Paragraph 24 für die Ukrainer, die vorm 24.02.2022 nach Deutschland eingereist sind.


Paragraph 24 für die Ukrainer, die vorm 24.02.2022 nach Deutschland eingereist sind.
Das Problem
Es soll die gleiche Regelung für die ukrainische Staatsangehörige gelten, die vor dem Kriegsbeginn, also vorm 24.02.2022 nach Deutschland gekommen sind. Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz besagt, dass diese Leute nicht als Kriegsflüchtlinge gelten. Dies bedeutet, dass nur die Ukrainer, die nach Kriegsbeginn, also ab dem 24.02.2022 sich in Deutschland aufhalten, sich ein kompliziertes Asyl Verfahren ersparen. Das ist ein Regierungsschwachsinn! Da für die Leute, die kurz vor dem Krieg nach Deutschland aufgrund eines Besuchs oder Urlaubs gekommen sind, genauso ein Krieg in der Ukraine herrscht wie auch für die anderen Ukrainer!
Das Problem
Es soll die gleiche Regelung für die ukrainische Staatsangehörige gelten, die vor dem Kriegsbeginn, also vorm 24.02.2022 nach Deutschland gekommen sind. Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz besagt, dass diese Leute nicht als Kriegsflüchtlinge gelten. Dies bedeutet, dass nur die Ukrainer, die nach Kriegsbeginn, also ab dem 24.02.2022 sich in Deutschland aufhalten, sich ein kompliziertes Asyl Verfahren ersparen. Das ist ein Regierungsschwachsinn! Da für die Leute, die kurz vor dem Krieg nach Deutschland aufgrund eines Besuchs oder Urlaubs gekommen sind, genauso ein Krieg in der Ukraine herrscht wie auch für die anderen Ukrainer!
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Petition am 7. April 2022 erstellt