

Offener Brief: Sindelfinger Radweg-Planung darf nicht eingestellt werden
Das Problem
Die Ablehnung der Radweg-Planung in Sindelfingen ist ein teurer Fehler – und widerspricht der Mobilitätsstrategie des Landes
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
mit Unverständnis habe ich die Berichterstattung über Ihre jüngste Sitzung zum Sindelfinger Radverkehrskonzept zur Kenntnis genommen. Mit 19 Nein-Stimmen aus CDU, Freien Wählern, FDP und Teilen der AfD – bei nur 15 Ja-Stimmen von Grünen, SPD, Vielfalt/Linke Plus und einem AfD-Mitglied – hat der Gemeinderat die Verwaltungsvorlage zur weiteren Planung von vier zentralen Radrouten (Achsen Böblingen (R2), Darmsheim (R3), Mahdental (R6) und Sommerhofen (R10), zusammen 22,6 Kilometer, Planungskosten rund 3,5 Millionen Euro) abgelehnt. Statt die längst überfällige Planung zu beauftragen, soll nun erst eine Arbeitsgruppe über Grundsätze diskutieren, die der Gemeinderat vor sieben Jahren bereits beschlossen hatte.
Diese Entscheidung ist nicht nur fachlich falsch. Sie widerspricht auch den Zielen und Handlungsempfehlungen, zu denen sich das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Verkehr und das Landesmobilitätsgesetz bekennt – und an denen sich Kommunen inzwischen messen lassen müssen. Im Folgenden lege ich konkret dar, warum.
1. Die Entscheidung macht die Radwege teurer statt günstiger
Mehrere Fraktionen begründeten ihr Nein mit gestiegenen Kosten und der Hoffnung, günstiger planen zu können. Dem widersprach Michael Paak, Leiter des Amts für Stadtentwicklung, unmissverständlich im Gemeinderat: „Wenn wir jetzt alles auf Null setzen, wird es ganz sicher teurer.“ Das günstigste eingeholte Angebot (IBB Wörn Ingenieure, rund 3,5 Millionen Euro) ist nur noch bis zum 31. Juli 2026 bindend. Wird diese Frist verspätet oder gar nicht mehr genutzt, muss neu ausgeschrieben werden – mit allen daraus folgenden Zeit- und Kostenrisiken. Die Behauptung, man könne „deutlich günstiger“ planen, blieb im Gemeinderat unbelegt und ist als pauschale Laienkritik einzustufen, nicht als ernsthafter Vorschlag.
2. Planung ist kein Baubeschluss – die Mitsprache bleibt erhalten
Die Vorlage sah ausdrücklich vor, die vier Routen zunächst nur bis Leistungsphase 2 zu planen. Erst danach sollten die Ergebnisse in den Gremien und in einer Bürgerbeteiligung vorgestellt und Änderungswünsche eingearbeitet werden, bevor mit Phase 3 die teureren, kaum noch änderbaren Schritte folgen. Genau die Mitsprache, die CDU und Freie Wähler mit einer zusätzlichen Arbeitsgruppe einfordern, war also bereits Teil des Verfahrens – nur früher, günstiger und an einen konkreten Zeitplan gekoppelt. Wie SPD-Stadtrat Martin Wenger richtig anmerkte, gibt die Verwaltung mit diesem Vorgehen „keineswegs die politische Steuerung aus der Hand“. Eine zusätzliche Arbeitsgruppe dupliziert diesen Schritt lediglich – und verzögert ihn um Jahre.
3. Sieben Jahre Planung und ein Ratsbeschluss werden über Bord geworfen
Der Gemeinderat selbst hatte das Radverkehrskonzept mit zehn Routen über 45 Kilometer im Jahr 2020 beschlossen. Nach aktuellem Stand werden bis Ende 2027 gerade einmal 8,4 dieser 45 Kilometer umgesetzt sein. Wer diesen ohnehin schleppenden Prozess nun zusätzlich durch eine neue Grundsatzdebatte stoppt, wovor bereits mehrfach deutlich gewarnt wurde, riskiert genau das Muster, das die Lokalpresse selbst zu Recht anmahnt: eine „unendliche Geschichte“. Richard Pitterle (Vielfalt Sindelfingen/Linke plus) bringt es auf den Punkt: Hier wird versucht, mit dem Verweis auf den Bürgerunmut einen gemeinsam gefassten Grundsatzbeschluss faktisch zu kippen.
4. Sichere Schulwege für Kinder sind kein Randthema, sondern Landesrecht
Ulrich Hensinger (Grüne) wies zu Recht darauf hin, dass es beim Radverkehrskonzept nicht um Sportradler geht, sondern vor allem um sichere Schulwege für die Schwächsten der Gesellschaft. Das deckt sich exakt mit geltendem Landesrecht: Das seit 29. März 2025 in Kraft befindliche Landesmobilitätsgesetz Baden-Württemberg macht „die eigenständige, sichere Mobilität für Kinder und Jugendliche zur Richtschnur“ und verpflichtet Behörden, deren Bedürfnisse bei jeder Verkehrsplanung besonders zu berücksichtigen. Das Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule und die landesweite Fußverkehrsstrategie (Januar 2026) stellen ausdrücklich fest, dass eine sichere Schulumgebung die Grundlage dafür ist, dass Kinder ihren Schulweg selbstständig zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Die Einschätzung von Winfried Meffert (AfD), bestehende Tempo-30-Zonen hätten das Radfahren bereits ausreichend sicher gemacht, widerspricht damit der fachlichen Linie des Landes: Tempolimits ersetzen keine bauliche, nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) gestaltete Infrastruktur.
5. Radverkehrsförderung ist seit 2025 gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Förderung des Radverkehrs im Zuge des Landesmobilitätsgesetzes ausdrücklich als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert (siehe 10-Punkte-Plan für Klimaziele im Verkehr). Die RadSTRATEGIE des Landes verfolgt das Ziel, den Radverkehr bis 2030 zu verdoppeln – und stellt klar, dass rund 80 Prozent der Radinfrastruktur in kommunaler Baulast liegen. Das Land kann also nur Rahmen und Fördermittel bereitstellen; die entscheidenden Beschlüsse müssen vor Ort, in den Kommunen (idealerweise mit Bürgerbeteiligung, wie ja auch über Jahre hinweg erfolgt sowie in Zukunft vorgesehen) vorbereitet und getroffen werden. Mit der Ablehnung der Planungsvorlage verweigert sich der Sindelfinger Gemeinderat genau der Verantwortung, die ihm das Land ausdrücklich zuweist.
6. Sindelfingen verschenkt Fördergelder und „Planungsvorsprung“
Nach dem Förderprogramm für Rad- und Fußverkehr (LGVFG-RuF) fördert das Land ERA-/EFA-konforme Radverkehrsinfrastruktur mit bis zu 50 Prozent, mit Klimabonus sogar bis zu 75 Prozent der Kosten – im aktuellen Landesprogramm 2025–2029 mit über 400 Millionen Euro Landesmitteln für mehr als 1.000 Maßnahmen. Ohne fertige Pläne kann sich Sindelfingen um diese Mittel nicht einmal bewerben. Genau das war der Kerngedanke der Verwaltungsvorlage: fertige Pläne „in der Schublade“ zu haben, um Radwegebau mit ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen der Stadtwerke zu koordinieren – ein Ansatz, den auch der 10-Punkte-Plan des Verkehrsministeriums ausdrücklich einfordert, um „kleinteilige Planungen und Inselnlösungen“ zu vermeiden, wie sie in den vergangenen Jahren (mit Ausnahme der noch fertigzustellenden Routen R5 und R7) in Sindelfingen realisiert wurden. Sabine Kober (Grüne) brachte es im Gemeinderat treffend auf den Punkt: Die Stadtwerke graben auf, doch die Stadt hat keine fertigen Radwegpläne, um davon zu profitieren.
7. Bürgerbeteiligung ja – aber nicht auf Kosten von Sicherheit und Klimaschutz
Die von CDU-Fraktionschefin Maike Stahl angeführte Kritik am Wegfall von Parkplätzen ist ernst zu nehmen – sie rechtfertigt jedoch keinen Planungsstopp, insbesondere weil die zur Planung vorgeschlagenen Routen kaum Bereiche mit Anwohnerparken betreffen. Auch das Land stellt in seinem Konzept Sozial gerechte Mobilität in Baden-Württemberg klar, dass Mitbestimmung verschiedener Gruppen wichtig ist – genau dafür war die Bürgerbeteiligung nach Leistungsphase 2 vorgesehen. Zugleich benennt der 10-Punkte-Plan des Verkehrsministeriums die Umverteilung kostenlosem Parkraums zugunsten von Rad- und Fußverkehr ausdrücklich als notwendigen Schritt der Verkehrswende, nicht als Fehler, der bereits auf Konzeptebene korrigiert werden müsste. Wer Beteiligung ernst nimmt, führt sie im laufenden, längst dafür vorgesehenen Verfahren durch – und stoppt nicht das gesamte Projekt.
Meine Forderung
Noch ist bis zum 31. Juli 2026 Zeit, um das günstigste Angebot zu sichern und einen kostspieligen Fehlstart zu vermeiden. Ich fordere den Gemeinderat auf, in einer außerordentlichen Sitzung seine Entscheidung zu überdenken und die Planungsvorlage der Verwaltung doch noch zu beschließen – inklusive der bereits vorgesehenen Bürgerbeteiligung und Gremienbefassung nach Leistungsphase 2. Eine zusätzliche Arbeitsgruppe aus fachlich qualifizierten Personen, sachkundigen Bürgern, Radfahrenden aus Sindelfingen und benachbarten Gemeinden und lokalen Initiativen kann sinnvolle fachliche Fragen kompetent begleiten, darf aber nicht zum Vorwand werden, längst beschlossene, gesetzlich gebotene und finanziell geförderte Radinfrastruktur auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Sindelfingen braucht ein Radverkehrskonzept, das nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt wird – im Interesse der Kinder auf ihrem Schulweg, der Verkehrssicherheit aller und der Klimaziele, zu denen sich Land und Kommunen gemeinsam bekannt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Patric Bachem
Quellen und weiterführende Informationen
1. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Landesmobilitätsgesetz: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/landesmobilitaetsgesetz
2. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, 10-Punkte-Plan für Klimaziele im Verkehr: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/10-punkte-plan-fuer-klimaziele
3. aktivmobil BW / Verkehrsministerium, RadSTRATEGIE Baden-Württemberg: https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radstrategie-des-landes-baden-wuerttemberg
4. aktivmobil BW, Förderprogramm für Rad- und Fußverkehr (LGVFG-RuF): https://www.aktivmobil-bw.de/foerderung-beratung/foerderprogramme/infrastrukturfoerderung-nach-lgvfg
5. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Sozial gerechte Mobilität in Baden-Württemberg: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/sozial-gerechte-mobilitaet-in-baden-wuerttemberg
6. Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule, Baustein Schulstraßen: https://www.movers-bw.de/bausteine-mit-infrastrukturfokus/schulstrassen
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Das Problem
Die Ablehnung der Radweg-Planung in Sindelfingen ist ein teurer Fehler – und widerspricht der Mobilitätsstrategie des Landes
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
mit Unverständnis habe ich die Berichterstattung über Ihre jüngste Sitzung zum Sindelfinger Radverkehrskonzept zur Kenntnis genommen. Mit 19 Nein-Stimmen aus CDU, Freien Wählern, FDP und Teilen der AfD – bei nur 15 Ja-Stimmen von Grünen, SPD, Vielfalt/Linke Plus und einem AfD-Mitglied – hat der Gemeinderat die Verwaltungsvorlage zur weiteren Planung von vier zentralen Radrouten (Achsen Böblingen (R2), Darmsheim (R3), Mahdental (R6) und Sommerhofen (R10), zusammen 22,6 Kilometer, Planungskosten rund 3,5 Millionen Euro) abgelehnt. Statt die längst überfällige Planung zu beauftragen, soll nun erst eine Arbeitsgruppe über Grundsätze diskutieren, die der Gemeinderat vor sieben Jahren bereits beschlossen hatte.
Diese Entscheidung ist nicht nur fachlich falsch. Sie widerspricht auch den Zielen und Handlungsempfehlungen, zu denen sich das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Verkehr und das Landesmobilitätsgesetz bekennt – und an denen sich Kommunen inzwischen messen lassen müssen. Im Folgenden lege ich konkret dar, warum.
1. Die Entscheidung macht die Radwege teurer statt günstiger
Mehrere Fraktionen begründeten ihr Nein mit gestiegenen Kosten und der Hoffnung, günstiger planen zu können. Dem widersprach Michael Paak, Leiter des Amts für Stadtentwicklung, unmissverständlich im Gemeinderat: „Wenn wir jetzt alles auf Null setzen, wird es ganz sicher teurer.“ Das günstigste eingeholte Angebot (IBB Wörn Ingenieure, rund 3,5 Millionen Euro) ist nur noch bis zum 31. Juli 2026 bindend. Wird diese Frist verspätet oder gar nicht mehr genutzt, muss neu ausgeschrieben werden – mit allen daraus folgenden Zeit- und Kostenrisiken. Die Behauptung, man könne „deutlich günstiger“ planen, blieb im Gemeinderat unbelegt und ist als pauschale Laienkritik einzustufen, nicht als ernsthafter Vorschlag.
2. Planung ist kein Baubeschluss – die Mitsprache bleibt erhalten
Die Vorlage sah ausdrücklich vor, die vier Routen zunächst nur bis Leistungsphase 2 zu planen. Erst danach sollten die Ergebnisse in den Gremien und in einer Bürgerbeteiligung vorgestellt und Änderungswünsche eingearbeitet werden, bevor mit Phase 3 die teureren, kaum noch änderbaren Schritte folgen. Genau die Mitsprache, die CDU und Freie Wähler mit einer zusätzlichen Arbeitsgruppe einfordern, war also bereits Teil des Verfahrens – nur früher, günstiger und an einen konkreten Zeitplan gekoppelt. Wie SPD-Stadtrat Martin Wenger richtig anmerkte, gibt die Verwaltung mit diesem Vorgehen „keineswegs die politische Steuerung aus der Hand“. Eine zusätzliche Arbeitsgruppe dupliziert diesen Schritt lediglich – und verzögert ihn um Jahre.
3. Sieben Jahre Planung und ein Ratsbeschluss werden über Bord geworfen
Der Gemeinderat selbst hatte das Radverkehrskonzept mit zehn Routen über 45 Kilometer im Jahr 2020 beschlossen. Nach aktuellem Stand werden bis Ende 2027 gerade einmal 8,4 dieser 45 Kilometer umgesetzt sein. Wer diesen ohnehin schleppenden Prozess nun zusätzlich durch eine neue Grundsatzdebatte stoppt, wovor bereits mehrfach deutlich gewarnt wurde, riskiert genau das Muster, das die Lokalpresse selbst zu Recht anmahnt: eine „unendliche Geschichte“. Richard Pitterle (Vielfalt Sindelfingen/Linke plus) bringt es auf den Punkt: Hier wird versucht, mit dem Verweis auf den Bürgerunmut einen gemeinsam gefassten Grundsatzbeschluss faktisch zu kippen.
4. Sichere Schulwege für Kinder sind kein Randthema, sondern Landesrecht
Ulrich Hensinger (Grüne) wies zu Recht darauf hin, dass es beim Radverkehrskonzept nicht um Sportradler geht, sondern vor allem um sichere Schulwege für die Schwächsten der Gesellschaft. Das deckt sich exakt mit geltendem Landesrecht: Das seit 29. März 2025 in Kraft befindliche Landesmobilitätsgesetz Baden-Württemberg macht „die eigenständige, sichere Mobilität für Kinder und Jugendliche zur Richtschnur“ und verpflichtet Behörden, deren Bedürfnisse bei jeder Verkehrsplanung besonders zu berücksichtigen. Das Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule und die landesweite Fußverkehrsstrategie (Januar 2026) stellen ausdrücklich fest, dass eine sichere Schulumgebung die Grundlage dafür ist, dass Kinder ihren Schulweg selbstständig zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Die Einschätzung von Winfried Meffert (AfD), bestehende Tempo-30-Zonen hätten das Radfahren bereits ausreichend sicher gemacht, widerspricht damit der fachlichen Linie des Landes: Tempolimits ersetzen keine bauliche, nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) gestaltete Infrastruktur.
5. Radverkehrsförderung ist seit 2025 gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Förderung des Radverkehrs im Zuge des Landesmobilitätsgesetzes ausdrücklich als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert (siehe 10-Punkte-Plan für Klimaziele im Verkehr). Die RadSTRATEGIE des Landes verfolgt das Ziel, den Radverkehr bis 2030 zu verdoppeln – und stellt klar, dass rund 80 Prozent der Radinfrastruktur in kommunaler Baulast liegen. Das Land kann also nur Rahmen und Fördermittel bereitstellen; die entscheidenden Beschlüsse müssen vor Ort, in den Kommunen (idealerweise mit Bürgerbeteiligung, wie ja auch über Jahre hinweg erfolgt sowie in Zukunft vorgesehen) vorbereitet und getroffen werden. Mit der Ablehnung der Planungsvorlage verweigert sich der Sindelfinger Gemeinderat genau der Verantwortung, die ihm das Land ausdrücklich zuweist.
6. Sindelfingen verschenkt Fördergelder und „Planungsvorsprung“
Nach dem Förderprogramm für Rad- und Fußverkehr (LGVFG-RuF) fördert das Land ERA-/EFA-konforme Radverkehrsinfrastruktur mit bis zu 50 Prozent, mit Klimabonus sogar bis zu 75 Prozent der Kosten – im aktuellen Landesprogramm 2025–2029 mit über 400 Millionen Euro Landesmitteln für mehr als 1.000 Maßnahmen. Ohne fertige Pläne kann sich Sindelfingen um diese Mittel nicht einmal bewerben. Genau das war der Kerngedanke der Verwaltungsvorlage: fertige Pläne „in der Schublade“ zu haben, um Radwegebau mit ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen der Stadtwerke zu koordinieren – ein Ansatz, den auch der 10-Punkte-Plan des Verkehrsministeriums ausdrücklich einfordert, um „kleinteilige Planungen und Inselnlösungen“ zu vermeiden, wie sie in den vergangenen Jahren (mit Ausnahme der noch fertigzustellenden Routen R5 und R7) in Sindelfingen realisiert wurden. Sabine Kober (Grüne) brachte es im Gemeinderat treffend auf den Punkt: Die Stadtwerke graben auf, doch die Stadt hat keine fertigen Radwegpläne, um davon zu profitieren.
7. Bürgerbeteiligung ja – aber nicht auf Kosten von Sicherheit und Klimaschutz
Die von CDU-Fraktionschefin Maike Stahl angeführte Kritik am Wegfall von Parkplätzen ist ernst zu nehmen – sie rechtfertigt jedoch keinen Planungsstopp, insbesondere weil die zur Planung vorgeschlagenen Routen kaum Bereiche mit Anwohnerparken betreffen. Auch das Land stellt in seinem Konzept Sozial gerechte Mobilität in Baden-Württemberg klar, dass Mitbestimmung verschiedener Gruppen wichtig ist – genau dafür war die Bürgerbeteiligung nach Leistungsphase 2 vorgesehen. Zugleich benennt der 10-Punkte-Plan des Verkehrsministeriums die Umverteilung kostenlosem Parkraums zugunsten von Rad- und Fußverkehr ausdrücklich als notwendigen Schritt der Verkehrswende, nicht als Fehler, der bereits auf Konzeptebene korrigiert werden müsste. Wer Beteiligung ernst nimmt, führt sie im laufenden, längst dafür vorgesehenen Verfahren durch – und stoppt nicht das gesamte Projekt.
Meine Forderung
Noch ist bis zum 31. Juli 2026 Zeit, um das günstigste Angebot zu sichern und einen kostspieligen Fehlstart zu vermeiden. Ich fordere den Gemeinderat auf, in einer außerordentlichen Sitzung seine Entscheidung zu überdenken und die Planungsvorlage der Verwaltung doch noch zu beschließen – inklusive der bereits vorgesehenen Bürgerbeteiligung und Gremienbefassung nach Leistungsphase 2. Eine zusätzliche Arbeitsgruppe aus fachlich qualifizierten Personen, sachkundigen Bürgern, Radfahrenden aus Sindelfingen und benachbarten Gemeinden und lokalen Initiativen kann sinnvolle fachliche Fragen kompetent begleiten, darf aber nicht zum Vorwand werden, längst beschlossene, gesetzlich gebotene und finanziell geförderte Radinfrastruktur auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Sindelfingen braucht ein Radverkehrskonzept, das nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt wird – im Interesse der Kinder auf ihrem Schulweg, der Verkehrssicherheit aller und der Klimaziele, zu denen sich Land und Kommunen gemeinsam bekannt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Patric Bachem
Quellen und weiterführende Informationen
1. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Landesmobilitätsgesetz: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/landesmobilitaetsgesetz
2. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, 10-Punkte-Plan für Klimaziele im Verkehr: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/10-punkte-plan-fuer-klimaziele
3. aktivmobil BW / Verkehrsministerium, RadSTRATEGIE Baden-Württemberg: https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radstrategie-des-landes-baden-wuerttemberg
4. aktivmobil BW, Förderprogramm für Rad- und Fußverkehr (LGVFG-RuF): https://www.aktivmobil-bw.de/foerderung-beratung/foerderprogramme/infrastrukturfoerderung-nach-lgvfg
5. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Sozial gerechte Mobilität in Baden-Württemberg: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/sozial-gerechte-mobilitaet-in-baden-wuerttemberg
6. Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule, Baustein Schulstraßen: https://www.movers-bw.de/bausteine-mit-infrastrukturfokus/schulstrassen
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Petition am 3. Juli 2026 erstellt