#20hours - Beschäftigungbewilligung für ausländische Studierende


#20hours - Beschäftigungbewilligung für ausländische Studierende
Das Problem
“Ich habe schon lange aufgehört zu zählen wie viele Absagen ich nach erfolgreichen Vorstellungsgesprächen bekommen habe mit der Begründung ‘nicht notwendiger administrativer Aufwand’ oder ‘extra entstehende Kosten’. Es geht darum, dass man als ein*e nicht EU-Studierende*r praktisch aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist aber halt auf eine systematische Art und Weise und dagegen kann man kaum bis gar nichts tun.”
Farid*
“Viele Arbeitgeber kennen sich mit der Beschäftigungsbewilligung nicht aus und man kann auch fälschlicherweise ohne diese anstellen, was dann zu Problemen mit dem Visum führen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Arbeitgeber mir gesagt haben, dass ihr Steuerberater alles erledigen wird nach meiner Nachfrage ob ich selbst das AMS kontaktieren soll. Er wusste nicht wie das geht und sie haben mich nur versichert. Bei der nächsten Visumverlängerung habe ich dann einen Anruf vom Magistrat bekommen, dass ich illegal arbeite […].”
Adrina*
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zahlreichen Hürden, die von nicht-EU Ausländern in Österreich überwunden werden müssen, wurden erst kürzlich in der Wiener Zeitung beleuchtet.
Mit dieser Petition wollen wir einen weiteren unvertretbaren Aspekt der systematischen Benachteiligung ans Tageslicht bringen: die Pflicht Studierender für jede Beschäftigung eine neue Beschäftigungsbewilligung beantragen zu müssen. Mit dieser Praxis hält Österreich mit Spanien und den Niederlanden als letzte Länder in der EU an einer längst überholten bürokratischen Hürde fest. Das kostet den Staat Millionen im Jahr und hält dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte dem österreichischen Arbeitsmarkt fern. In fast allen EU-Ländern kann man als nicht EU-Studierende*r zwischen 17 und 20 Stunden ohne Beschränkungen neben dem Studium arbeiten. Wir kämpfen dafür, dass das auch in Österreich möglich wird!
Diese Regelung hat zur Folge, dass ein*e nicht-EU Studierende*r...
- keine Probearbeit leisten darf, weswegen die Arbeitgeber ihre Entscheidung nur auf Basis des Lebenslaufs treffen müssen.
- nie konkret weiß, wann die Arbeit aufgenommen werden kann. Der Dauer des Vorgangs ist unvorhersehbar und zieht sich manchmal bis zu 2 Monaten.
- meistens auf die Kenntnisse der Arbeitgeber über die Antragstellung angewiesen ist, wobei ein kleiner Fehler die Aufenthaltsberechtigung gefährden kann.
- für jeden Antrag und jede Verlängerung eine Geldausgabe leisten muss oder diese dem Arbeitgeber zugemutet wird.
- sogar die Pflichtpraktika im Laufe des Studiums nicht ohne Weiteres anfangen darf, da man auch diese 3 Wochen im Voraus ankündigen und eine Anzeigebestätigung bekommen muss.
Bei kurzfristigen Arbeitsangeboten wie Verkäufer*in in einem Weihnachtsmarkt oder Personal an den COVID-19 Teststraßen werden deswegen nicht-EU Studierende automatisch ausgeschlossen. Bei vielen Arbeitgeber*innen werden grundsätzlich als Geschäftspolitik keine Beschäftigungsbewilligungen beantragt, weil viele sich von der Bürokratie abschrecken lassen und lieber unkomplizierte Angestellte suchen.
“Leider habe ich mich schon oft aufgrund dieser Beschäftigungsbewilligung benachteiligt gefühlt. Es ist bürokratisch gesehen viel einfacher jemanden aus der EU anzustellen, sogar wenn die Person aus einem nicht-EU Land eine bessere Qualifikation hat.”
Maria*
“Ich habe versucht beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung für mehr Stunden zu bekommen, aber es wurde abgelehnt. Eine Mitarbeiterin hat gemeint, dass die Eltern mich unterstützen müssen […] und dass sie die eigenen Kinder nach Ausland nicht schicken würde, falls man kein Geld dafür hätte.”
Elmira*
Unvorhersehbare Ereignisse wie die Corona Krise können dazu führen, dass wir uns manchmal durch Nebenjobs über Wasser halten müssen. Die nicht-EU Studierenden trifft so eine Notlage extra hart, weil der Zugang zum Arbeitsmarkt durch diese bürokratische Hürde praktisch nicht gegeben ist. Eine geringfügige/teilzeitliche Beschäftigung ist kein Hindernis für ein Studium, sondern eine beständige Stütze, sodass man nicht wegen finanzieller Notlagen vom Studium abgelenkt wird. Daher fordern wir vom Nationalrat:
⇒ Abschaffung der Beantragung der Beschäftigungbewilligung für jeden einzelnen Job,
⇒ Pauschale Beschäftigungbewilligung mit der Erteilung des Studierendenvisums bis 20 Stunden, sowie es in fast allen EU Staaten bereits gehandhabt wird.
⇒ Aufhebung dieser strukturellen Diskriminierung, die unserer Gesellschaft nicht nur auf sozialer Ebene sondern auch wirtschaftlich schadet.
Mit freundlichen Grüßen
Die Studierenden der Medizinischen Universität Wien
& die Österreichische Hochschüler*innenschaft
*Die Namen der persönlichen Berichte wurden für Anonymisierungszwecken geändert
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Das Problem
“Ich habe schon lange aufgehört zu zählen wie viele Absagen ich nach erfolgreichen Vorstellungsgesprächen bekommen habe mit der Begründung ‘nicht notwendiger administrativer Aufwand’ oder ‘extra entstehende Kosten’. Es geht darum, dass man als ein*e nicht EU-Studierende*r praktisch aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist aber halt auf eine systematische Art und Weise und dagegen kann man kaum bis gar nichts tun.”
Farid*
“Viele Arbeitgeber kennen sich mit der Beschäftigungsbewilligung nicht aus und man kann auch fälschlicherweise ohne diese anstellen, was dann zu Problemen mit dem Visum führen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Arbeitgeber mir gesagt haben, dass ihr Steuerberater alles erledigen wird nach meiner Nachfrage ob ich selbst das AMS kontaktieren soll. Er wusste nicht wie das geht und sie haben mich nur versichert. Bei der nächsten Visumverlängerung habe ich dann einen Anruf vom Magistrat bekommen, dass ich illegal arbeite […].”
Adrina*
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zahlreichen Hürden, die von nicht-EU Ausländern in Österreich überwunden werden müssen, wurden erst kürzlich in der Wiener Zeitung beleuchtet.
Mit dieser Petition wollen wir einen weiteren unvertretbaren Aspekt der systematischen Benachteiligung ans Tageslicht bringen: die Pflicht Studierender für jede Beschäftigung eine neue Beschäftigungsbewilligung beantragen zu müssen. Mit dieser Praxis hält Österreich mit Spanien und den Niederlanden als letzte Länder in der EU an einer längst überholten bürokratischen Hürde fest. Das kostet den Staat Millionen im Jahr und hält dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte dem österreichischen Arbeitsmarkt fern. In fast allen EU-Ländern kann man als nicht EU-Studierende*r zwischen 17 und 20 Stunden ohne Beschränkungen neben dem Studium arbeiten. Wir kämpfen dafür, dass das auch in Österreich möglich wird!
Diese Regelung hat zur Folge, dass ein*e nicht-EU Studierende*r...
- keine Probearbeit leisten darf, weswegen die Arbeitgeber ihre Entscheidung nur auf Basis des Lebenslaufs treffen müssen.
- nie konkret weiß, wann die Arbeit aufgenommen werden kann. Der Dauer des Vorgangs ist unvorhersehbar und zieht sich manchmal bis zu 2 Monaten.
- meistens auf die Kenntnisse der Arbeitgeber über die Antragstellung angewiesen ist, wobei ein kleiner Fehler die Aufenthaltsberechtigung gefährden kann.
- für jeden Antrag und jede Verlängerung eine Geldausgabe leisten muss oder diese dem Arbeitgeber zugemutet wird.
- sogar die Pflichtpraktika im Laufe des Studiums nicht ohne Weiteres anfangen darf, da man auch diese 3 Wochen im Voraus ankündigen und eine Anzeigebestätigung bekommen muss.
Bei kurzfristigen Arbeitsangeboten wie Verkäufer*in in einem Weihnachtsmarkt oder Personal an den COVID-19 Teststraßen werden deswegen nicht-EU Studierende automatisch ausgeschlossen. Bei vielen Arbeitgeber*innen werden grundsätzlich als Geschäftspolitik keine Beschäftigungsbewilligungen beantragt, weil viele sich von der Bürokratie abschrecken lassen und lieber unkomplizierte Angestellte suchen.
“Leider habe ich mich schon oft aufgrund dieser Beschäftigungsbewilligung benachteiligt gefühlt. Es ist bürokratisch gesehen viel einfacher jemanden aus der EU anzustellen, sogar wenn die Person aus einem nicht-EU Land eine bessere Qualifikation hat.”
Maria*
“Ich habe versucht beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung für mehr Stunden zu bekommen, aber es wurde abgelehnt. Eine Mitarbeiterin hat gemeint, dass die Eltern mich unterstützen müssen […] und dass sie die eigenen Kinder nach Ausland nicht schicken würde, falls man kein Geld dafür hätte.”
Elmira*
Unvorhersehbare Ereignisse wie die Corona Krise können dazu führen, dass wir uns manchmal durch Nebenjobs über Wasser halten müssen. Die nicht-EU Studierenden trifft so eine Notlage extra hart, weil der Zugang zum Arbeitsmarkt durch diese bürokratische Hürde praktisch nicht gegeben ist. Eine geringfügige/teilzeitliche Beschäftigung ist kein Hindernis für ein Studium, sondern eine beständige Stütze, sodass man nicht wegen finanzieller Notlagen vom Studium abgelenkt wird. Daher fordern wir vom Nationalrat:
⇒ Abschaffung der Beantragung der Beschäftigungbewilligung für jeden einzelnen Job,
⇒ Pauschale Beschäftigungbewilligung mit der Erteilung des Studierendenvisums bis 20 Stunden, sowie es in fast allen EU Staaten bereits gehandhabt wird.
⇒ Aufhebung dieser strukturellen Diskriminierung, die unserer Gesellschaft nicht nur auf sozialer Ebene sondern auch wirtschaftlich schadet.
Mit freundlichen Grüßen
Die Studierenden der Medizinischen Universität Wien
& die Österreichische Hochschüler*innenschaft
*Die Namen der persönlichen Berichte wurden für Anonymisierungszwecken geändert
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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 15. September 2021 erstellt