Erlass einer Katzenschutzverordnung für Weinheim

Erlass einer Katzenschutzverordnung für Weinheim
Warum ist diese Petition wichtig?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Just, sehr geehrte Mitglieder des Weinheimer Gemeinderates,
insgesamt gibt es heute mindestens 1047 Städte und Gemeinden in Deutschland mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen (Stand: Februar 2022). Auch bei unseren Nachbarn in Viernheim bereits seit 2015. Viele weitere Städte und Gemeinden bereiten aktuell den Erlass solch einer Verordnung vor, um so das Leid und die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen und Freigängern einzudämmen. Vorreiter kann Weinheim in dieser Problematik leider nicht mehr werden, aber gemeinsam und mit Ihrer Unterstützung könnten wir verhindern, dass wir zum Schlusslicht werden.
Daher möchten wir Sie im Namen des Tierschutz Weinheim e.V. und aller Unterzeichner dieser Petition bitten, eine Katzenschutzverordnung in Weinheim zu erlassen!
Problematik:
Verwilderte Katzen, die entlaufen oder zurückgelassen wurden, oft weder kastriert noch gekennzeichnet, führen zu ungewolltem und unkontrollierbaren Nachwuchs. Katzen, die zwar ein Zuhause haben, Freigang haben, aber ebenfalls weder kastriert noch gekennzeichnet sind, verpaaren sich mit verwilderten Katzen und erweitern den Bestand.
Der Nachwuchs bei den verwilderten Katzen ist oft zu scheu, und verliert den
Bezug zum Menschen, so dass eine Vermittlung in die Obhut von Menschen, kaum möglich wird.
Die verwilderten Katzen kämpfen allein ums Überleben. Sie verenden oft jämmerlich durch Hunger und Krankheit, weil die ärztliche Betreuung und auch Impfungen fehlen sowie im Straßenverkehr, da sich die Tiere in immer weitere Reviere verstreuen müssen. Jedes neue unkastrierte Katzenpaar kann theoretisch in 5 Jahren über 10.000 Nachkommen produzieren. Zudem können hochansteckende Krankheiten von Streunerkatzen schnell auf Hauskatzen übertragen werden, ebenso kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen bei Kämpfen unter unkastrierten Katern.
Auch für den Naturschutz wäre eine Katzenschutzverordnung wichtig, denn eine unkontrollierte Vermehrung hat auch Folgen für unsere Artenvielfalt der Singvögel und Bodenbrüter.
Bisher wurde der Bestand durch Fang- und Kastrationsaktionen vom Weinheimer Tierschutzverein und ehrenamtlichen Katzenschützern kontrolliert. Die Stadt Weinheim kam selten bis gar nicht mit der Problematik in Berührung.
Für das Gebiet Weinheim und Umgebung werden jährlich etwa 250-280 Katzen im Weinheimer Tierheim betreut, die weder gekennzeichnet noch kastriert sind. Dabei handelt es sich um Fundkatzen, Abgabekatzen und verwilderte Katzen. Außerdem werden jährlich etwa 35 tote Katzen im Tierheim zur weiteren kostenpflichtige Verbringung in die Tierkörperverwertung abgegeben. Die Zahl der verendeten
Katzen auf Straßen oder auf andere Art und Weisen, liegt in der Dunkelziffer wesentlich höher.
Im Jahr 2013 mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde § 13b eingeführt. Die Länder sind ermächtigt durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten. Durch die Rechtsverordnung vom 19. November 2013 hat die Landesregierung
Baden-Württemberg diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Auch auf ordnungsrechtlicher Ebene ist eine Katzenschutzverordnung möglich. Jede Gemeinde muss für sich selbst beschließen, gemeinschaftlich gegen die Flut der wilderten Katzen zu kämpfen.
Die Zukunft des Tierschutzes in Weinheim hängt von guten, zukunftsorientierten Entscheidungen ab.
Weinheim hat mit dem Weinheimer Tierschutzverein eine eindeutige Stellung zu beziehen, besonders gut für seine Mitgeschöpfe zu sorgen. Nun müssen die richtigen Schritte folgen, um das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz, aktiv umzusetzen.
Das Ziel:
Das Problem muss nun nachhaltig gelöst werden, die Stadt Weinheim ist gefragt, bevor der Bestand der verwilderten Hauskatzen nicht mehr einzudämmen ist. Die Stadt Weinheim sollte ihre Kommunalverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erweitern und Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang gewähren, dazu verpflichten, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und in einem
Haustierregister registrieren zu lassen.
Dadurch ergibt sich eine verbesserte Vermittlung bei Fundtieren für das Tierheim, da nicht gekennzeichnete Tiere, schneller kastriert und abgegeben werden können. Wird der Halter ermittelt, kann dieser für Behandlungen finanziell verpflichtet werden. Wilde Populationen können durch Kastration und besser kontrolliert werden und die Kastration von Katzen in Privathaushalten verhindert die Erweiterung bestehender wilder Populationen.