
Implementierung von 5G dient nicht dem GEMEINWOHL !!
„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetzte verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“ zugesandt von >>> "Dalle Info", Göttingen
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Liebe Mitstreiter/innen in Nah und Fern,
gestern sah ich SCOBEL. Die Sendung hat mich zu folgendem Artikel inspiriert. Eigentlich ist er/es eine überarbeitete und von mir gekürzte Zusammenstellung, deren Quellen ich jeweils angegeben habe. Der Deutsche Staat hat die schädlichen Auswirkungen der Dauerbestrahlung durch die 5G (und zukünftig 6G) - Mobilfunkstrahlung, sowohl terrestrisch als auch aus dem Orbit (geplant sind tausende von Satelliten in einer Umlaufbahn von 1.200 Kilometer, One Web und andere, SCOBEL) nicht oder viel zu wenig bedacht. Nicht nur das CO² schadet dem Klima, sondern die elektronische Highspeedtechnologie tut es ebenfalls - und das in doppelter Hinsicht und ist damit weitaus gefährlicher als CO². Zum einen ist der Energieverbrauch (Energie wird derzeit überwiegend und über noch längerer Zeit aus fossilen Brennstoffen gewonnen) für das "Streamen" von Filmen (der kauf einer DVD hat eine wesentlich bessere Ökobilanz), das Zahlen mit "bitcoins"), das Internet der Dinge (5G) und, und, und ... extrem hoch und stoßen (auf verschleierten Umwegen) mehr CO³ aus, als es unsere Diesel und Benziner (Land und Wasser) zusammen tun --- und zum anderen sind die Strahlen selbst nicht nur für den homo sapiens, sondern auch für die Fauna und Flora entwicklungs- und erbgutschädlich --->>> umweltschädlich. Ein Skandal, dass unsere Regierung, die unserem Gemeinwohl verpflichtet ist, all dies außer Betracht lässt, um ihre Machtinteressen und die der Wirtschaft durchzusetzen. Lasst uns überlegen, wie wir hier rechtlich gegen den Staat vorgehen können (siehe Gustav Heinemann).
Ich grüße euch umwelt- und bürgerfreundlich,
Euer Stefan Weinert
PS - ein paar Unterschriften für diese Petition wären nicht schlecht :)
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Implementierung der 5G-Technik dient nicht dem Gemeinwohl
Das Gemeinwohl, Allgemeinwohl, Allgemeininteresse (bonum commune, common good, bien public) bezeichnet das Wohl (das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine Wohlfahrt, den Wohlstand), welches aus sozialen Gründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugute kommen soll.
Gemeinwohl wird verstanden als Gegenbegriff (siehe auch den folgenden Absatz) zu bloßen Einzel- oder Gruppeninteressen innerhalb einer Gemeinschaft. Dabei bezieht sich der Begriff des Gemeinwohls bei Aristoteles notwendig auf die Polis, die Stadt. Später wurde der Begriff auf die ganze Menschheit erweitert. Er kann heute auf jedwede überindividuelle Gemeinschaft bezogen werden (Ehe, Familie, Verein, Religionsgemeinschaft, Region, Land, Volk, Völker einer Vertragsgemeinschaft, Weltgemeinschaft usw., aber auch auf Welt, Natur, Universum).
Als das Gegenteil einer Gemeinwohl orientierten Politik gilt eine von persönlichen Machtinteressen bestimmte Politik. Diese dient den Machthabern (oder anderen profitierenden relativ kleinen Gruppen, die nicht direkt als Machthaber in Erscheinung treten), nicht aber der Gemeinschaft. Erstgenanntes lässt sich vor allem in absolutistischen Monarchien oder Diktaturen beobachten, doch auch der Kapitalismus als Wirtschaftsform steht in einer entsprechenden Kritik. Von Machtgruppen geleitete, Wohlfahrt mindernde Politik findet sich in unterschiedlich starker Ausprägung in allen politischen Systemen (siehe den in Deutschland stark vertretenen Lobbyismus)
Die Annahme, dass es überhaupt ein Gemeinwohl geben könne, das a priori feststellbar sei, wird insbesondere von den Vertretern des Pluralismus abgelehnt. Demnach kann sich Gemeinwohl nur a posteriori, aus einem freien und fairen Prozess der staatlichen Willensbildung unter Einbeziehung der Interessengruppen ergeben. Dieses Konzept des Gemeinwohls geht davon aus, dass eine Politik möglich sei, durch die niemand übervorteilt wird.
Politische und ökonomische Entscheidungen, welche einem Teil dieser Gesellschaft (im Grenzfall allen) größeren Nutzen stiften, als durch sie Nutzen in den anderen Gruppen der Gesellschaft verloren geht, gelten als Steigerung des Gemeinwohls. Das genaue Ausmaß des Konstrukts „Nutzen“ ist jedoch nicht allgemein gültig messbar, weshalb sich immer wieder Streit daran entzünden muss, ob ein Vorhaben tatsächlich die Wohlfahrt mehrt oder mindert.
Kritiker der Methode, das Gemeinwohl als Ergebnis eines Interessenausgleichs nach Verhandlungen zu definieren, verweisen darauf, dass Interessenkonflikte nicht immer in Win-Win-Situationen auflösbar seien, vielmehr ergebe sich häufig ein Nullsummenspiel. Die Verlierer seien dabei nicht immer offensichtlich. Bei der Bestimmung des Gemeinwohls im Sinne des Pluralismus seien es systematisch schwache Gruppen, die ihr Interesse nicht artikulieren bzw. durchsetzen können, z. B. Unterschicht oder Dritte Welt, oder allgemeine Interessen wie Bewahrung des Naturkapitals und Umweltschutz. Wenn aber berechtigte Interessen nicht artikuliert und in den politischen Prozess eingebracht würden, sei es problematisch, das Ergebnis derart defizitärer Verhandlungen mit dem Etikett „Gemeinwohl“ zu versehen.
Die Thematisierung des Gemeinwohls in der öffentlichen Verwaltung unter dem Begriff Public Value geht zurück auf den Harvard-Verwaltungswissenschaftler Mark Moore. In Analogie zum Shareholder Value-Konzept für privatwirtschaftliche Unternehmen postuliert er, dass sich die öffentliche Verwaltung an der Schaffung von Public Value, also Wert für die Öffentlichkeit, letztlich dem Gemeinwohl, ausrichten sollte.
Quelle: (c) wikipedia
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"Gemeinwohl-Ökonomie" bezeichnet ein Wirtschaftssystem, das auf Gemeinwohl fördernden Werten aufgebaut ist.
Sie ist ein Veränderungshebel auf wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene. Gemeinwohl-Ökonomie ist ...
... auf wirtschaftlicher Ebene eine lebbare, konkret umsetzbare Alternative für Unternehmen verschiedener Größen und Rechtsformen.
Der Zweck des Wirtschaften und die Bewertung von Unternehmenserfolg werden anhand Gemeinwohl orientierter Werte - statt der monetären Bilanz - definiert. ... auf politischer Ebene ein Motor für rechtliche Veränderung. Ziel des Engagements ist ein gutes Leben für alle Lebewesen (Bioethik) und den Planeten, unterstützt durch ein Gemeinwohl orientiertes Wirtschaftssystem. Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und demokratische Mitbestimmung sind dabei die zentralen Werte. ... auf gesellschaftlicher Ebene eine Initiative der Bewusstseinsbildung für Systemwandel, die auf dem gemeinsamen, wertschätzenden Tun möglichst vieler Menschen beruht. Die Bewegung gibt Hoffnung und Mut und sucht die Vernetzung mit anderen Initiativen. Sie versteht sich als Ergebnis offener, partizipialer, lokal wachsender Prozess mit globaler Ausstrahlung. -- Quelle: Christian Felber
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Das Gemeinwohl bzw. das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, es bedarf daher einer Ausfüllung dieses Begriffs im konkreten Einzelfall. Dabei ist von einem verfassungsrechtlichen Gemeinwohlverständnis (Artikel 14 (2) GG) auszugehen, das sich an den "Gemeinwohlwerten" des Grundgesetzes wie Menschenwürde, Freiheit, Rechtssicherheit, Frieden und Wohlstand und damit an den Grundrechten, dem Rechtsstaats-, Sozialstaats- und Demokratieprinzip festmachen lässt Erfasst ist das Gesamtinteresse der staatlichen Gemeinschaft oder eines Teils davon (etwa die Interessen einer Ortsgemeinschaft) im Gegensatz zum Einzelinteresse.
Die Rechtsprechung des EuGH hat den Begriff der "Zwingenden Gründe des Allgemeininteresses" entwickelt (so u.a. EuGH 23.11.1999 - C 369/96). Dazu sollen u.a. die folgenden Sachbereiche gehören:
die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, die Sicherheit der Bevölkerung, die öffentliche Gesundheit,
die Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit,
der Schutz der Verbraucher, der Dienstleistungsempfänger und der Arbeitnehmer,
die Lauterkeit des Handelsverkehrs, die Betrugsbekämpfung, der Schutz der Umwelt, der Schutz der Stadt- und Raumplanung,
der Tierschutz, der Schutz des geistigen Eigentums, die Erhaltung des nationalen und künstlerischen Erbes,
die Ziele der Sozialpolitik, die Ziele der Kulturpolitik. --- Quelle: anwalt24
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