Neu-Ulm braucht betreute Taubenhäuser


Neu-Ulm braucht betreute Taubenhäuser
Das Problem
Petition für ein nachhaltiges und tierschutzgerechtes Taubenmanagement in Neu-Ulm
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrats Neu-Ulm,
die aktuelle Situation mit Stadttauben in Neu-Ulm erfordert eine dringende und nachhaltige Lösung.
Ähnlich wie in Ulm steht die Stadt Neu-Ulm vor einer doppelten Herausforderung: Viele Bürger sind von der Präsenz der Tauben genervt, während die Tiere selbst unter den bisherigen Bedingungen erheblich
leiden. Ein tierschutzgerechtes Taubenmanagement mit betreuten Taubenhäusern bietet eine Lösung, die Mensch und Tier gleichermaßen zugutekommt.
Warum betreute Taubenhäuser?
Betreute Taubenhäuser ermöglichen durch regelmäßige Fütterung und Eieraustausch eine nachhaltige Regulierung der Taubenpopulation.
Die Vorteile sind zahlreich:
- Verbesserung der Sauberkeit: Stadttauben verbringen bis zu 80 % ihrer Zeit in den betreuten Häusern, setzen dort ihren Kot ab, und dieser kann gezielt entsorgt werden. Das reduziert Verschmutzungen in der Stadt.
- Gesundheit der Tiere: Eine gezielte, artgerechte Fütterung bewahrt die Tiere vor Krankheiten und Hungerkot, der aktuell häufig zu ästhetischen Problemen in Innenstädten führt.
Entlastung der Innenstadt: Gut genährte Tauben suchen nicht mehr in Fußgängerzonen nach Nahrung, wodurch auch verstreute Futterreste verschwinden. - Kostenersparnis: Reduzierte Verschmutzungen und Reinigungskosten kommen letztlich dem Steuerzahler zugute.
Warum jetzt handeln?
Die Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern Nachfahren von entflogenen Haus- und Brieftauben. Durch menschliches Eingreifen wurde ihr Brutzwang erzeugt. Sie sind auf unsere Unterstützung angewiesen. Ihr unkontrolliertes Wachstum kann durch Verbote nicht gestoppt werden. Ein humanes Taubenmanagement ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern entspricht auch den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (§ 1 TierSchG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 BNatschG).
Unsere Forderungen:
- Einführung eines betreuten Taubenmanagements mit Taubenhäusern an bekannten Hotspots in Neu-Ulm wie dem Glacis-Center, der Memminger Straße und Ludwigsfeld.
- Bereitstellung geeigneter Standorte für Taubenhäuser, ähnlich den Planungen in Ulm.
- Entwicklung eines interkommunalen Konzepts, um die übergreifende Taubenpopulation beider Städte nachhaltig zu regulieren.
- Regelmäßige Informationen an die Öffentlichkeit, um Fehlinformationen über Tauben und ihre angebliche Gesundheitsgefahr zu korrigieren.
Fakten über Stadttauben:
- Gesundheit: Studien des Robert-Koch-Instituts und anderer Institutionen zeigen, dass Stadttauben keine größere Gesundheitsgefahr darstellen als andere Vögel. Sie sind keine Überträger der Vogelgrippe und Taubensalmonellen infizieren Menschen nicht.
- Kot und Gebäude: Der Kot der Tauben richtet keinen Schaden an mineralischen Baustoffen an. Schäden an Denkmälern sind überwiegend durch sauren Regen verursacht (Gutachten der TU Darmstadt, 2004).
- Rechtlicher Schutz: Stadttauben unterliegen dem allgemeinen Artenschutz und dürfen nicht bejagt werden. Kommunen haben eine Verpflichtung, Fundtiere – und damit auch Tauben – unterzubringen.
- Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."
(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20) - Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.
- Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt.„Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier – und Wildvögel sowie durch Nutz – und Liebhabertiere.“
(Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus) - Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
- Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.
Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren.
(https://www.oedp-saar.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/tauben-in-unseren-staedten-wir-brauchen-taubenhaeu - Auch Fehlinformation über die Schädlichkeit des Taubenkots an Baustoffen, die immer noch von Vergrämungsfirmen trotz Gerichtsurteil Verbreitet werden, halten sich bis heute in der Gesellschaft. Die Technische Universität Darmstadt hat dies bereits widerlegt.
„Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt.“ (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004) - Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.
Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich.
(https://www.strassentaube-und-stadtleben.de/information/stadttauben-unsere-heimatlosen-haustiere/das-märchen-vom-aggressiven-taubenkot/ - "Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."
- Statistiken zeigen, dass Fütterungsverbote nicht helfen, die Stadttaubenbestände angemessen zu regulieren, da die Tiere vom Menschen mit ganzjährigem Brutzwang gezüchtet wurden.
(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990) - Durch regelmäßiges Füttern im Schlag und Austausch der Eier wird der Bestand nachhaltig verringert und Gesund erhalten.
Gut genährte Taubenpopulationen halten sich dann auch nicht mehr in den Innenstädten auf, da die Futtersuche für sie nichtmehr notwendig ist. - Auch die Futterreste in der Stadt wären dann Vergangenheit.
Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann. Die Stadt sieht ästhetischer aus und hat weniger Reinigungskosten, als bisher. Gut für die Stadt und gut für den Steuerzahler. - Auch Tauben sind schützenswerte Geschöpfe, und verdienen als verwilderte Haustiere erst recht unsere Fürsorge. § 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes. - Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.
- Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.
Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden. - Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.
- In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.
- Grundsätzlich sind Städte dazu verpflichtet, Fundtiere - also auch Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.
Schlussfolgerung:
Ein betreutes Taubenmanagement ist ein Gewinn für alle: Es reduziert die Belastung für Bürger, verbessert das Stadtbild, spart langfristig Kosten und sorgt für artgerechte Bedingungen für die Tiere.
Wir fordern die Stadt Neu-Ulm auf, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen und gemeinsam mit Bürgern, Vereinen und Fachleuten eine Lösung zu entwickeln.
Bitte unterstützen Sie diese Petition für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier in Neu-Ulm.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsgruppe Stadttauben Ulm e.V.
1. Vorsitzende Daniela Göster
www.stadttaubenulm.de
linktr.ee/stadttaubenulm

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Das Problem
Petition für ein nachhaltiges und tierschutzgerechtes Taubenmanagement in Neu-Ulm
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Albsteiger,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrats Neu-Ulm,
die aktuelle Situation mit Stadttauben in Neu-Ulm erfordert eine dringende und nachhaltige Lösung.
Ähnlich wie in Ulm steht die Stadt Neu-Ulm vor einer doppelten Herausforderung: Viele Bürger sind von der Präsenz der Tauben genervt, während die Tiere selbst unter den bisherigen Bedingungen erheblich
leiden. Ein tierschutzgerechtes Taubenmanagement mit betreuten Taubenhäusern bietet eine Lösung, die Mensch und Tier gleichermaßen zugutekommt.
Warum betreute Taubenhäuser?
Betreute Taubenhäuser ermöglichen durch regelmäßige Fütterung und Eieraustausch eine nachhaltige Regulierung der Taubenpopulation.
Die Vorteile sind zahlreich:
- Verbesserung der Sauberkeit: Stadttauben verbringen bis zu 80 % ihrer Zeit in den betreuten Häusern, setzen dort ihren Kot ab, und dieser kann gezielt entsorgt werden. Das reduziert Verschmutzungen in der Stadt.
- Gesundheit der Tiere: Eine gezielte, artgerechte Fütterung bewahrt die Tiere vor Krankheiten und Hungerkot, der aktuell häufig zu ästhetischen Problemen in Innenstädten führt.
Entlastung der Innenstadt: Gut genährte Tauben suchen nicht mehr in Fußgängerzonen nach Nahrung, wodurch auch verstreute Futterreste verschwinden. - Kostenersparnis: Reduzierte Verschmutzungen und Reinigungskosten kommen letztlich dem Steuerzahler zugute.
Warum jetzt handeln?
Die Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern Nachfahren von entflogenen Haus- und Brieftauben. Durch menschliches Eingreifen wurde ihr Brutzwang erzeugt. Sie sind auf unsere Unterstützung angewiesen. Ihr unkontrolliertes Wachstum kann durch Verbote nicht gestoppt werden. Ein humanes Taubenmanagement ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern entspricht auch den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (§ 1 TierSchG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 BNatschG).
Unsere Forderungen:
- Einführung eines betreuten Taubenmanagements mit Taubenhäusern an bekannten Hotspots in Neu-Ulm wie dem Glacis-Center, der Memminger Straße und Ludwigsfeld.
- Bereitstellung geeigneter Standorte für Taubenhäuser, ähnlich den Planungen in Ulm.
- Entwicklung eines interkommunalen Konzepts, um die übergreifende Taubenpopulation beider Städte nachhaltig zu regulieren.
- Regelmäßige Informationen an die Öffentlichkeit, um Fehlinformationen über Tauben und ihre angebliche Gesundheitsgefahr zu korrigieren.
Fakten über Stadttauben:
- Gesundheit: Studien des Robert-Koch-Instituts und anderer Institutionen zeigen, dass Stadttauben keine größere Gesundheitsgefahr darstellen als andere Vögel. Sie sind keine Überträger der Vogelgrippe und Taubensalmonellen infizieren Menschen nicht.
- Kot und Gebäude: Der Kot der Tauben richtet keinen Schaden an mineralischen Baustoffen an. Schäden an Denkmälern sind überwiegend durch sauren Regen verursacht (Gutachten der TU Darmstadt, 2004).
- Rechtlicher Schutz: Stadttauben unterliegen dem allgemeinen Artenschutz und dürfen nicht bejagt werden. Kommunen haben eine Verpflichtung, Fundtiere – und damit auch Tauben – unterzubringen.
- Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."
(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20) - Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.
- Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt.„Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier – und Wildvögel sowie durch Nutz – und Liebhabertiere.“
(Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus) - Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
- Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.
Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren.
(https://www.oedp-saar.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/tauben-in-unseren-staedten-wir-brauchen-taubenhaeu - Auch Fehlinformation über die Schädlichkeit des Taubenkots an Baustoffen, die immer noch von Vergrämungsfirmen trotz Gerichtsurteil Verbreitet werden, halten sich bis heute in der Gesellschaft. Die Technische Universität Darmstadt hat dies bereits widerlegt.
„Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt.“ (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004) - Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.
Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich.
(https://www.strassentaube-und-stadtleben.de/information/stadttauben-unsere-heimatlosen-haustiere/das-märchen-vom-aggressiven-taubenkot/ - "Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."
- Statistiken zeigen, dass Fütterungsverbote nicht helfen, die Stadttaubenbestände angemessen zu regulieren, da die Tiere vom Menschen mit ganzjährigem Brutzwang gezüchtet wurden.
(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990) - Durch regelmäßiges Füttern im Schlag und Austausch der Eier wird der Bestand nachhaltig verringert und Gesund erhalten.
Gut genährte Taubenpopulationen halten sich dann auch nicht mehr in den Innenstädten auf, da die Futtersuche für sie nichtmehr notwendig ist. - Auch die Futterreste in der Stadt wären dann Vergangenheit.
Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann. Die Stadt sieht ästhetischer aus und hat weniger Reinigungskosten, als bisher. Gut für die Stadt und gut für den Steuerzahler. - Auch Tauben sind schützenswerte Geschöpfe, und verdienen als verwilderte Haustiere erst recht unsere Fürsorge. § 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes. - Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.
- Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.
Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden. - Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.
- In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.
- Grundsätzlich sind Städte dazu verpflichtet, Fundtiere - also auch Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.
Schlussfolgerung:
Ein betreutes Taubenmanagement ist ein Gewinn für alle: Es reduziert die Belastung für Bürger, verbessert das Stadtbild, spart langfristig Kosten und sorgt für artgerechte Bedingungen für die Tiere.
Wir fordern die Stadt Neu-Ulm auf, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen und gemeinsam mit Bürgern, Vereinen und Fachleuten eine Lösung zu entwickeln.
Bitte unterstützen Sie diese Petition für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier in Neu-Ulm.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsgruppe Stadttauben Ulm e.V.
1. Vorsitzende Daniela Göster
www.stadttaubenulm.de
linktr.ee/stadttaubenulm

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Petition am 24. November 2024 erstellt