukturen, in denen Menschen mit Behinderung weniger Einfluss auf ihre Unterstützungsform haben. (Kobinet Nachrichten)

Auch in der politischen Diskussion wird diese Entwicklung kritisch gesehen. Vertreterinnen der Behindertenpolitik warnen, dass grundlegende Prinzipien moderner Behindertenpolitik wie Personenzentrierung und Selbstbestimmung durch kurzfristige Sparpolitik gefährdet werden könnten. (Kobinet Nachrichten)

Vor diesem Hintergrund wäre eine Abschwächung des Persönlichen Budgets ein schwerer Rückschritt zu einer Behindertenpolitik vor 25 Jahren.

 
Warum das Persönliche Budget unverzichtbar ist

Selbstbestimmung ermöglichen
Das Persönliche Budget gibt Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Unterstützung sie wann und wo benötigen und von wem sie diese erhalten.

Individuelle Lösungen ermöglichen
Viele innovative Unterstützungsformen sind nur durch das Persönliche Budget möglich, beispielsweise:

  • persönliche Assistenz im eigenen Zuhause
  • private Arbeitgebermodelle
  • individuelle Assistenz bei Arbeit, Bildung oder sozialer Teilhabe
  • flexible Unterstützungsarrangements für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf

Wahlfreiheit sichern
Wenn Menschen selbst entscheiden können, von wem sie Leistungen beziehen, entsteht Wettbewerb um Qualität und Innovation.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und freie Wahl der Unterstützung zu ermöglichen.

 
Gefahr einer Einschränkung der Teilhabe
Eine Reform der Eingliederungshilfe darf nicht dazu führen, dass:

  • Selbstbestimmungsrechte eingeschränkt werden
  • individuelle Assistenzmodelle erschwert werden
  • Behörden stärker über Lebensformen von Menschen mit Behinderung entscheiden

Teilhabe darf nicht aus Kostengründen eingeschränkt oder verhindert werden.

 
Unsere Forderungen

  1. Erhalt des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX).
  2. Keine Umwandlung in eine Ermessensleistung der Leistungsträger.
  3. Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen.
  4. Keine „Bedarfsplanung“, die Angebote und Innovationen in der Eingliederungshilfe einschränkt und keine freien Dienstleister zulässt
  5. Eine auskömmliche und personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen
  6. Keine Unterbringung in stationären Einrichtungen aus Kostengründen
  7. Kein Mehrkostenvorbehalt, zu Lasten individueller Bedarfe
  8. Keine Einschränkung der Freizügigkeit und der Teilhabe
  9. Transparenz im Reformprozess und Beteiligung von Betroffenenorganisationen auf Augenhöhe
  10. Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

 

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Uwe StegemannPetitionsstarter*inBehindertenaktivist , Peer-Counselor und ehrenamtlicher Berater für Persönliches Budget und Assistenz

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