Es ging in der Einigungsstelle am 26.4.2023 um die Versetzung in der ver.di-Bundesverwaltung vom Fachbereich Handel in das Ressort 2 (Das Ressort umfasst u.a. Recht und Rechtspolitik, Organisationspolitik). Im Vorfeld hatten der Betriebsrat der ver.di-Bundesverwaltung und Orhan Akman dieser Versetzung widersprochen. Dennoch hielten Personalabteilung und der ver.di-Bundesvorstand an ihrem Vorhaben fest und versetzten Orhan Akman mit einer sogenannten „vorläufigen personellen Einzelmaßnahme“ im Eilverfahren in ein anderes Ressort, auf eine Stelle, die bislang nie existiert hatte. Sie war nicht ausgeschrieben und die Zustimmung des Betriebsrates, auf eine Ausschreibung der neu geschaffenen Stelle zu verzichten, gab es auch nicht. Der Betriebsrat hatte folgerichtig sowohl der „vorläufigen personellen Einzelmaßnahme“ als auch seiner Versetzung an sich widersprochen.
Weitere Infos auf der Homepage von Orhan Akman, hier der Link dazu: