bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und FrauennotrufeBerlin, Germany
Mar 17, 2016
Das Bundeskabinett hat am 16. März 2016 eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Diese geplante Reform geht jedoch nicht weit genug, die sexuelle Selbstbestimmung wird auch weiterhin in Deutschland nicht umfassend geschützt sein. Wir fordern daher erneut, alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. Unterstützen Sie unsere Forderungen - und unterschreiben Sie unsere Petition! Aktuell ist es nach deutschem Recht keine Straftat, wenn sexuelle Handlungen allein gegen den ausdrücklichen Willen einer Person begangen werden. Ein klares „Nein“ reicht für eine Strafbarkeit nicht aus. Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ändert daran nicht grundlegend etwas. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass Betroffene von sexuellen Übergriffen sich im Normalfall körperlich zur Wehr setzen. Weiterhin bleibt also die zentrale Frage, ob die Betroffene sich gewehrt hat oder hätte wehren können. Wir treten dafür ein, dass die körperliche Gegenwehr der Betroffenen nicht relevant ist für die Strafbarkeit. Es sollte für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs zentral auf das Verhalten des Täters und nicht auf das Verhalten des Opfers ankommen. Relevant sollte sein, ob die sexuelle Handlung einvernehmlich war oder nicht. Jede nicht einverständliche sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden – das fordern auch internationale menschenrechtliche Vorgaben wie die Istanbul-Konvention. Die Pressemitteilung des bff kann hier nachgelesen werden:
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