

Herausgabe unseres Hundes Esko aus dem Tierheim Nürnberg


Herausgabe unseres Hundes Esko aus dem Tierheim Nürnberg
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss etwas ausholen um den Sachverhalt verstehen zu können. Ich lebe und arbeite seit Jahren schon in der Schweiz. Besitze aber noch den deutschen Paß und eine Daueraufenthaltsbewilligung in der Schweiz. In Deutschland bin ich abgemeldet, da mein Lebensmittelschwerpunkt in der Schweiz sind. Meine Lebensgefährtin und Tochter wohnen noch in Nürnberg wegen Ausbildung der Tochter. Ich fahre nur arbeitsbedingt gelegentlich nach Nürnberg zu Besuch, da meine Lebensgefährtin mehr bei mir ist. Ich besitze einen Labrador Pittbull Mix. Ich hatte nie Probleme beim Besuch mit Ihm nach Nürnberg zu fahren. Im September 2014 bis Februar 2015 war meine Lebensgefährtin und mein Hund in der Schweiz mit gelegentlich kurzem Besuch in Nürnberg. In diesem Zeitraum konnte ich gezwungenermaßen nicht bei dem Besuch in Nürnberg anwesend sein. Bei dem Besuch meiner Lebensgefährtin Anfang Februar wurde mein Hund willkürlich am 12.02. vom Ordnungsamt Frau Bader Abteilung Kampfhunde beschlagnahmt. Begründung: die Haltung des Hundes ist in Bayern verboten und sind davon ausgegangen das ich in Bayern wohne wegen des deutschen Pass obwohl sie von meiner Lebensgefährtin informiert wurden das mein Hund und ich in der Schweiz leben und ich nur Besucher bin. 2. Ich eine Genehmigung zum halten des Hundes vom Ordnungsamt benötige. Das benötigte ich nicht da ich nur Besucher bin und der Hund und ich zwei Monate ohne Meldung beim Amt sich in Deutschland aufhalten können. Sie hätte mich schon mehrfach angeschrieben ohne das ich bis jetzt eine Kopie gesehen zu haben und was mich verwundert an welche Adresse in Nürnberg? wo ich schon lange nicht mehr gemeldet bin wegen Umzug 2009 in die Schweiz. Mein deutscher Ausweis lief bis vor zwei Jahren auf ein Ferienhaus in Burgthann welches ich für ein Jahr gepachtet hatte und das mit meiner schweizer Hauptadresse. Da ich abwesend war wurde von meiner Lebensgefährtin mitgeteilt das ich am 19.03. wieder in Nürnberg bin. Das Ordnungsamt war der Meinung das Sie nicht glauben das ich erscheinen werde und die Haltung eines Pittbull in Bayern verboten ist. Nach meiner Rückkehr war ich sofort beim Ordnungsamt. Ich wurde wie der letzte Dreck behandelt. Ich habe darauf hingewiesen das ich in der Schweiz lebe und nur zu Besuch komme. Dafür gibt es keine Auflagen eines Listenhundes und Meldepflicht wenn ich mich nicht länger als zwei Monate aufhalte. Ich muss natürlich die Vorschriften des Kanton Bayern beachten. Also Leinen und Maulkorbpflicht. Das wurde eingehalten. Man sagte mir das Sie mir entgegen kommen würden, wenn ich die gesamten Kosten von Ordnungsamt und Unterbringung Tierheim übernehmen würde und ich nach Zahlung und Abholung meines Hundes Esko sofort in die Schweiz verbringe. Da ich zu Besuch bin finde ich das reine Willkür. Durch ein Ereignis konnte ich sechs Monate meiner Arbeit als Steinmetz nicht nachgehen und mußte vom ersparten die Familie weitestgehend finanziell absichern. Desweiteren ist noch ein Wohnungswechsel in diesem Zeitraum wegen der neuen Arbeit. Jeder kann sich vorstellen das meine finanziellen Polster aufgebraucht sind und ich erst wieder seit einem Monat arbeite. Das interessiert das Ordnungsamt absolut nicht. Auf eine Anzahlung und spätere Restzahlung lässt sich Frau Bader auch nicht ein. Es tut mir weh meinen Hund eingesperrt zu sehen und ich kann ihn nicht herausholen weil mir die Mitlerweile 2500. - fehlen und täglich 25. - Euro dazu kommen. Das ist für mich ein irrsinniger Teufelskreis, unmögliche Beamten Willkür und Missbrauch des Amtes. Obwohl rein rechtlich der Hund niemals entzogen werden durfte versucht das Ordnungsamt aus der Sache Kapitel zu schlagen. Ebenfalls verbietet mir das Ordnungsamt mit dem Hund wieder nach Bayern zu kommen. Wer gibt dem Amt das Recht sich über die Gesetze zu stellen. Nachzulesen bei der bayerischen Landespolizei bei Besuch von Listenhunden in Deutschland. Ich klage das Ordnungsamt Nürnberg speziell Frau Bader Abteilung Kampfhunde (der Name sagt ja schon alles) wegen Willkür und falscher Aussagen, falscher Recherchen, Rechtsbeugung und nicht im Wohle der Tiere welches wohl im Vordergrund stehen sollte, zu handeln. Im Vordergrund steht erstmal das mein Hund wieder bei mir ist und auch die Kosten nicht weiter steigen. Mein Hund Esko ist in der Schweiz Kanton Bern ein ganz normaler Hund und darf es auch sein. Er ist gechipt, 8 Jahre alt, leidet an Arthrose, war niemals auffällig in Deutschland oder der Schweiz. Kein Ordnungsverstoss, kein Beisvorfall, kein gar nichts. Er ist ein absoluter Familienhund und mag Kinder. Sogar mit Kleintieren wie Nager oder Wellensittiche geht er behutsam um. Er hat zu jeden Menschen Vertrauen die ihm und uns so verzweifeln lassen.
Ebenfalls Rechtsanwälte für Tierrecht wollen zuerst Euro sehen oder ablehnen das Sie im Gewissenkonflikt mit dem Tierheim stehen. Ich Klage nicht das Tierheim an was nur die Auflage des Ordnungsamt ausführt sondern speziell das Ordnungsamt Nürnberg welches den Entzug angeordnet hat.
Dies ist ein Auszug vom Anschreiben an den Rechtsanwalt für Tierrecht und werde für dieses Schreiben überall posten für eine sofortige Herausgabe bis zur Klärung der Angelegenheit meines Hundes.

Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss etwas ausholen um den Sachverhalt verstehen zu können. Ich lebe und arbeite seit Jahren schon in der Schweiz. Besitze aber noch den deutschen Paß und eine Daueraufenthaltsbewilligung in der Schweiz. In Deutschland bin ich abgemeldet, da mein Lebensmittelschwerpunkt in der Schweiz sind. Meine Lebensgefährtin und Tochter wohnen noch in Nürnberg wegen Ausbildung der Tochter. Ich fahre nur arbeitsbedingt gelegentlich nach Nürnberg zu Besuch, da meine Lebensgefährtin mehr bei mir ist. Ich besitze einen Labrador Pittbull Mix. Ich hatte nie Probleme beim Besuch mit Ihm nach Nürnberg zu fahren. Im September 2014 bis Februar 2015 war meine Lebensgefährtin und mein Hund in der Schweiz mit gelegentlich kurzem Besuch in Nürnberg. In diesem Zeitraum konnte ich gezwungenermaßen nicht bei dem Besuch in Nürnberg anwesend sein. Bei dem Besuch meiner Lebensgefährtin Anfang Februar wurde mein Hund willkürlich am 12.02. vom Ordnungsamt Frau Bader Abteilung Kampfhunde beschlagnahmt. Begründung: die Haltung des Hundes ist in Bayern verboten und sind davon ausgegangen das ich in Bayern wohne wegen des deutschen Pass obwohl sie von meiner Lebensgefährtin informiert wurden das mein Hund und ich in der Schweiz leben und ich nur Besucher bin. 2. Ich eine Genehmigung zum halten des Hundes vom Ordnungsamt benötige. Das benötigte ich nicht da ich nur Besucher bin und der Hund und ich zwei Monate ohne Meldung beim Amt sich in Deutschland aufhalten können. Sie hätte mich schon mehrfach angeschrieben ohne das ich bis jetzt eine Kopie gesehen zu haben und was mich verwundert an welche Adresse in Nürnberg? wo ich schon lange nicht mehr gemeldet bin wegen Umzug 2009 in die Schweiz. Mein deutscher Ausweis lief bis vor zwei Jahren auf ein Ferienhaus in Burgthann welches ich für ein Jahr gepachtet hatte und das mit meiner schweizer Hauptadresse. Da ich abwesend war wurde von meiner Lebensgefährtin mitgeteilt das ich am 19.03. wieder in Nürnberg bin. Das Ordnungsamt war der Meinung das Sie nicht glauben das ich erscheinen werde und die Haltung eines Pittbull in Bayern verboten ist. Nach meiner Rückkehr war ich sofort beim Ordnungsamt. Ich wurde wie der letzte Dreck behandelt. Ich habe darauf hingewiesen das ich in der Schweiz lebe und nur zu Besuch komme. Dafür gibt es keine Auflagen eines Listenhundes und Meldepflicht wenn ich mich nicht länger als zwei Monate aufhalte. Ich muss natürlich die Vorschriften des Kanton Bayern beachten. Also Leinen und Maulkorbpflicht. Das wurde eingehalten. Man sagte mir das Sie mir entgegen kommen würden, wenn ich die gesamten Kosten von Ordnungsamt und Unterbringung Tierheim übernehmen würde und ich nach Zahlung und Abholung meines Hundes Esko sofort in die Schweiz verbringe. Da ich zu Besuch bin finde ich das reine Willkür. Durch ein Ereignis konnte ich sechs Monate meiner Arbeit als Steinmetz nicht nachgehen und mußte vom ersparten die Familie weitestgehend finanziell absichern. Desweiteren ist noch ein Wohnungswechsel in diesem Zeitraum wegen der neuen Arbeit. Jeder kann sich vorstellen das meine finanziellen Polster aufgebraucht sind und ich erst wieder seit einem Monat arbeite. Das interessiert das Ordnungsamt absolut nicht. Auf eine Anzahlung und spätere Restzahlung lässt sich Frau Bader auch nicht ein. Es tut mir weh meinen Hund eingesperrt zu sehen und ich kann ihn nicht herausholen weil mir die Mitlerweile 2500. - fehlen und täglich 25. - Euro dazu kommen. Das ist für mich ein irrsinniger Teufelskreis, unmögliche Beamten Willkür und Missbrauch des Amtes. Obwohl rein rechtlich der Hund niemals entzogen werden durfte versucht das Ordnungsamt aus der Sache Kapitel zu schlagen. Ebenfalls verbietet mir das Ordnungsamt mit dem Hund wieder nach Bayern zu kommen. Wer gibt dem Amt das Recht sich über die Gesetze zu stellen. Nachzulesen bei der bayerischen Landespolizei bei Besuch von Listenhunden in Deutschland. Ich klage das Ordnungsamt Nürnberg speziell Frau Bader Abteilung Kampfhunde (der Name sagt ja schon alles) wegen Willkür und falscher Aussagen, falscher Recherchen, Rechtsbeugung und nicht im Wohle der Tiere welches wohl im Vordergrund stehen sollte, zu handeln. Im Vordergrund steht erstmal das mein Hund wieder bei mir ist und auch die Kosten nicht weiter steigen. Mein Hund Esko ist in der Schweiz Kanton Bern ein ganz normaler Hund und darf es auch sein. Er ist gechipt, 8 Jahre alt, leidet an Arthrose, war niemals auffällig in Deutschland oder der Schweiz. Kein Ordnungsverstoss, kein Beisvorfall, kein gar nichts. Er ist ein absoluter Familienhund und mag Kinder. Sogar mit Kleintieren wie Nager oder Wellensittiche geht er behutsam um. Er hat zu jeden Menschen Vertrauen die ihm und uns so verzweifeln lassen.
Ebenfalls Rechtsanwälte für Tierrecht wollen zuerst Euro sehen oder ablehnen das Sie im Gewissenkonflikt mit dem Tierheim stehen. Ich Klage nicht das Tierheim an was nur die Auflage des Ordnungsamt ausführt sondern speziell das Ordnungsamt Nürnberg welches den Entzug angeordnet hat.
Dies ist ein Auszug vom Anschreiben an den Rechtsanwalt für Tierrecht und werde für dieses Schreiben überall posten für eine sofortige Herausgabe bis zur Klärung der Angelegenheit meines Hundes.

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Petition am 8. Mai 2015 erstellt