Nein zur „Impfquote“ im Honorarsystem der Ärzte

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Petra Hermann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Schutz der ärztlichen Unabhängigkeit – Nein zur „Impfquote“ im Honorarsystem

An: Den Deutschen Bundestag / Den Bundesminister für Gesundheit
Forderung:
Wir fordern die sofortige Rücknahme der Regelungen im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), die ab dem 1. Januar 2026 Honorarabschläge für Arztpraxen vorsehen, wenn diese eine festgelegte Mindestanzahl an Impfungen unterschreiten.

Die ärztliche Vergütung darf nicht an eine „Erfolgsquote“ bei medizinischen Eingriffen gekoppelt werden.
Begründung:

1. Gefährdung des Vertrauensverhältnisses:
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient basiert auf Vertrauen und einer ergebnisoffenen Beratung. Wenn ein Arzt finanzielle Einbußen von bis zu 40 % befürchten muss, wenn er „zu wenig“ impft, entsteht ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck. Der Patient muss sich darauf verlassen können, dass eine Empfehlung ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt und nicht, um das Praxisbudget zu retten.

2. Verstoß gegen das Gebot der Therapiefreiheit:
Jeder Mensch ist ein Individuum mit einer eigenen Krankengeschichte. Ein starres Quotensystem macht Patienten zu „Wirtschaftsfaktoren“ und statistischen Größen. Ärzte müssen frei entscheiden können, wann eine Behandlung – und dazu zählt auch eine Impfung – medizinisch sinnvoll ist, ohne dass der Gesetzgeber über Honorarkürzungen im Sprechzimmer „mitschreibt“.

3. Gefahr der Manipulation und Benachteiligung:
Ein solches System bestraft Praxen, die sich Zeit für kritische Patienten nehmen oder deren Patientenstamm sich bewusst gegen bestimmte Maßnahmen entscheidet. Dies kann dazu führen, dass Ärzte unter Druck geraten, Beratungsgespräche abzukürzen oder Patienten mit kritischer Einstellung abzuweisen, um ihre Quote nicht zu gefährden.

4. Ethische Bedenken:
Medizinische Aufklärung muss neutral sein. Die Koppelung von Honoraren an die Durchführung invasiver Maßnahmen (wie Impfungen) rückt die ärztliche Tätigkeit in die Nähe von provisionsbasierten Verkaufsgesprächen. Dies widerspricht dem ärztlichen Ethos und dem Wohl der Patienten.

Fazit:
Prävention ist wichtig, darf aber niemals durch wirtschaftliche Sanktionen erzwungen werden. Wir fordern eine Rückkehr zu einem Vergütungssystem, das die Qualität der Beratung und die Zeit für den Patienten honoriert, statt den Arzt für die (Nicht-)Inanspruchnahme einer Leistung durch den Patienten finanziell zu bestrafen.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Petra Hermann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Schutz der ärztlichen Unabhängigkeit – Nein zur „Impfquote“ im Honorarsystem

An: Den Deutschen Bundestag / Den Bundesminister für Gesundheit
Forderung:
Wir fordern die sofortige Rücknahme der Regelungen im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), die ab dem 1. Januar 2026 Honorarabschläge für Arztpraxen vorsehen, wenn diese eine festgelegte Mindestanzahl an Impfungen unterschreiten.

Die ärztliche Vergütung darf nicht an eine „Erfolgsquote“ bei medizinischen Eingriffen gekoppelt werden.
Begründung:

1. Gefährdung des Vertrauensverhältnisses:
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient basiert auf Vertrauen und einer ergebnisoffenen Beratung. Wenn ein Arzt finanzielle Einbußen von bis zu 40 % befürchten muss, wenn er „zu wenig“ impft, entsteht ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck. Der Patient muss sich darauf verlassen können, dass eine Empfehlung ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt und nicht, um das Praxisbudget zu retten.

2. Verstoß gegen das Gebot der Therapiefreiheit:
Jeder Mensch ist ein Individuum mit einer eigenen Krankengeschichte. Ein starres Quotensystem macht Patienten zu „Wirtschaftsfaktoren“ und statistischen Größen. Ärzte müssen frei entscheiden können, wann eine Behandlung – und dazu zählt auch eine Impfung – medizinisch sinnvoll ist, ohne dass der Gesetzgeber über Honorarkürzungen im Sprechzimmer „mitschreibt“.

3. Gefahr der Manipulation und Benachteiligung:
Ein solches System bestraft Praxen, die sich Zeit für kritische Patienten nehmen oder deren Patientenstamm sich bewusst gegen bestimmte Maßnahmen entscheidet. Dies kann dazu führen, dass Ärzte unter Druck geraten, Beratungsgespräche abzukürzen oder Patienten mit kritischer Einstellung abzuweisen, um ihre Quote nicht zu gefährden.

4. Ethische Bedenken:
Medizinische Aufklärung muss neutral sein. Die Koppelung von Honoraren an die Durchführung invasiver Maßnahmen (wie Impfungen) rückt die ärztliche Tätigkeit in die Nähe von provisionsbasierten Verkaufsgesprächen. Dies widerspricht dem ärztlichen Ethos und dem Wohl der Patienten.

Fazit:
Prävention ist wichtig, darf aber niemals durch wirtschaftliche Sanktionen erzwungen werden. Wir fordern eine Rückkehr zu einem Vergütungssystem, das die Qualität der Beratung und die Zeit für den Patienten honoriert, statt den Arzt für die (Nicht-)Inanspruchnahme einer Leistung durch den Patienten finanziell zu bestrafen.

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Petition am 19. Februar 2026 erstellt