
Dass die Regelungen zu den Tötungsdelikten im Strafgesetz zu reformieren sind ist keine neue Idee. Es gibt eine Reihe von Reformvorschlägen und der Deutsche Juristentag hat sich schon 1980 für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Aber die Reform ist dann wohl schlicht in Vergessenheit geraten.
Das Land Schleswig-Holstein hat im Jahre 2013 auf der Justizministerkonferenz eine Initiative zur Reform des StGB eingebracht und der damalige Bundesjustizminister Maas hat auf dieser Tagung die Zusage gegeben eine solche Reform auf den Weg zu bringen. Zu diesem Zweck hat er eine Expertengruppe einberufen die ihm im Juni 2015 den Abschlussbericht vorgelegt hat. Auf Grundlage der Empfehlungen dieses Berichtes ist dann im Justizministerium ein Referentenentwurf geschrieben worden. Der DAV (Deutsche Anwaltverein) hat im Jahre 2014 dem Bundesjustizministerium einen Entwurf zur Reform der Tötungsdelikte insbesondere zur Streichung der Mordmerkmale vorgelegt.
Trotz dieser Initiativen und der Expertenrunde ist die Reform, die der Justizminister eigentlich bis 2016 in den Bundestag einbringen wollte wohl wieder vergessen worden. Herr Maas hat seinerzeit in der Eröffnungsrede vor der Expertengruppe geäußert, dass er die Reform nicht länger aufschieben wolle. 34 Jahre (heute ca. 40 Jahre!!!!) nach dem Reformappel des Deutschen Juristentages sei die Zeit reif zum Handeln.
Auf Nachfrage teilt mir das Referat für Bürgerkommunikation des Bundesjustizministeriums mit, dass der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kein Projekt zur Reform der Tötungsdelikte im StGB enthält, also auch nicht daran gearbeitet wird. Der ebenfalls von mir angeschriebene Rechtsausschuss des Bundestages teilt mir mit, dass ihm keine Vorhaben zur Änderung der Vorschriften vorliegen.
Unsere Politiker haben offensichtlich trotz des dringenden Reformbedarfs seit ca. 40 Jahren mit so viel Zurückhaltung an der Reform gearbeitet, dass sie noch immer nicht durchgeführt worden ist und auch aktuell nicht vorgenommen werden soll.
Damit haben sie die Ursache für viel Leid bei Opfern und Opferfamilien gesetzt, denn das hat Richtern und Staatsanwälten weiterhin die Möglichkeit gegeben Frauen und Männer ungleich zu behandeln, Opfer von Gewalt und Tötungsdelikten herabzusetzen und die Täter, Partner und Expartner durch Bewertung der Tat als Totschlag zu schützen. Dabei hatte doch der damalige Minister Maas in seiner oben zitierten Eröffnungsrede solche Beispiele zur Begründung des dringenden Reformbedarfs herangezogen.
Wir sollten aber die Situation zum Guten wandeln indem wir uns dafür einsetzen, dass die Empfehlungen der Expertengruppe und der Referentenentwurf nachgebessert werden damit sie auch der heutigen Situation der Gewalt gegen und der Tötung von Frauen durch Partner/Expartner - Femizid - Rechnung zu tragen und nicht Hintertüren offen zu lassen um über das Strafmaß de facto wieder den Totschlag und dessen Verjährung einzuführen. Denn genau das steht zu befürchten.
Die Petition muss zu einer starken Bewegung werden um die Politik nicht nur zum Handeln zu zwingen, sondern mit den richtigen Zielen die Probleme der Zeit zu lösen.
Bei einem Teil unserer Nachbarn regt sich Protest auf der Straße. Auch bei uns scheint es erforderlich zu sein eine sicherheitspolitische Debatte insbesondere in Bezug auf die Situation der Frauen/Kinder öffentlich zu führen damit es keine Fortsetzung dieser unerträglichen Zustände gibt und die Politiker endlich die Reform ernsthaft und unter Berücksichtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung in Angriff nehmen.
Die Aufgabe des Rechtstaates ist es Leben zu schützen und begangenes Unrecht ausnahmslos durch rechtsstaatliche Strafe zu sühnen.
Die Reform des StGB ist ein wichtiger Baustein in Bezug auf die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen durch Justiz und Polizei.
Es ist aber auch nötig vorzubeugen, zu verhindern und zu helfen. Daher müssen die Familienministerin und sonst zuständige in die Pflicht genommen werden. Sie müssen Verantwortung übernehmen und handeln.
Hierfür setzt sich die Petition „Stoppt das Töten von Frauen #save XX“ von Frau Professor Dr. Kristina Wolff ein. Beide Petitionen sollten aus vorstehend genannten Gründen im Zusammenhang gesehen und unterstützt werden.
Ich danke allen die die Petitionen unterstützen und wünsche uns allen eine schöne, ruhige und besinnliche Adventszeit. Denken wir dabei aber auch daran, dass es viele Menschen in unserem Land gibt, die aufgrund der Lebensumstände in ihrer Partnerschaft leider auch in der Advents- und Weihnachtszeit keine Ruhe finden. Tun wir etwas für sie.