Mit dem Führerschein B196 ins EU Ausland fahren (aktuell nur BRD)


Mit dem Führerschein B196 ins EU Ausland fahren (aktuell nur BRD)
Das Problem
B196 Führerschein bald EU-weit gültig
Änderungen im Führerscheingesetz
Die EU plant im ersten Quartal 2023 mehrere Führerscheinrichtlinien zu überarbeiten. Spannend wird es unter anderem für Besitzer des B196 Führerscheins und Menschen die gerne mit dem PKW verreisen.
Was ist der B196 Zusatz?
Seit Anfang 2020 dürfen Personen in Deutschland, die in Besitz eines B-Führerscheins sind, den Zusatz B196 eintragen lassen. Dieser erlaubt es, Motorräder und Roller bis maximal 125 Kubik zu bewegen - und das ganz ohne Prüfung. Die Voraussetzungen sind wie folgt:
5 Jahre Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B
Mindestalter 25 Jahre
Theoretische und praktische Schulung von 13,5h = 9 x 90 Minunten plus erfolgreicher Abschluss und Bestätigung vom Fahrlehrer
Mit dem B196 bald ins Ausland
Bisher durfte man mit dem B196 ausschließlich in Deutschland fahren. Das soll sich mit der neuen Richtlinie ändern, die bis Ende März ausgearbeitet sein soll. Zukünftig soll es möglich sein, mit dem Zusatz auch über die deutschen Grenzen zu fahren. Insbesondere Reisenden, die ihr Bike oder ihren Roller auf einem Anhänger, oder auf der Rückseite des Wohnmobils transportieren, kommt das entgegen.
Ein aus österreichischer Sicht logischer Schritt - schließlich ist mit dem vergleichbaren B111-Zusatz aus Österreich ähnliches möglich. Besitzer dieser in 1997 eingeführten B-Führerscheinerweiterung dürfen auch in Spanien, Portugal, Tschechien, Italien und Lettland unterwegs sein.
Aktuell hat die Politik noch nicht entschieden, daher wollen wir nachhelfen und die Entscheidung beschleunigen!
Das Problem
B196 Führerschein bald EU-weit gültig
Änderungen im Führerscheingesetz
Die EU plant im ersten Quartal 2023 mehrere Führerscheinrichtlinien zu überarbeiten. Spannend wird es unter anderem für Besitzer des B196 Führerscheins und Menschen die gerne mit dem PKW verreisen.
Was ist der B196 Zusatz?
Seit Anfang 2020 dürfen Personen in Deutschland, die in Besitz eines B-Führerscheins sind, den Zusatz B196 eintragen lassen. Dieser erlaubt es, Motorräder und Roller bis maximal 125 Kubik zu bewegen - und das ganz ohne Prüfung. Die Voraussetzungen sind wie folgt:
5 Jahre Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B
Mindestalter 25 Jahre
Theoretische und praktische Schulung von 13,5h = 9 x 90 Minunten plus erfolgreicher Abschluss und Bestätigung vom Fahrlehrer
Mit dem B196 bald ins Ausland
Bisher durfte man mit dem B196 ausschließlich in Deutschland fahren. Das soll sich mit der neuen Richtlinie ändern, die bis Ende März ausgearbeitet sein soll. Zukünftig soll es möglich sein, mit dem Zusatz auch über die deutschen Grenzen zu fahren. Insbesondere Reisenden, die ihr Bike oder ihren Roller auf einem Anhänger, oder auf der Rückseite des Wohnmobils transportieren, kommt das entgegen.
Ein aus österreichischer Sicht logischer Schritt - schließlich ist mit dem vergleichbaren B111-Zusatz aus Österreich ähnliches möglich. Besitzer dieser in 1997 eingeführten B-Führerscheinerweiterung dürfen auch in Spanien, Portugal, Tschechien, Italien und Lettland unterwegs sein.
Aktuell hat die Politik noch nicht entschieden, daher wollen wir nachhelfen und die Entscheidung beschleunigen!
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Petition am 15. Mai 2023 erstellt