
Bayern bekommt ein realitätsfernes Denkmalschutzgesetz
Am 14.06. wurde der geplante Gesetzentwurf verabschiedet, der nun am 01.07.2023 in Kraft tritt. Unser Kernkritikpunkt ist und bleibt hier das Schatzregal. Außer der Bestätigung des bisherigen Anwendungsverbots von Metallsuchgeräten auf Bodendenkmälern wurde der Einsatz von Sonden nicht weiter eingeschränkt.
https://wk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/aenderungen-im-denkmalschutz-faqs.html
Wie man anhand der FAQ auf der Homepage des Ministeriums erkennen kann, wird Entdeckern von historischen Funden zukünftig keine Motivation zur Fundmeldung gegeben. Funde mit einem Wert unter 1000 € fallen künftig automatisch an den Freistaat. Liegt der geschätzte Gesamtwert darüber, erhält der Finder 3 % Finderlohn abzüglich der Kosten für Restaurierung und Konservierung. D.h. falls in Zukunft z.B. ein Fund mit einem Wert von 100.000 € gemeldet wird, beträgt der Anspruch des Entdeckers anstelle des bisherigen hälftigen Fundanteils von 50.000 € nur noch 3.000 € minus der genannten Kosten. Diese Aufwände werden sicher so hoch sein, dass der Entdecker im Falle der Fundmeldung i.d.R. auf seine Belohnung verzichten wird. Der ausgelobte Anspruch auf Ausgleich bzw. Belohnung stellt hier ein juristisches Feigenblatt dar. Unserer Ansicht nach, weder ein ermutigender noch nachhaltiger Ansatz für die Archäologie, Grundstückseigentümer, historisch interessierte Bürger und die Allgemeinheit.
Mit Blick auf England, Dänemark und andere europäischen Länder bis hin zu unseren direkten Nachbarn in Österreich wird bewusst, dass Bayern hiermit freiwillig auf das enorme Potential von Privatleuten in der Bodendenkmalpflege verzichtet und die Realität weiter ignoriert. Die Novelle ist somit endgültig der Sargnagel der Bayerischen Kulturgüter, auch, da seit Jahrzehnten eine Zusammenarbeit mit Sondengängern im Allgemeinen ausgeschlagen wird.
Behandlung der Petition steht noch aus
Unsere Petition liegt im Augenblick noch beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Stellungnahme. Voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgt die Behandlung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Bei Akzeptanz unserer Sichtweise könnte es zu einem späteren Zeitpunkt noch zu einer weiteren Gesetzesänderung kommen, dies ist momentan aber eher ungewiss. Auch wenn der Entwurf jetzt beschlossene Sache ist, waren unsere Bemühungen nicht umsonst. Wir haben mit der Petition eindeutig Stellung bezogen. Damit haben wir konkret die Nachteile des neuen Gesetzes und wissenschaftlich belegte Verbesserungsvorschläge aufgezeigt. Die Zeit wird zeigen, dass unser Ansatz der nachhaltigere ist. Neuigkeiten zur Petition werden hier verteilt.
Wie kann unser Anliegen weiter unterstützt werden?
Da in einigen Medienberichten fälschlicherweise von einem kompletten Verbot des Sondengehens berichtet wird, müssen wir weiter die Öffentlichkeit suchen, um dies richtig zu stellen. Durch konstruktive Stellungnahmen / Leserbriefe zu Hetzartikeln und Falschmeldungen kann sich jeder einbringen das richtig zu stellen. Gerne können auch die Informationen, die Infoseite und die Petition weiter gegeben werden.
https://schatzsuche-bayern.de/petition/
Herzlichen Dank vorerst für Eure großartige Unterstützung!